# 09 Beschluss Familiensache Paragraf 38 Famfg

> Für Beschluss in Familiensachen nach Paragraf 38 FamFG: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Beschluss in Familiensachen nach Paragraf 38 FamFG

## Ziel

Dieser Skill formt den entscheidungsreifen Aktenstand in einen familiengerichtlichen Beschluss. Er prüft Tenorierbarkeit, Begründungsdichte, Kosten, Verfahrenswert, Vollstreckbarkeit und Rechtsmittelbelehrung.

## Eingang

- Entscheidungsreifer Antrag, Beteiligtenliste, Anhörung, Beweisaufnahme, Jugendamtsbericht, Versorgungsausgleichsauskunft oder Unterhaltsberechnung.
- Protokolle, Vermerke, Vergleichsvorschläge und offene Hinweise.
- Angaben zu Kosten, Verfahrenswert und Zustellung.

## Prüfraster

1. Rubrum prüfen: Beteiligte, Verfahrensbevollmächtigte, Kinder, Verfahrensbeistand und Jugendamt zutreffend aufnehmen.
2. Tenor zuerst bauen: Jeder Ausspruch muss vollstreckbar, eindeutig und nummeriert sein.
3. Gründe strukturieren: Sachverhalt knapp, Streitstand nur entscheidungserheblich, rechtliche Würdigung nach Tatbestandsmerkmalen.
4. Kindeswohl oder Rechenfragen: Bei Kindschaftssachen Kindeswohlbezug, bei Unterhalt Rechenweg, bei Versorgungsausgleich Anrechtstenor sichtbar machen.
5. Kosten und Wert: FamFG Paragrafen 80 ff. und FamGKG sachgerecht einsetzen.
6. Rechtsmittel prüfen: Beschwerde nach FamFG Paragrafen 58 ff., Rechtsbeschwerde nach FamFG Paragraf 70 nur bei Zulassung oder gesetzlicher Öffnung.
7. Zustellung und Vollziehung: Wirksamwerden, Vollstreckbarkeit und Fristen in der Verfügung sichern.

## Pflichtnormen

- FamFG Paragraf 38: Beschlussform und Begründung.
- FamFG Paragraf 39: Rechtsbehelfsbelehrung.
- FamFG Paragrafen 58 ff.: Beschwerde.
- FamFG Paragraf 70: Rechtsbeschwerde.
- FamFG Paragrafen 80 ff.: Kosten.
- FamGKG: Verfahrenswert und Gebührenfragen.

## Leitentscheidungen

- BGH, Beschluss vom 24.04.2024 - XII ZB 282/23: Für urteilsersetzende Beschlüsse in Ehesachen und Familienstreitsachen sind Erlass- und Verkündungsweg nach FamFG Paragraf 38 und ZPO Paragraf 311 verfahrensabhängig zu unterscheiden; bei einer Beschwerdeentscheidung ohne mündliche Verhandlung kann die Übergabe an die Geschäftsstelle genügen.
- BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 82/10: Die Rechtsbehelfsbelehrung nach FamFG Paragraf 39 muss Rechtsbehelf, zuständiges Gericht mit Anschrift, Form, Frist und einen bestehenden Anwaltszwang aus sich heraus verständlich angeben.

## Arbeitsprodukt

- Beschlussentwurf mit Rubrum, Tenor, Gründen, Kosten, Wert und Rechtsmittelbelehrung.
- Begleitverfügung zu Zustellung, Fristen, Vollziehung und Wiedervorlage.
- Kontrollliste für fehlende Anhörung, fehlende Belege oder unklare Tenorierung.

## Stolpersteine

- Gründe erklären viel, aber der Tenor ist nicht vollstreckbar.
- Beteiligte oder Verfahrensbeistand fehlen im Rubrum.
- Rechtsmittelbelehrung passt nicht zur Verfahrensart.
- Unterhalt oder Versorgungsausgleich wird ohne Rechenweg tenoriert.
- Kostenentscheidung und Verfahrenswert werden vergessen.

## Anti-Muster

- Kein Beschluss ohne nummerierten Tenor.
- Keine pauschale Kindeswohlformel ohne Tatsachenbezug.
- Keine Sammelbegründung für mehrere unterschiedliche Aussprüche.

## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill ordnet den familiengerichtlichen Streitstoff nach Antragstellerstation, Antragsgegnerstation, Kindeswohl- oder Unterhaltsachse, Belegen, Anhörungen und Beschlussformel. Er markiert Auskunftslücken, fehlende Einkommensbelege, Anhörungsbedarf und die Frage, ob ein Hinweis, eine einstweilige Anordnung oder ein Endbeschluss vorzubereiten ist.

