# Eu Schwelle Vergabeordnung Richtlinie 2014 24

> Berechnet den vergaberechtlichen Auftragswert und prüft Schwellenwert, Losbildung und unzulässige Aufteilung.

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# 1. Auftragswert und EU-Schwelle

## 1.1 Arbeitsauftrag

Lies Bedarfsbeschreibung, Haushaltsansatz, Beschaffungsplan, Lose, Optionen, Verlängerungen, frühere und parallele Aufträge sowie interne Kostenberechnungen. Erstelle eine eigene Nettowertrechnung; übernimm weder Budget noch Einzelbestellwert ungeprüft.

## 1.2 Rechtsstandsweiche 2026 und 2027

Für öffentliche Auftraggeber nach Richtlinie 2014/24/EU gelten seit 1. Januar 2026 insbesondere folgende Schwellenwerte:

| Auftragsart | Schwellenwert ohne Umsatzsteuer |
| --- | ---: |
| Bauaufträge | 5.404.000 Euro |
| Liefer- und Dienstleistungen zentraler Regierungsbehörden | 140.000 Euro |
| Liefer- und Dienstleistungen sonstiger öffentlicher Auftraggeber | 216.000 Euro |
| soziale und andere besondere Dienstleistungen | 750.000 Euro |

Die Werte beruhen für 2026 und 2027 auf der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152. Prüfe vor jeder Abgabe Auftraggebertyp, Sektoren-, Konzessions- oder Verteidigungsbezug und die dann einschlägige Schwellenwertregel gesondert.

## 1.3 Wertberechnung nach Paragraf 3 VgV

1. Ausgangspunkt ist der voraussichtliche Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer.
2. Beziehe Optionen, Vertragsverlängerungen, Prämien und Zahlungen an Bewerber oder Bieter ein.
3. Maßgeblicher Schätzzeitpunkt ist die Absendung der Bekanntmachung oder die sonstige Einleitung des Verfahrens.
4. Bei Bauleistungen zählen auch vom Auftraggeber bereitgestellte, für die Bauausführung erforderliche Liefer- und Dienstleistungen.
5. Bei mehreren Losen ist grundsätzlich der Gesamtwert aller Lose maßgeblich. Prüfe die eng begrenzte Zwanzig-Prozent-Ausnahme für kleine Lose gesondert.
6. Bei wiederkehrenden Aufträgen, Rahmenvereinbarungen, dynamischen Systemen und Laufzeiten ohne Gesamtpreis gelten besondere Hochrechnungen.

## 1.4 Umgehungs- und Zusammenhangstest

1. Rekonstruiere funktionalen, wirtschaftlichen, technischen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der Beschaffungen.
2. Prüfe einheitliche Planung, Finanzierung, Projektleitung, Leistungszweck und potenziellen Bieterkreis.
3. Eine Aufteilung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil mehrere Lose bestehen. Unzulässig ist eine Berechnungsmethode mit Umgehungsabsicht; objektive organisatorische Gründe sind zu dokumentieren.
4. Vergleiche interne Planung vor und nach der Schwellenwertentscheidung. Auffällige Leistungsverschiebungen kurz vor Veröffentlichung sind beweisrelevant.
5. Formuliere für jede getrennte Beschaffung den objektiven Grund und die Auswirkung auf den Gesamtwert.

## 1.5 Verfahrensfolge

1. Ab Erreichen der Schwelle gelten der vierte Teil des GWB und das einschlägige Oberschwellenregime; bei Bauaufträgen ist insbesondere die VOB/A EU einzubeziehen.
2. Unterhalb der Schwelle bestimme Bundes- oder Landesrecht, Haushaltsrecht und anwendbare Verfahrensordnung. Unterschwellig bedeutet nicht vergaberechtsfrei.
3. Prüfe Bekanntmachung, Verfahrensart, Fristen, Dokumentation und Rechtsschutzfolge aus der festgestellten Wertstufe.
4. Bei Bietervertretung sichere die Rügeobliegenheiten und die Frist des Paragrafen 160 GWB; ein Rechenfehler ersetzt keine rechtzeitige Rüge.

## 1.6 Rechenblatt

| Bestandteil | Menge oder Laufzeit | Nettowert | Option | Einbezogen | Begründung |
| --- | ---: | ---: | ---: | --- | --- |
| aus Akte | Wert | Euro | Euro | ja oder nein | konkrete Zuordnung |

Zeige Basisannahme, Bandbreite, Sicherheitszuschlag und Sensitivität. Wenn der realistische Höchstwert die Schwelle erreicht, darf eine künstlich optimistische Schätzung das Oberschwellenregime nicht umgehen.

## 1.7 Ausgabe

Liefere Stichtags- und Auftraggeberblatt, Nettowertrechnung, Zusammenhangs- und Losmatrix, Schwellenentscheidung, Verfahrenswahl, Vergabevermerk und bei Bedarf Rüge- oder Verteidigungskern. Nenne die verwendete Schwellenwertquelle und ihren Geltungszeitraum sichtbar.

