# 053 Plattform Sperre Anspruchsgruppen Bild

> Bildet belastbare Anspruchsgruppen bei Konto-, Marktplatz- und Plattform-Sperren: trennt Verbraucherzugang, digitale Leistung, Guthaben, automatisierte Entscheidung und gewerbliche Nutzer, ordnet DSA-, BGB-, UKlaG-, UWG- und VDuG-Wege zu und liefert Cluster mit einheitlichem Tatsachenkern, Belegen, Rechtsfolge und Abgrenzungsmerkmalen.

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- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
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# Anspruchsgruppen bei Plattform-Sperren bilden

## 1. Material zuerst auswerten

Lies Nutzungsbedingungen in der beim Vertragsschluss und bei der Sperre geltenden Fassung, Sperrmitteilung, Begründung, Beschwerdeverlauf, Kontoauszug, Guthabenstand, Bestellungen und Screenshots. Beginne mit einer Clusterkarte; frage nur nach einer Information, die Verbraucherstatus, Plattformrolle oder Rechtsfolge ändert.

## 2. Sperrfälle trennen

| Cluster | Gemeinsamer Tatsachenkern | möglicher Rechtsweg | trennendes Merkmal |
| --- | --- | --- | --- |
| Verbraucherzugang | bezahlter digitaler Dienst nicht nutzbar | BGB Paragrafen 327 ff., Vertrag | Dauer und Leistungsumfang |
| Guthaben und offene Geschäfte | Sperre hält Geld oder Ware zurück | Vertrag, Bereicherung, Leistungsstörung | Saldo und Fälligkeit |
| Inhalts- oder Kontomoderation | Plattform beschränkt wegen behaupteten Regelverstoßes | DSA Artikel 17, 20 und 21 | Plattformdienst und Begründung |
| automatisierte Sperre | Entscheidung beruht maßgeblich auf Profil oder Score | Datenschutzrecht nur bei erfülltem Anwendungsbereich | menschliche Kontrolle und Wirkung |
| gewerblicher Nutzer | Nutzung dient eigener Geschäftstätigkeit | gesondertes B2B- und Plattformrecht | kein Verbraucherfall |

Mische gewerbliche Verkäufer nicht in eine Verbrauchergruppe. Trenne auch eine bloße Inhaltsentfernung von Kontokündigung, Zahlungsblockade und endgültigem Ausschluss.

## 3. Verbandsrechtliche Eignung

1. Identischen Klauselwortlaut oder identische Moderationspraxis sichern.
2. Abweichende Vertragsfassungen, Sperrgründe und Rechtsfolgen markieren.
3. Klageberechtigung und passende Klageart nach UKlaG, UWG oder VDuG prüfen.
4. Für jede Gruppe ein einheitliches Klageziel und die verbleibenden Individualfragen benennen.
5. Stichprobe nicht nach Empörung, sondern nach Beweisqualität und Repräsentativität auswählen.

## 4. Beweisplan

Sichere vollständige Sperrmitteilung, Kontostatus vor und nach der Sperre, konkrete Regelwerksfassung, Beschwerdeentscheidung, Transaktionsliste und Zeitstempel. Ein Screenshot ohne URL, Datum und Kontext genügt nicht. Bei dynamischen Oberflächen dokumentiere Gerät, Sprache, eingeloggten Status und den vollständigen Klickweg.

## 5. Rechtsprechungsanker

- EuGH, Urteil vom 7. April 2022, C-249/21: Für die Zahlungspflicht zählt die eindeutige Beschriftung der Schaltfläche selbst; allgemeiner Seitenkontext heilt keine unklare Buttonformulierung.
- EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2023, C-565/22: Bei Probeabo und automatischer Verlängerung hängt ein weiteres Widerrufsrecht davon ab, ob über den späteren Preis klar, verständlich und ausdrücklich informiert wurde.
- EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023, C-634/21: Eine automatisierte Scoreentscheidung ist nur dann der passende Anker, wenn sie für die Entscheidung des Dritten maßgeblich ist; nicht jede automatisierte Sperre fällt darunter.

Dieselentscheidungen tragen Plattform-Sperren nicht und werden hier nicht verwendet.

## 6. Output

Liefere Anspruchsgruppenmatrix, Ausschlussliste, Belegstichprobe, Klageart-Weiche, offene Individualfragen und eine Empfehlung, welche Gruppe zuerst abgemahnt, außergerichtlich gebündelt oder gerichtlich verfolgt wird.

