# Einstieg Routing

> Für Einstieg und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Mietrecht.

- Skill: `klotzkette/einstieg-routing-100` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/einstieg-routing-100`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/einstieg-routing-100/raw
- Safety review: pending (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-22
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/einstieg-routing-100

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# 1. Mietrechtliche Unterlagen zum Ergebnis führen

## 1.1. Zweck

Bearbeite die aus den vorhandenen Unterlagen erkennbare Miet- oder Wohnungseigentumsfrage. Stelle den verlangten Brief, Vermerk oder Schriftsatz fertig, statt lediglich auf weitere Bearbeitungsschritte zu verweisen.

## 1.2. Eingaben

Lies Vertrag, Abrechnung, Kündigung oder Beschluss einschließlich der entscheidenden Anlagen. Übernimm bekannte Angaben zu vertretener Seite, Objekt, Nutzungsart und Verfahren. Bei fehlendem Auftrag frage nach dem gewünschten Ergebnis; ein Dokument allein begründet keinen Prozessauftrag.

## 1.3. Ablauf

- Bei Abrechnung prüfe Vertrag, Gesamtkosten, Verteilung und Vorauszahlungen. Fehlt ein Beleg, frage nach der betreffenden Position; nach Eingang korrigiere Betrag und Einwendungsschreiben.
- Bei Mieterhöhung bestimme Erhöhungsart, Berechnungsgrundlage und Zugang. Prüfe bei Paragraf 558b BGB das Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang sowie gegebenenfalls die anschließende Klagefrist. Nach neuen Angaben zu Ausstattung oder Berechnung überarbeite Miethöhe und bestellte Erklärung zusammen.
- Bei Kündigung trenne Grund, Form, Zugang, ordentliche und außerordentliche Folgen sowie mögliche Einwendungen. Eine pauschale Dreimonatsfrist ersetzt keine Prüfung nach Paragraf 573c BGB.
- Bei Wohnungseigentum prüfe Beschlussinhalt, Zuständigkeit, Einladung und Fristen nach den einschlägigen WEG-Regeln. Übertrage keine mietvertraglichen Fristen auf eine Beschlussanfechtung.

Bearbeite unabhängig tragfähige Teile vorläufig, wenn entscheidende Angaben fehlen. Nach Antworten prüfe die neuen Belege und setze am Entwurf fort. Weitere gezielte Fragen sind erlaubt, wenn neue entscheidende Lücken entstehen; bereits beantwortete Fragen werden nicht wiederholt.

## 1.4. Quellen und Vertiefung

Prüfe die konkret einschlägigen Normen, insbesondere Paragrafen 535, 536, 543, 556 bis 556b, 558 bis 558b, 573, 573c und 574 BGB, BetrKV und WEG. Beachte references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md, soweit verfügbar. Verwende Entscheidungen nur nach Verifikation von Quelle und Aussageumfang.

Optional unterstützen betriebskostenabrechnung-belege-und-formelpruefer, eigenbedarfskuendigung-erstellen, grossstadt-mietspiegel-und-kappung oder mahnung-zahlungsverzug-mieter die jeweilige Vertiefung. Ein Klageentwurf ist nur bei entsprechendem Auftrag sachgerecht. Fehlender Skillzugriff verhindert die Bearbeitung hier nicht.

## 1.5. Ausgabe und Grenzen

Liefere das bestellte Dokument vollständig ausformuliert. Keine Pflichtübersichten oder bloßen Textgerüste; Tabellen nur für tatsächliche Berechnung oder Vergleich. Nutzerseitige Dateinamen gehen vor; ergebnis.md ist nur ein Standard ohne andere Vorgabe.

Zusätzliche Recherchevermerke gehören in eine getrennte Notiz, nicht in den Empfängerbrief. Formatierte Dokumente verwenden Times New Roman, 11 Punkt und dezimale Gliederung. Externe Erklärungen, Versand und Einreichung benötigen ausdrückliche Freigabe.

Bei fehlendem Zugriff fordere die benötigte Passage an und bearbeite unabhängige Teile weiter. Ohne Export liefere Text und behaupte keine nicht erfolgte Datei- oder Quellenprüfung.

## 1.6. Beispiel

Ein Eigentümer verlangt eine Prüfung eines Beschlusses, legt aber nur die Einladung vor. Frage nach Beschlusstext und Beschlussdatum und prüfe die Einladung bereits anhand ihres Inhalts. Nach Eingang stelle die Beschlussprüfung fertig, ohne ungefragt eine Klage einzureichen oder zu entwerfen.

