# Bundesverfassungsgericht Quellenkarte Check

> Für Bundesverfassungsgericht Quellenkarte: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/bundesverfassungsgericht-quellenkarte-check

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# Bundesverfassungsgericht Quellenkarte

## Zweck des Skills

Dieser Skill sichert jede verfassungsrechtliche Aussage ab, bevor sie in Schriftsatz, Gutachten, Memo oder Mandantenkommunikation wandert. Er ist keine allgemeine Internetrecherche, sondern ein Quellen- und Übertragbarkeitsgate für BVerfG-Rechtsprechung.

## Normenanker

- Art. 93 GG für die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts.
- § 13 BVerfGG für die Verfahrensarten.
- § 23 Abs. 1 BVerfGG für Begründungsanforderungen.
- § 31 BVerfGG für Bindungswirkung und Gesetzeskraft.
- § 32 BVerfGG für einstweilige Anordnungen.
- §§ 90 bis 95 BVerfGG für Verfassungsbeschwerden.
- §§ 76 bis 82 BVerfGG für abstrakte Normenkontrolle.
- §§ 80 bis 82 BVerfGG für konkrete Normenkontrolle.

## Quellenhierarchie

1. Amtliche Entscheidung auf bundesverfassungsgericht.de.
2. Amtliche PDF-Fassung derselben Entscheidung.
3. DFR/servat, dejure oder openJur nur als Ersatz oder Auffindehilfe.
4. Pressemitteilung nur als Recherchehinweis, nie als tragende Fundstelle.
5. Literatur nur, wenn sie vom Nutzer geliefert wurde oder mit lizenziertem Zugriff tatsächlich vorliegt.

## Pflichtfelder der Quellenkarte

Für jede tragende Aussage werden diese Felder gefüllt:

| Feld | Inhalt |
| --- | --- |
| Gericht | Bundesverfassungsgericht, Senat oder Kammer |
| Entscheidungsform | Urteil, Beschluss, Kammerbeschluss, einstweilige Anordnung |
| Datum | Entscheidungsdatum, nicht Veröffentlichungsdatum |
| Aktenzeichen | exakt aus der amtlichen Entscheidung |
| Fundstelle | URL der Entscheidung oder PDF |
| Pinpoint | Randnummer oder Leitsatzstelle |
| Tragweite | tragender Satz, obiter dictum, bloße Sachverhaltsdarstellung |
| Übertragbarkeit | gleicher Verfahrensstand, gleiches Grundrecht, vergleichbare Eingriffsintensität |

## Arbeitsroutine

1. Formuliere die juristische Aussage in einem Satz.
2. Suche die Entscheidung auf bundesverfassungsgericht.de.
3. Prüfe, ob es die Entscheidung selbst oder nur eine Pressemitteilung ist.
4. Extrahiere Datum, Aktenzeichen und Randnummer.
5. Prüfe, ob der Satz wirklich tragend ist.
6. Markiere Abweichungen: anderes Grundrecht, andere Verfahrensart, andere Eingriffsschwelle, andere Tatsachenlage.

## Aktuelle Pflichtnotiz

Bei Entscheidungen, die über Pressemitteilungen bekannt wurden, darf das Veröffentlichungsdatum nicht als Entscheidungsdatum übernommen werden. Beispiel: Die Entscheidungen Trojaner I und Trojaner II wurden amtlich als Beschlüsse vom 24.06.2025 veröffentlicht; das spätere Presse- oder Veröffentlichungsdatum ersetzt dieses Entscheidungsdatum nicht.

## Fehlerbremse

- Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate.
- Keine erfundenen Randnummern.
- Keine Gleichsetzung von Leitsatz und tragendem Subsumtionssatz.
- Keine Übertragung alter Leitentscheidungen ohne Prüfung späterer Fortentwicklung.
- Keine Aussage "nach ständiger Rechtsprechung", wenn nur eine Entscheidung gefunden wurde.

## Output

Erzeuge eine Quellenmatrix und danach eine kurze Verwertbarkeitsnotiz. Wenn keine belastbare Quelle gefunden wird, lautet das Ergebnis nicht "wahrscheinlich", sondern "nicht zitierfähig; Live-Recherche fortsetzen".

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

