# Beurteilungsbeitrag Heilung Maengel

> Für Beurteilungsbeitrag — Pflicht, Mangel, Heilung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.

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- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
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# Beurteilungsbeitrag — Pflicht, Mangel, Heilung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Skill für Mandanten, deren dienstliche Beurteilung ohne Einbindung eines frueheren oder parallelen Dienstvorgesetzten erstellt wurde, obwohl dieser im Beurteilungszeitraum die Leistung des Beamten beobachten konnte. Typisch: Abordnung in andere Behörde, Wechsel des Vorgesetzten, Erziehungs- oder Pflegezeit, Auslandsverwendung.

## 2. Eingaben

- Verlauf des Beurteilungszeitraums (Verwendungen, Vorgesetzte)
- Beurteilungsrichtlinie / VwV des Dienstherrn
- Beurteilung selbst (Volltext mit Begruendungsteil)
- Vermerk über Beurteilungsgespraech
- Hinweise auf Heranziehung oder Nichtheranziehung von Drittbeitraegen

## 3. Ablauf / Checkliste

### a) Wer hat Beurteilungsbeitraege zu liefern?
- Frueherer Dienstvorgesetzter bei Versetzung waehrend des Beurteilungszeitraums.
- Vorgesetzter der Abordnungsbehoerde.
- Vorgesetzter bei Teilzeit-Mehrfachverwendung.
- Bei Personalrats- oder Gleichstellungsfreistellung: kein Beitrag aus dieser Taetigkeit, aber Beruecksichtigung der Tatsache der Freistellung mit Benachteiligungsverbot.

### b) Form
- Schriftlicher Beitrag, mit Unterschrift des Beitragenden, dem Beurteiler vor Erstellung der Beurteilung vorzulegen, in der Personalakte zu dokumentieren.
- Beitrag muss zeitnah zum Beurteilungszeitraum gefertigt sein.

### c) Maengel und Heilung
- Fehlender Beitrag macht die Beurteilung in der Regel rechtswidrig.
- Heilung durch nachgeholten Beitrag und Neuerstellung oder ergaenzende Plausibilisierung der Beurteilung waehrend des laufenden Verfahrens nur unter engen Voraussetzungen — BVerwG-Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen.
- Heilung nach Abschluss des Auswahlverfahrens grundsätzlich nicht möglich, wenn dadurch der Ausgang sich ändern koennte.

### d) Geltendmachung im Eilverfahren
- Mangel der Beurteilung ist Anordnungsanspruch im Konkurrenteneilantrag.
- Hilfsweise Antrag auf Anordnung der Neuerstellung der Beurteilung.

## 4. Quellenpflicht

- Normen: §§ 21, 22 BBG; § 18 BLV; einschlaegige Beurteilungsrichtlinien (BMI-VwV, Länder-VwV).
- Rspr.: BVerwG zur Funktion und Notwendigkeit von Beurteilungsbeitraegen — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

## 5. Ausgabeformat

- Anfechtungsantrag gegen Beurteilung mit Begruendung.
- Schriftsatzbaustein "Anordnungsanspruch — Beurteilungsbeitragsmangel" für den Konkurrenteneilantrag.

## 6. Verifizierte Quellenanker

- Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
- Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht.
- BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen.
- BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen.
- Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.

## 7. Beispiel (Kurzfassung)

Mandantin war im Beurteilungszeitraum 18 Monate abgeordnet. Der dortige Dienststellenleiter lieferte keinen Beitrag, der Heimatbeurteiler stuetzte sich allein auf eigene Eindruecke über den verbliebenen Zeitraum. Skill liefert Argument: Beurteilung ist rechtswidrig wegen fehlenden Beurteilungsbeitrags; Nachholung mit Neuerstellung erforderlich.

