# Abwaegungsgebot 1 Abs 7 Baugb

> Für Abwägungsgebot Paragraf 1 Abs. 7 BauGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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# Abwägungsgebot § 1 Abs. 7 BauGB

## Schritt 1 — Wortlaut und Bedeutung

### § 1 Abs. 7 BauGB
- Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen

### § 2 Abs. 3 BauGB
- Bei der Aufstellung sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten

### Zwei Säulen
- Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB
- Abwägungspflicht § 1 Abs. 7 BauGB

## Schritt 2 — Vier Stufen Abwägungsfehler (BVerwG)

### Stufe 1 — Abwägungsausfall
- Überhaupt keine Abwägung stattgefunden
- Vorfestlegung der Stadt vor Abwägungsbeschluss
- Reines Abnicken eines vom Investor vorgelegten Konzepts
- BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 – 4 C 105.66

### Stufe 2 — Abwägungsdefizit
- Abwägung erfolgte, aber relevante Belange nicht eingestellt
- Übersehen einzelner abwägungserheblicher Belange
- Folge unvollständiger Ermittlung § 2 Abs. 3 BauGB

### Stufe 3 — Abwägungsfehleinschätzung / Fehlgewichtung
- Belange erkannt, aber objektiv falsch gewichtet
- Überschätzung des Plan-Nutzens, Unterschätzung der Belastung
- Zugrundelegung unzutreffender Tatsachen

### Stufe 4 — Abwägungsdisproportionalität
- Das Abwägungsergebnis selbst sprengt den Spielraum
- Schutzgüter werden in einem nicht mehr vertretbaren Maß zurückgestellt
- Häufig: Lärmwerte deutlich über zumutbarer Grenze, ohne Abhilfe

## Schritt 3 — Beachtlichkeit § 214 Abs. 3 BauGB

### Vorgangsfehler (Stufen 1-3)
- Nur beachtlich, wenn offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss
- Rügefristpflichtig § 215 BauGB

### Ergebnisfehler (Stufe 4)
- Stets beachtlich
- Nicht rügepflichtig
- Strategisch besonders wertvoll

## Schritt 4 — Abwägungsmaterial vollständig ermitteln

### § 2 Abs. 3 BauGB
- Belange ermitteln und bewerten
- Ermittlungspflicht ist Voraussetzung sachgerechter Abwägung

### Pflichten der Gemeinde
- Eigene Ermittlung erforderlich, nicht bloße Übernahme Investor-Gutachten
- Bei Sachverstandsmangel: Sachverständige hinzuziehen
- Schallschutzgutachten, Verkehrsgutachten, Artenschutz-Begutachtung

### Häufige Treffer
- Schallschutzgutachten vom Investor in Auftrag gegeben, ohne Plausibilitätsprüfung
- Lärmprognose ohne worst-case-Annahme
- Verkehrsgutachten ohne Berücksichtigung Stadtteil-Verflechtung
- Artenschutz-Begutachtung nur in falschem Zeitraum

## Schritt 5 — Vorfestlegung als Abwägungsausfall

### Indizien
- Durchführungsvertrag bereits unterzeichnet vor Aufstellungsbeschluss
- Investor hat bereits Vermarktungs-Aktivitäten gestartet
- Stadt hat in Verhandlungen mit Investor verbindliche Zusagen gemacht
- Aussagen Stadtrats-Mitglieder vor Beschluss: "Wir müssen jetzt durchziehen"

### Beweisführung
- Akteneinsicht in Verhandlungsprotokolle Stadt-Investor
- Presse-Recherche
- Eidesstattliche Versicherungen Sitzungsteilnehmer
- E-Mail-Korrespondenz aus IFG / Anti-Korruptions-Hinweis

### Rechtsfolge
- Abwägungsausfall führt zur Unwirksamkeit
- Nicht heilbar durch nachgeholte Abwägungsdokumentation

## Schritt 6 — Formelhafte Abwägungsdokumentation als Defizit

### Indizien
- Stellungnahmen werden mit Standard-Sätzen zurückgewiesen
- Keine Auseinandersetzung mit Substanz der Einwendungen
- Identische Formulierungen für unterschiedliche Belange
- Übernahme von Investor-Argumenten ohne Prüfung

### Beweismittel
- Wortlaut-Vergleich der Abwägungstabelle mit Einwendungen
- Vergleich verschiedener Einwendungen — gleiche Antwort?

