# Design Neuheit Offenbarung Pruefen

> Prüft Neuheit und Eigenart eines deutschen oder unionsweiten Designs anhand Offenbarung, Entwerferneuheitsschonfrist, Beweislast und Gesamteindruck und erstellt eine belastbare Bestands- oder Nichtigkeitsposition.

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- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/design-neuheit-offenbarung-pruefen

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# Designneuheit und Offenbarung prüfen

## 1. Einsatz und Ziel

Bestimme Schutzsystem, Anmeldetag und beanspruchte Darstellung. Neuheitsschonfrist, Fachkreisekenntnis und der Vergleich mit einem älteren Design dürfen nicht vermengt werden.

## 2. Normenanker

- Paragrafen 2 bis 5 DesignG: Neuheit, Eigenart und Offenbarung.
- Paragraf 6 DesignG: zwölfmonatige Neuheitsschonfrist für bestimmte Offenbarungen des Entwerfers oder seines Rechtsnachfolgers.
- Artikel 5 bis 7 der Verordnung über das Unionsdesign in der zeitlich geltenden Fassung.
- Paragraf 33 DesignG und Artikel 25 der Verordnung über das Unionsdesign: Nichtigkeit.

## 3. Verifizierter Rechtsprechungsanker

- EuGH, Urteil vom 21.09.2017, verbundene Rechtssachen C-361/15 P und C-405/15 P, Easy Sanitary Solutions: Im Nichtigkeitsverfahren muss der Antragsteller das ältere Design identifizieren und so wiedergeben, dass Neuheit und Eigenart zuverlässig verglichen werden können; das Amt muss verstreute Bestandteile nicht selbst zu einem älteren Design zusammensetzen.

## 4. Prüfprogramm

1. Anmeldetag, Priorität, Entwerfer und Schutzterritorium bestimmen.
2. jede Vorveröffentlichung mit Datum, Inhalt, Öffentlichkeit und Quelle dokumentieren.
3. Schonfrist nur bei zurechenbarer Offenbarung und passendem Zeitraum anwenden.
4. Neuheit als Identitätsprüfung und Eigenart als Gesamteindruck beim informierten Benutzer getrennt prüfen.
5. Gestaltungsfreiheit und Merkmalsdichte des Formenschatzes belegen.

## 5. Arbeitsergebnis

Liefere Offenbarungschronologie, Merkmalsvergleich und begründeten Anmelde-, Bestands- oder Nichtigkeitsantrag.

