# Aufstellungsbeschluss Bekanntmachung

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# Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung

## Schritt 1 — Verfahrenskette im Überblick

### Reguläre Kette
1. Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
2. Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
3. Frühzeitige Beteiligung Behörden § 4 Abs. 1 BauGB
4. Erarbeitung Planentwurf
5. Förmliche Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung)
6. Förmliche Beteiligung Behörden § 4 Abs. 2 BauGB
7. Ggf. erneute Auslegung bei Änderung § 4a Abs. 3 BauGB
8. Abwägungsbeschluss
9. Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB
10. Bekanntmachung § 10 Abs. 3 BauGB
11. Beizustellen: Begründung mit Umweltbericht zur Einsichtnahme

### Beschleunigte Verfahren
- § 13 BauGB vereinfachtes Verfahren — Schritte verkürzt
- § 13a BauGB Innenentwicklung — keine Umweltprüfung im Einzelfall
- § 13b BauGB Außenentwicklung Wohnbau — Befristung beachten

## Schritt 2 — Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB

### Inhalt
- Beschluss des Gemeinderats, einen B-Plan aufzustellen
- Räumlicher Geltungsbereich abgrenzbar
- Planziel und allgemeines Anliegen

### Form
- Sitzungsöffentlichkeit gewahrt § 52 BayGO
- Beschlussfähigkeit § 47 BayGO
- Befangenheit § 49 BayGO geprüft

### Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- Ortsübliche Bekanntmachung
- Häufig Amtsblatt
- Fehlt die Bekanntmachung — Verfahrensfehler, aber häufig unbeachtlich nach § 214 BauGB

## Schritt 3 — Identität der Planfassung

### Identitätsprüfung
- Welche Planfassung wurde frühzeitig ausgelegt?
- Welche Planfassung wurde förmlich ausgelegt?
- Welche Planfassung wurde als Satzung beschlossen?
- Welche Planfassung wurde bekanntgemacht?

### Häufige Treffer
- Beschluss-Vorlage zeigt Plan-Stand vom 15.3., Beschluss verweist auf Plan vom 22.4. — Identitätsfehler
- Auslegung erfolgte über Plan-Stand 10.1., Beschluss über 5.5. ohne erneute Auslegung — § 4a Abs. 3 BauGB-Verstoß
- Beschluss umfasst zusätzliche Änderungen die nie ausgelegt waren — beachtlich (§ 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB)

## Schritt 4 — Erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB

### Pflicht zur erneuten Auslegung
- Wenn Planentwurf nach Auslegung in der Substanz geändert wird
- Substanz = Berührung der Grundzüge der Planung
- Bloße redaktionelle Änderungen genügen nicht für erneute Auslegung

### Begrenzte erneute Auslegung
- Beschränkung auf die geänderten Teile möglich (§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB)
- Hinweis im Bekanntmachungstext erforderlich
- Frist mindestens zwei Wochen

### Häufiger Fehler
- Stadt erkennt nach Auslegung den Hochbauwunsch des Vorhabenträgers, Aufstockung von 6 auf 8 Geschosse, ohne erneute Auslegung in Beschluss aufgenommen — beachtlich

## Schritt 5 — Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB

### Beschlussgegenstand
- Beschluss umfasst Planurkunde, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht
- Beschluss in einem Akt — kein Aufspalten zulässig

### Beschlussvorlage
- Vollständig zur Sitzung ausgelegt
- Sieben Tage vor Sitzung an Stadträte verteilt (Bayern: § 47 Abs. 2 BayGO)
- Abwägungsdokumentation als Anlage

### Sitzungsöffentlichkeit
- Beratung und Beschluss in öffentlicher Sitzung § 52 BayGO
- Nichtöffentliche Beratung bei B-Plan-Beschluss in der Regel rechtswidrig

## Schritt 6 — Bekanntmachung § 10 Abs. 3 BauGB

### Inhalt der Bekanntmachung
- Bezeichnung des Plans
- Geltungsbereich
- Inkrafttreten
- Ort der Einsichtnahme in den Plan
- Hinweis auf § 215 BauGB-Rügefrist
- Hinweis auf § 44 BauGB-Entschädigungsanspruch
- Hinweis auf Beachtlichkeit nach § 214 BauGB

### Anstoßfunktion
- BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 – 4 N 4.87
- Bekanntmachung muss Anstoß-funktion erfüllen
- Bürger muss erkennen können, dass und wo er sich informieren kann
- Bei zu allgemeiner Bezeichnung — Anstoßfunktion verletzt

### Form der Bekanntmachung
- Ortsüblich nach Hauptsatzung der Gemeinde
- Amtsblatt regelmäßig vorgesehen
- Ersatzbekanntmachung bei umfangreichen Plänen möglich (§ 10 Abs. 3 S. 2 BauGB)
- Online-Veröffentlichung als zusätzliche Option, nicht ausreichend allein

## Schritt 7 — Häufige Treffer in der Bekanntmachung

| Fehler | Beachtlichkeit |
|---|---|
| Falsches Aktenzeichen / Plannummer | Anstoßfunktion verletzt — beachtlich |
| Fehlender Hinweis auf § 215 BauGB | Rügefrist läuft nicht — strategisch wichtig |
| Fehlender Hinweis auf § 44 BauGB | Entschädigungsanspruch bleibt — meist nicht beachtlich für Plan-Wirksamkeit |
| Falscher Einsichtsort | Anstoßfunktion verletzt — beachtlich |
| Geltungsbereich nur grob beschrieben | Anstoßfunktion fraglich |
| Bekanntmachung in nicht ortsüblicher Form | Wirksamkeit fraglich |

## Schritt 8 — Audit-Vorgehen

### Beschaffung
- Auszug Sitzungsniederschrift Aufstellungsbeschluss
- Auszug Sitzungsniederschrift Satzungsbeschluss
- Beschlussvorlagen
- Auslegungsnachweise (Auslegungsverfügung, Auslegungsbeginn, Auslegungsende)
- Bekanntmachungsexemplare aller Verfahrensschritte (Aufstellungs-Bek., Auslegungs-Bek., Satzungs-Bek.)

### Tabellarisches Audit
- Zeile pro Verfahrensschritt
- Spalten: Datum, Beschlussfähigkeit, Befangenheit, Bekanntmachung, Anstoßfunktion ja/nein, Fehler ja/nein, Beachtlichkeit
- Auswertung am Schluss

## Quellen

- BauGB §§ 2 3 4 4a 9 10 13 13a 13b 44 214 215
- BayGO Art. 47 49 52
- BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 – 4 N 4.87 (Anstoßfunktion)
- BVerwG, Urteil vom 18.7.2013 – 4 CN 3.12 (Identität Planfassung)
- BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 – 4 NB 2.87 (Ortsüblichkeit)

## Aktuelle Rechtsprechung — Leitsaetze

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