## Schritt 7 — Fehlgewichtung typische Felder

### Wertminderung
- Stadt darf Wertminderung Mandanten als untergeordnet einstufen, aber nicht ausblenden
- Wenn Wertminderung nicht erkannt — Defizit
- Wenn Wertminderung erkannt, aber pauschal abgetan — Fehlgewichtung

### Klima
- Hitze-Inseln, Frischluftschneisen — bei Verdichtung relevanter Belang
- Fehlende Erörterung trotz erkennbarer Bedeutung — Defizit
- Erörterung mit "geringer Bedeutung" trotz Hitzeschwüle — Fehlgewichtung

### Stadtbild
- Erhaltenswerte Strukturen, Gründerzeit, Bahnhofsensemble
- Fehlende Erörterung trotz Denkmalbedeutung — Defizit
- Verdrängung durch wirtschaftliches Interesse — Fehlgewichtung möglich

## Schritt 8 — Disproportionalität konkret

### Lärmschwellen-Sprung
- Lärmpegel überschreitet Orientierungswerte DIN 18005 um mehr als 5 dB(A)
- Ohne aktive Schallschutzmaßnahmen
- Verweis auf passive Schallschutzfenster reicht nicht für Außenwohnbereiche

### Verschattung
- Mehr als 50% Sonnenschutz an Hauptaufenthaltsräumen
- Ohne Ausgleich

### Verkehr
- Verdoppelung Verkehr ohne Erschließungsalternative
- Sackgassen-Effekt für Anwohner

## Schritt 9 — Abwägungsschriftsatz-Aufbau

### Empfohlener Aufbau
1. Anspruch auf gerechte Abwägung § 1 Abs. 7 BauGB
2. Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB — Defizit Stadt
3. Vorgangsfehler-Subsumtion (Ausfall / Defizit / Fehlgewichtung)
4. Offensichtlichkeit und Ergebnis-Relevanz § 214 Abs. 3 BauGB
5. Ergebnisfehler-Subsumtion (Disproportionalität)
6. Rüge nach § 215 BauGB (für Vorgangsfehler) referenzieren
7. Fazit: Antrag auf Unwirksamkeitserklärung

## Quellen

- BauGB §§ 1 Abs. 7, 2 Abs. 3, 214 Abs. 3, 215
- BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 – 4 C 105.66 (Vier-Stufen-Lehre)
- BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 – 4 C 50.72 (Abwägungsausfall)
- BVerwG, Urteil vom 9.4.2008 – 4 CN 1.07 (Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3)
- BVerwG, Urteil vom 22.9.2010 – 4 CN 2.10 (Offensichtlichkeit)

## Ergänzende Rechtsprechung (Stand 05/2026, verifiziert bverwg.de)

- **BVerwG 11.04.2024, 4 BN 50.23** (Abwaegungsmaengel — Klimaschutz § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB): Klimaschutz und Klimaanpassung sind als Belang nach § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB zwingend in die Abwaegung einzustellen. Quelle: bverwg.de.
- **BVerwG 04.05.2022, 4 CN 2.21** (Bauleitplanung Wind/Solar): Anforderungen an Abwaegung bei Konzentrationszonen-Planung; Substantiierungspflicht. Quelle: bverwg.de.
- **BVerwG 03.04.2020, 4 CN 2.19**: Erhaltungssatzung § 172 BauGB — Anforderungen an Abwaegung und Erforderlichkeit. Quelle: bverwg.de.
- **BVerwG 23.06.2020, 9 A 22.19** (Klimaschutz-Belang Verkehrsplanung; uebertragbar auf Bauleitplanung): Klima als bei Planungen zwingend einzustellender Belang. Quelle: bverwg.de.

Konkrete Entscheidungen vor Verwendung per bverwg.de mit Datum verifizieren.

