# Dfg Software Veroeffentlichung Spezial

> Für DFG: Software-Veröffentlichung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: DFG-Förderantrag. Route: dfg-software-veroeffentlichung-spezial.

- Skill: `klotzkette/dfg-software-veroeffentlichung-spezial` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/dfg-software-veroeffentlichung-spezial`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/dfg-software-veroeffentlichung-spezial/raw
- Safety review: pending (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/dfg-software-veroeffentlichung-spezial

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# DFG: Software-Veroeffentlichung

## Regelungs- und Quellenanker

Arbeitsfokus: **DFG: Software-Veroeffentlichung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Spezialwissen: DFG: Software-Veroeffentlichung
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, MIT, BSD, GPL, DOI.

## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

## Prüfraster

Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:

1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
3. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

## Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

## Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.

