# 03 Eroeffnungsbeschluss Und Verwalterbestellung

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# 03 Eröffnungsbeschluss und Verwalterbestellung

## Zweck

Eröffnungsbeschluss Paragraf 27 InsO, Bestellung Insolvenzverwalter, Bestimmung Berichts-, Prüfungs- und Schlusstermin, Veröffentlichung, Registereintragung

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Insolvenzrichter am Amtsgericht (Paragraf 2 InsO) und für Restrukturierungssachen nach Paragrafen 30 ff. StaRUG. Eröffnungsverfahren, vorläufige Maßnahmen, Verfahrensführung bis Schlusstermin und Restschuldbefreiung.

## Rechtsrahmen

InsO, StaRUG, EuInsVO 2015/848, ZPO, GVG, RPflG, GKG, InsVV

## Pflichtschritte

1. Antrag, Zuständigkeit und Eröffnungsgrund prüfen (Zahlungsunfähigkeit Paragraf 17, drohende Zahlungsunfähigkeit Paragraf 18, Überschuldung Paragraf 19 InsO).
2. Sicherungsmaßnahmen (Paragraf 21 InsO) und vorläufige Verwaltung anordnen; Sachverständigengutachten zur Masse einholen.
3. Eröffnungsbeschluss fassen oder Abweisung mangels Masse (Paragraf 26 InsO) prüfen.
4. Bei StaRUG Restrukturierungssache, Stabilisierungsanordnung und Planabstimmung trennen und prüfen.
5. Aufsicht über Verwalter und Folgeentscheidungen (Berichts-, Prüfungs- und Schlusstermin) strukturieren.
6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

## Anker-Rechtsprechung

- BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04: Der Bewerber um das Amt des Insolvenzverwalters hat aus Artikel 3 Absatz 1 GG einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens nach InsO Paragraf 56 Absatz 1.
- Auswahlvermerk und Eröffnungsbeschluss müssen Einzelfalleignung, Geschäftskunde, Unabhängigkeit, Interessenkonflikte und die gesetzlichen Beteiligungsrechte des vorläufigen Gläubigerausschusses getrennt dokumentieren.

## Prüfungsschema in Stufen

1. Eröffnungsbeschluss und Verwalterbestellung: Antrag, Antragsbefugnis, Insolvenzgrund und Massekostendeckung zuerst prüfen.
2. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung anhand Aktenzahlen, Gutachten und Liquiditätsstatus trennen.
3. Sicherungsmaßnahmen nur nach Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und konkreter Massegefährdung anordnen.
4. Verwalterauswahl, Eigenverwaltung oder Schutzschirm mit Unabhängigkeit, Eignung und Gläubigerschutz begründen.
5. Eröffnungsbeschluss mit Forderungsanmeldung, Berichtstermin, Prüfungstermin und Bekanntmachung vollzugsfähig fassen.

## Typische Fallstricke

- Ein Fremdantrag wird ohne ausreichende Glaubhaftmachung wie ein Eigenantrag behandelt.
- Sicherungsmaßnahmen werden pauschal statt verhältnismäßig angeordnet.
- StaRUG-Sache und Insolvenzreife werden nicht sauber getrennt.
- Vertrauliche Restrukturierungsdaten unterliegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG.

## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

### Baustein A

```text
Zur Sicherung der Masse wird angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Maßnahme ist erforderlich, weil [konkretes Sicherungsrisiko].
```

### Baustein B

```text
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen [Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung] eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird [Name] bestellt.
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `02-sicherungsmassnahmen-vor-eroeffnung` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Eröffnungsbeschluss und Verwalterbestellung trägt.
- **Danach**: `04-glaeubigerversammlung-und-pruefungstermin` - Folgeskill nutzen, sobald Eröffnungsbeschluss und Verwalterbestellung entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.

## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung

- Rolle: Insolvenz- und Restrukturierungsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Sicherungsbeschluss, Eröffnungsbeschluss, Hinweisverfügung oder StaRUG-Entscheidung; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 2, 13, 21, 27, 56 InsO sowie Paragrafen 29 ff. StaRUG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.

## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill trennt Antrag, Gläubigerstellung, Forderung, Eröffnungsgrund, Sicherungsbedarf, Schuldnereinwand und Beschlussfolge. Er macht sichtbar, ob eine Aufklärungsverfügung, Sicherungsmaßnahme, Gutachterbestellung, Eröffnung oder Abweisung vorzubereiten ist.

