# Entscheidungsgruende Zivil Familienrichter

> Für Entscheidungsgründe schreiben: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Urteilsbauer und Relationsmacher. Route: entscheidungsgruende-zivil-familienrichter.

- Skill: `klotzkette/entscheidungsgruende-zivil-familienrichter` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/entscheidungsgruende-zivil-familienrichter`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/entscheidungsgruende-zivil-familienrichter/raw
- Safety review: pending (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/entscheidungsgruende-zivil-familienrichter

---


# Entscheidungsgründe schreiben

## Arbeitsbereich

Entscheidungsgründe eines Zivilurteils im Urteilsstil schreiben: Richter hat Beweise erhoben und muss Begründung formulieren. Normen: § 313 Abs. 3 ZPO (Entscheidungsgründe), § 286 ZPO. Prüfraster: Urteilsstil (kein Gutachtenstil), Obersatz, Anspruchsgrundlage, Subsumtion, Beweiswürdigung, Einwendungen, Verjährung, Nebenentscheidungen. Output Entscheidungsgründe-Entwurf im korrekten Urteilsstil. Abgrenzung: Tatbestand siehe tatbestand-zivil-schreiben; Tenor siehe tenor-bauen-zivil; Relation (Vorstufe) siehe relation-zivil. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Spezialwissen

Im Urteilsstil (nicht im Gutachtenstil). Reihenfolge: Ergebnis - Begründung.

## Triage zu Beginn

1. Im Urteilsstil oder Gutachtenstil? (Antwort: immer Urteilsstil — Ergebnis vor Begründung.)
2. Welche Anspruchsgrundlagen sind durchgreifend — welche nicht?
3. Muss Beweiswürdigung integriert oder separat abgehandelt werden?
4. Welche Nebenentscheidungen (Zinsen, Kosten, Vollstreckbarkeit) fehlen noch?

## Zentrale Normen

- § 313 Abs. 3 ZPO — Entscheidungsgründe: kurze Zusammenfassung der Erwägungen
- § 286 ZPO — Beweiswürdigung
- § 286 BGB — Verzugszinsen (ab Mahnung oder Fälligkeit)
- § 288 BGB — gesetzlicher Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- § 291 BGB — Rechtshängigkeitszinsen (ab Klageerhebung)
- § 91, 92 ZPO — Kosten
- § 708, 709 ZPO — vorläufige Vollstreckbarkeit

## Schritt-für-Schritt-Workflow

1. **Obersatz:** "Die Klage ist [zulässig und] begründet / [zulässig, aber] unbegründet / teilweise begründet."
2. **Zulässigkeit** (kurz, nur problematische Punkte ausführen):
 - Rechtsweg, Zuständigkeit, Partei- und Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.
3. **Begründetheit** — für jede Anspruchsgrundlage:
 - AG benennen → Tatbestandsmerkmale subsumieren → Ergebnis.
 - Einwendungen/Einreden des Beklagten prüfen.
 - Verjährung prüfen.
4. **Beweiswürdigung** einfügen (§ 286 ZPO), soweit Tatsachen streitig waren.
5. **Nebenentscheidungen formulieren:**
 - Zinsen (§ 286, 288, 291 BGB), Kosten (§ 91, 92 ZPO), Vollstreckbarkeit (§ 708, 709 ZPO).

## Output-Template

**Adressat:** Urteil → Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch, Urteilsstil

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

```
## Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig und begründet.

**I. Zulässigkeit**
Das Amtsgericht [ORT] ist sachlich (§ 23 Nr. 1 GVG, Streitwert [BETRAG] EUR) und örtlich
(§ 29 ZPO, Erfüllungsort [ORT]) zuständig. [Weitere Punkte nur wenn problematisch.]

**II. Begründetheit**

**1. Anspruch aus § [AG] BGB**
Der Kläger hat einen Anspruch auf [RECHTSFOLGE] gegen den Beklagten aus § [AG] BGB.
[TATBESTANDSMERKMALE subsumieren]

**2. Zinsen**
Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz)
ab [DATUM DER MAHNUNG / Rechtshängigkeit].

**3. Kosten**
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.

**4. Vorläufige Vollstreckbarkeit**
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.
```

## Aufbau

1. **Obersatz**: "Die Klage ist zulässig, aber nur teilweise begründet."
2. **Zulässigkeit**: kurz; nur die problematischen Punkte ausführlich.
3. **Begründetheit** - pro Anspruchsgrundlage:
 - Anspruchsgrundlage benennen
 - Tatbestandsmerkmale subsumieren
 - Rechtsfolge
 - Einwendungen / Einreden
 - Verjährung
 - Bei mehreren Anspruchsgrundlagen: nur die durchgreifende ausführen oder Anspruchskonkurrenzen knapp behandeln
4. **Beweiswürdigung** (separater Abschnitt vor der konkreten Subsumtion oder integriert)
5. **Nebenentscheidungen**:
 - Zinsen Paragraf 286 BGB, Paragraf 288 BGB, Paragraf 291 BGB
 - Kosten Paragraf 91 ff ZPO
 - Vorläufige Vollstreckbarkeit Paragraf 708 ff ZPO
 - Streitwertbeschluss separat oder im Tenor
 - Berufungszulassung Paragraf 511 Abs. 4 ZPO

## Urteilsstil vs Gutachtenstil

- Gutachtenstil: "Es koennte ein Anspruch aus ... bestehen. Dies setzt voraus, dass ..."
- **Urteilsstil**: "Der Kläger hat einen Anspruch aus ... in Höhe von ... Der Beklagte ist Verkaeufer im Sinne ..."

## Stil

Praesens, Indikativ, im Aktiv, kurze Sätze, eine Sache pro Satz.

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

