# Einstieg Routing

> Für Einstieg und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Methodenlehre bürgerliches Recht.

- Skill: `klotzkette/einstieg-routing-90` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/einstieg-routing-90`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/einstieg-routing-90/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/einstieg-routing-90

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# Einstieg und Routing

## Einsatzlage

Dieser Einstieg routet **Methodenlehre Buergerliches Recht** vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen, zuständiger Stelle, passendem Spezialpfad und nächstem Arbeitsprodukt.

## Fachlandkarte dieses Plugins

- `abschlussprodukt-uebergabe` — Abschlussprodukt Übergabe
- `abwaegung-gewichtung-intensitaet` — Abwaegung Gewichtung Intensitaet
- `abwaegung-material-auswahl` — Abwaegung Material Abwaegungslast NON
- `abwaegung-material-auswahl` — Abwaegung Material Auswahl
- `abwaegungslast-non-liquet` — Abwaegungslast NON Liquet
- `abwaegungszustaendigkeit-institutionen` — Abwaegungszustaendigkeit
- `abwaegungszustaendigkeit-institutionen` — Abwaegungszustaendigkeit Institutionen
- `analogie-und-teleologische-reduktion` — Analogie und Teleologische Reduktion
- `anspruchsgrundlagen-behoerden-gericht-und-registerweg` — Anspruchsgrundlagen Anwaltsperspektive
- `argumentum-figuren-e-contrario-a-maiore-a` — Argumentum Figuren E Contrario A Maiore A
- `auslegung-rechtsfortbildung-grenzprotokoll` — Auslegung Rechtsfortbildung Grenzprotokoll
- `begruendung-anhoerung-adressatenfaehigkeit` — Begruendung Anhoerung Adressatenfaehigkeit
- `bverfg-grenzen-richterlicher-rechtsfortbildung` — Bverfg Grenzen Diskurstheorie Habermas
- `anschluss-routing` — Anschluss Routing
- `dokumente-intake` — Dokumente Intake

## Regelungs- und Quellenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung.
- `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung.
- `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz.
- `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit.
- `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen.
- `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.
- `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung.
- `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht.
- `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren.
- `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Arbeitsweg

- Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor?
- Eilfristen isolieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens- und materiellen Fristen pflichtmäßig vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren.
- Fachpfad wählen: zentrale Anker im Methodenlehre Buergerliches Recht sind die einschlägigen Normen des Fachgebiets live über gesetze-im-internet.de und dejure.org prüfen. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen.
- Zuständige Stelle bestimmen: Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen.
- Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern.

## Qualitätsanker

- Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln.
- Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt.
- Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.

