# Fachanwalt Familienrecht Zugewinnausgleich Berechnen

> Für Zugewinnausgleich berechnen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Zugewinnausgleich berechnen

## Ziel

Dieser Skill verwandelt Vermögenslisten, Kontoauszüge, Immobilienwerte und Unternehmensdaten in eine belastbare Zugewinnausgleichsrechnung. Er trennt Stichtage, Anfangsvermögen, privilegierten Erwerb, Endvermögen, illoyale Vermögensminderung und Auskunftsstufe.

## Eingang

- Heiratsdatum, Zustellung des Scheidungsantrags, Trennungsdatum und Ehevertrag.
- Vermögensverzeichnisse, Kontoauszüge, Depots, Immobilienunterlagen, Darlehen, Unternehmenswerte, Fahrzeuge und Versicherungen.
- Erbschaften, Schenkungen, privilegierter Erwerb, Verfügungen, Vermögensverschiebungen und Auskunftskorrespondenz.
- Gutachten, Maklerwerte, Steuerunterlagen und Belege zu Schulden.

## Prüfraster

1. Güterstand feststellen: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, modifizierter Güterstand oder Ehevertrag prüfen.
2. Stichtage festlegen: Anfangsvermögen bei Eheschließung, Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags, Trennungsvermögen für Kontrollzwecke.
3. Anfangsvermögen aufbereiten: Schulden, negatives Anfangsvermögen und privilegierten Erwerb nach BGB Paragraf 1374 erfassen.
4. Endvermögen bewerten: Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Stichtag nach BGB Paragraf 1375 und Paragraf 1376 bewerten.
5. Illoyale Minderung prüfen: Schenkungen, Verschwendung und Benachteiligungsabsicht nach BGB Paragraf 1375 Absatz 2 markieren.
6. Auskunftsstufe bauen: BGB Paragraf 1379 und ZPO Paragraf 254 für Auskunft, Beleg, Wertermittlung und Zahlung einsetzen.
7. Antrag beziffern: Hälfte der Differenz der Zugewinne berechnen, Zinsen, Sicherheitsfragen und Verjährung prüfen.

## Pflichtnormen

- BGB Paragraf 1373: Begriff des Zugewinns.
- BGB Paragraf 1374: Anfangsvermögen und privilegierter Erwerb.
- BGB Paragraf 1375: Endvermögen und illoyale Vermögensminderung.
- BGB Paragraf 1376: Bewertung.
- BGB Paragraf 1378: Ausgleichsforderung.
- BGB Paragraf 1379: Auskunftspflicht.
- ZPO Paragraf 254: Stufenklage.

## Leitentscheidungen

- BGH, Beschluss vom 25.09.2024 - XII ZB 508/23: Die Auskunft nach BGB Paragraf 1379 umfasst die Vermögenszusammensetzung am Stichtag einschließlich wertbildender Faktoren; eine selbst erstellte Forderungsliste ist Teil der Auskunft und kein Beleg.
- BGH, Urteil vom 08.11.2017 - XII ZR 108/16: Bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich sind Ertragswert, konkret angemessener Unternehmerlohn und die sekundäre Darlegungslast des außerhalb des Geschehens stehenden Ausgleichsgläubigers sauber zu behandeln.

## Arbeitsprodukt

- Zugewinntabelle mit Anfangsvermögen, privilegiertem Erwerb, Endvermögen, Zugewinn und Ausgleichsforderung.
- Auskunfts- und Beleganforderung oder Stufenklage.
- Schriftsatzbaustein zu streitigen Vermögenspositionen.
- Beweis- und Gutachtenliste für Immobilien, Unternehmen und wertvolle bewegliche Sachen.

## Stolpersteine

- Endvermögen ohne Zustellungsdatum berechnen.
- Erbschaften falsch als laufenden Zugewinn behandeln.
- Schulden im Anfangs- oder Endvermögen nicht belegen.
- Vermögensminderungen nur moralisch bewerten, aber nicht an BGB Paragraf 1375 Absatz 2 messen.
- Zahlung verlangen, bevor Auskunft und Bewertung tragfähig sind.

## Anti-Muster

- Keine Rundsummen ohne Beleg.
- Keine Tabellenrechnung ohne Stichtag.
- Keine Vermögensbewertung aus ungeprüften Schätzungen als endgültiges Ergebnis ausgeben.

