# Alternative Marktdefinition Weit

> Für Alternative Marktdefinition — Weiter: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

- Skill: `klotzkette/alternative-marktdefinition-weit` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/alternative-marktdefinition-weit`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/alternative-marktdefinition-weit/raw
- Safety review: pending (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/alternative-marktdefinition-weit

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# Alternative Marktdefinition — Weiter

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR).
- Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Alternative Marktdefinition — Weiter
- **Normen-/Quellenanker:** Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis.
- **Entscheidende Weiche:** Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

## Vorgehensweise

### Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen

Welche Produkte/Regionen enthält die vorgelegte Abgrenzung?

### Schritt 2: Einschlusskandidaten identifizieren

Welche Produkte wurden bisher ausgeschlossen, könnten aber substitutiv sein?

Kriterien für den Einschluss:
- Überlappende Verwendungszwecke aus Kundensicht.
- Angebotsseitige Substitution innerhalb eines Jahres möglich.
- Kreuzpreiselastizität > 0,4 (Indiz für Substitutionsbeziehung).
- Überschneidende Kundengruppen und Einsatzgebiete.
- Behördenpraxis in anderen Verfahren hat breiteren Markt anerkannt.

### Schritt 3: Juristische Begründung

Referenz auf Rechtsprechung, die breitere Definitionen stützt:
- EU-Bekanntmachung 2024, Rn. 28 ff.: Supply-Side Substitution als Marktabgrenzungsinstrument.
- Praxis der Kommission: Fusionsfälle, in denen Markt breit definiert wurde.

### Schritt 4: Ökonomische Begründung

- SSNIP-Test: Bei Einschluss des breiteren Produktsatzes wird Preiserhöhung unrentabel → breiterer Markt korrekt.
- Wettbewerbsdisziplinierung: Selbst wenn Produkte nicht perfekte Substitute, bringen sie Preisdruck.
- Importkonkurrenz bei räumlicher Erweiterung: Ausländische Anbieter disziplinieren Inland.

### Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil

```
Vorgelegter Marktanteil (enger Markt): [X%]
Marktanteil bei weiterer Abgrenzung: [Y%]
Änderung: [-Z Prozentpunkte]
Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht]
Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...]
```

### Schritt 6: Stärke der alternativen Definition

- **Sehr gut vertretbar**: Klare Evidenz für Substitutionsbeziehungen.
- **Vertretbar**: Einige Anhaltspunkte, Behörde wird Argumente prüfen.
- **Schwach**: Nur zur Risikodarstellung geeignet.

## Leitentscheidungen Weitere Marktdefinition

- EK, Beschl. v. 04.09.2019 — COMP/M.9064 (Google/Fitbit) — Weiter Markt Wearables; Substitution zwischen Smart-Watch und Fitness-Band trotz Unterschiede möglich.

## Standardformulierung für Schriftsatz

> "Bezieht man — dem Verständnis der Nachfrager entsprechend — auch [Produkt X] in den relevanten Markt ein, weil [Begründung], reduziert sich der Marktanteil auf [Y%]. Die Marktbeherrschungsvermutung des § 18 Abs. 4 GWB wäre dann nicht erfüllt."

## Ergänzung: räumliche Erweiterung

Wenn nationale Marktdefinition angegriffen werden soll:
- EWR-weiter Markt: Importquote analysieren, Preiskonvergenz nachweisen.
- Globaler Markt: Globale Anbieter und Handelsströme dokumentieren.

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

