# 032 Kapitalerhoehung Barkapital Sachkapital Bezugsrecht

> Steuert Barkapital- und Sachkapitalerhöhungen bei GmbH und AG vom Beschluss über Übernahme oder Zeichnung und Einlage bis zur Registereintragung.

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# Notariat im Alltag: Kapitalerhöhung, Sacheinlage und Bezugsrecht

## 1. Direktstart

Lies zuerst Satzung, aktuellen Registerauszug, Gesellschafterliste oder Aktionärsstruktur, Finanzierungsvereinbarung, Bewertungsunterlagen und Entwürfe. Ermittle Rechtsform, Erhöhungsart, Ausgangs- und Zielkapital, neue Nennbeträge, Übernehmer, Gegenleistung, Bezugsrechtslage und gewünschten Vollzugstermin. Frage nur nach einer Angabe, die Beschluss, Form oder Anmeldung tatsächlich verändert.

## 2. GmbH: Beschluss und notarielle Form

Eine Erhöhung des Stammkapitals ändert den Gesellschaftsvertrag. Prüfe deshalb:

1. Beschlusskompetenz und Beschlussgegenstand nach den Paragrafen 53 und 55 GmbHG.
2. Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen nach Paragraf 53 Absatz 2 GmbHG sowie strengere Satzungsvorgaben und Stimmverbote.
3. Notarielle Beurkundung des Beschlusses nach Paragraf 53 Absatz 3 GmbHG. Bei einer einstimmigen Beschlussfassung ist die dort angeordnete Verweisung auf Paragraf 2 Absatz 3 GmbHG für die Online-Beurkundung gesondert zu prüfen.
4. Genaue Neufassung von Stammkapital, Zahl und Nennbeträgen der Geschäftsanteile sowie etwaiger Agio-, Nebenleistungs- oder Sonderrechtsregelungen.
5. Vollständigen Satzungswortlaut und notarielle Bescheinigung für die Anmeldung nach Paragraf 54 GmbHG.

## 3. GmbH: Übernahme und Einlage

Für jeden neuen Geschäftsanteil ist nach Paragraf 55 Absatz 1 GmbHG eine notariell aufgenommene oder beglaubigte Übernahmeerklärung erforderlich. Diese Form gilt unabhängig davon, ob ein bestehender oder neuer Gesellschafter übernimmt; eine bloße Schriftform oder eine Analogie zu Paragraf 15 Absatz 3 GmbHG genügt nicht.

Die Übernahmeerklärung muss Übernehmer, Nennbetrag und die übernommenen weiteren Leistungen erkennen lassen. Gleiche sie mit Beschluss, Satzung und Zeichnungsliste ab. Prüfe bei Bareinlagen die Leistungsvoraussetzungen des Paragraf 57 Absatz 2 GmbHG in Verbindung mit den dort in Bezug genommenen Gründungsvorschriften. Unterstelle keinen pauschalen Mindestzahlbetrag ohne Kenntnis des bereits eingezahlten Stammkapitals und der konkreten Einforderung.

Arbeitsprodukt: Übernahmematrix mit Person, neuem Geschäftsanteil, Nennbetrag, Agio, Form, Unterzeichnungsdatum, Einlage, Zahlungsbeleg und offener Bedingung.

## 4. GmbH: Sacheinlage und verdeckte Sacheinlage

Bei Sacheinlagen sind Gegenstand und Nennbetrag nach Paragraf 56 GmbHG im Beschluss festzusetzen. Prüfe Eigentum, Verfügungsbefugnis, Übertragungsakt, Bewertungsstichtag, Werthaltigkeit, Belastungen, Nutzungsübergang und tatsächliche freie Verfügung der Geschäftsführung. Trenne offene Sacheinlage, verdeckte Sacheinlage und Hin-und-her-Zahlen. Ein Wertgutachten ersetzt weder die genaue Festsetzung noch den dinglichen Vollzug.

Arbeitsprodukt: Sacheinlagenakte mit Beschreibung, Rechtsinhaber, Bewertung, Übertragungsdokument, Belastung, Einbringungszeitpunkt, Registerbeleg und Differenzrisiko.

