# Bereicherungsrecht Leistungskondiktion

> Für Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
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# Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion

## Fachkern: Bereicherungsrecht: Leistungskondiktion
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

## Normanker

- § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB: condictio indebiti (Leistung ohne Rechtsgrund)
- § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB: condictio ob causam finitam (Rechtsgrund entfällt nachträglich)
- § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB: condictio ob rem (Zweck wird nicht erreicht)
- § 813 BGB: Leistung auf einredebehaftete Forderung
- § 814 BGB: Kenntnis der Nichtschuld (Kondiktionssperre)
- § 815 BGB: Kondiktionssperre bei vorsätzlicher Zweckvereitelung
- § 816 BGB: Nichtberechtigter verfügt wirksam
- § 817 BGB: Leistung zu verbotenem Zweck

## Intake

- Was wurde geleistet (Geld, Sache, Dienstleistung, Grundstück)?
- Bestand ein Rechtsgrund bei Leistung; ist er später entfallen?
- Kannte der Leistende die Nichtschuld (§ 814 BGB)?
- Handelt es sich um eine Leistung zwischen den Parteien oder gegenüber Dritten?
- Welcher Kondiktionstyp ist einschlägig?

## Prüfraster

1. Leistung: bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens bestimmen
2. Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers: unmittelbare Vermögensverschiebung prüfen
3. Ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB): fehlender Rechtsgrund bei Leistung
4. Nachträglicher Wegfall (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB): Rücktritt, Anfechtung, Bedingungseintritt
5. Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB): Zweck nicht eingetreten
6. Kondiktionssperren: §§ 814 und 815 BGB prüfen
7. Höhe: §§ 818 und 819 BGB; Entreicherungseinwand; Herausgabe oder Wertersatz
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB

## Fallstricke

- § 814 BGB sperrt die condictio indebiti, wenn der Leistende die Nichtschuld kannte.
- Leistungskondiktion hat Vorrang vor Nichtleistungskondiktion im Mehrpersonenverhältnis.
- Nichtigkeit nach § 134 oder § 138 BGB kann zu § 817 Satz 2 BGB und Kondiktionssperre führen.
- Keine Leistungskondiktion, wenn gültiger Rechtsgrund besteht; Anfechtung oder Rücktritt zuerst prüfen.

## Stoppschilder

- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

## Anschluss-Skills

- bereicherungsrecht-nichtleistungskondiktion
- bereicherungsrecht-entreicherung-und-saldotheorie
- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
- workflow-anspruchslandkarte