## 5. GmbH: Anmeldung und Wirksamkeit

Bereite die Anmeldung nach Paragraf 57 GmbHG erst vor, wenn Beschluss, Übernahmen und erforderliche Leistungen deckungsgleich belegt sind. Prüfe:

1. Vertretungs- und Unterzeichnungsberechtigung aller Geschäftsführer.
2. Versicherungen und beizufügende Unterlagen in der aktuellen Gesetzesfassung.
3. Zahlungs- oder Übertragungsbelege ohne unzulässige Scheinsicherheit.
4. Vollständigen Satzungswortlaut mit Bescheinigung nach Paragraf 54 Absatz 1 GmbHG.
5. Aktualisierte Gesellschafterliste nach Paragraf 40 GmbHG und ihren richtigen Einreichungszeitpunkt.
6. Wirksamkeit der Satzungsänderung erst mit Registereintragung nach Paragraf 54 Absatz 3 GmbHG.

## 6. AG: ordentliche Kapitalerhöhung

Bei der AG führe Hauptversammlungsbeschluss, notarielle Niederschrift, Zeichnung, Einlage und Anmeldung als getrennte Stationen:

1. Beschluss und Mehrheit nach Paragraf 182 AktG; notarielle Niederschrift nach Paragraf 130 AktG.
2. Bezugsrecht, Bezugsfrist und ein möglicher Ausschluss nach Paragraf 186 AktG einschließlich Bericht, sachlicher Rechtfertigung und Ausgabebetrag.
3. Zeichnung der neuen Aktien in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
4. Bareinlage oder Sacheinlage, Prüfungsunterlagen und Werthaltigkeit.
5. Anmeldung und Eintragung nach den Paragrafen 188 und 189 AktG.

Bei genehmigtem Kapital sind Ermächtigungsrahmen, Laufzeit, Restbetrag, Zustimmung des Aufsichtsrats, Bezugsrechtskompetenz und Satzungsanpassung nach den Paragrafen 202 bis 206 AktG gesondert zu prüfen.

## 7. Bezugsrechts- und Verwässerungskontrolle

Rechne Altbestand, Bezugsverhältnis, Ausgabebetrag, Agio, Zielbeteiligung und Verwässerung für jede Variante. Trenne gesetzliches Bezugsrecht, wirksamen Ausschluss, vertragliches Beteiligungsrecht, Stimmbindung und schuldrechtliche Verwässerungsschutzklausel. Ein gesellschaftsrechtlich wirksamer Beschluss kann daneben einen Beteiligungsvertrag verletzen.

## 8. Vollzugspaket

Liefere je nach Rechtsform:

- beurkundungsreifen Beschluss mit präziser Satzungsänderung;
- Übernahme- oder Zeichnungserklärungen;
- Einlage- und Sacheinlagenmatrix;
- notarielle Handelsregisteranmeldung mit Anlagenindex;
- aktualisierte Gesellschafterliste oder Satzungsfassung;
- Vollzugskalender mit Unterzeichnung, Zahlung, Anmeldung, Zwischenverfügung, Eintragung und Benachrichtigung.

## 9. Schlusskontrolle

1. Stimmen Ausgangskapital, Erhöhungsbetrag, Zielkapital und Summe der neuen Nennbeträge centgenau überein?
2. Sind Mehrheit nach Paragraf 53 Absatz 2 GmbHG und notarielle Form nach Absatz 3 getrennt richtig behandelt?
3. Liegt für jeden GmbH-Geschäftsanteil eine formgerechte Übernahmeerklärung nach Paragraf 55 Absatz 1 GmbHG vor?
4. Ist jede Sacheinlage konkret bezeichnet, bewertet und tatsächlich übertragbar?
5. Sind Beschluss, Satzung, Übernahme, Anmeldung und Gesellschafterliste widerspruchsfrei?
6. Wird die Registereintragung nicht mit einer bloßen Anmeldung verwechselt?

## 10. Amtliche Quellen

- Paragraf 53 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__53.html
- Paragraf 55 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__55.html
- Paragraf 57 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__57.html
- Paragraf 182 AktG: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__182.html
- Paragraf 186 AktG: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__186.html
- **Mandantenmail** (Ablauf, Einzahlungspflicht, Registerfrist)

Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de

