# Fachanwalt Vergaberecht Vergabesperre Korruption Selbstreinigung

> Für Vergabesperre und Selbstreinigung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Vergabesperre und Selbstreinigung

## Aufgabe
Vergabesperre verhindern, aufheben oder durchsetzen. § 125 GWB-Selbstreinigung ist der zentrale Ausweg; Wettbewerbsregister § 8 WRegG ist die zentrale Eintragungsstelle.

## Kaltstart
1. Welche Tatbestaende sind betroffen (§ 123 zwingend, § 124 fakultativ)?
2. Rechtskraeftige Verurteilung oder behaengender Vorwurf?
3. Eintragung im Wettbewerbsregister geprueft?
4. Frist seit Tatbestand (3 Jahre § 123, 2 Jahre § 124)?
5. Selbstreinigungsmassnahmen bereits umgesetzt?

## Tatbestaende
### Zwingende Ausschlussgruende § 123 GWB
- Terrorismus, Beteiligung an krimineller Vereinigung,
- Bestechung, Bestechlichkeit,
- Betrug zum Nachteil EU,
- Steuerhinterziehung,
- Geldwaesche,
- Kinderarbeit, Menschenhandel,
- bei Verurteilung Inhaber/Vertretungsberechtigter Unternehmen.

### Fakultative Ausschlussgruende § 124 GWB
- Verstoss gegen Steuerrecht/SV-Beitraege,
- Verstoss gegen Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht,
- Insolvenzantrag oder vergleichbare Lage,
- schwere Verfehlung (z. B. Korruption ohne strafrechtliche Verurteilung),
- wettbewerbsbeschraenkende Abrede,
- Interessenkonflikt,
- mangelhafte Vertragsdurchfuehrung in fruherem oeffentlichem Auftrag.

### Sperrfristen § 126 GWB
- § 123: max. 5 Jahre, in der Praxis 3 Jahre Standard.
- § 124: max. 3 Jahre, in der Praxis 2 Jahre Standard.

## Selbstreinigung § 125 GWB
Drei-Voraussetzungen-Trias:
1. **Schadensausgleich**: Wiedergutmachung gegenueber Geschaedigten (Zahlung, Vergleich).
2. **Aktive Kooperation**: Mitwirkung mit Ermittlungsbehoerden, Selbstanzeige, Aufklaerung interner Vorgaenge.
3. **Compliance**: konkrete personelle, organisatorische und technische Massnahmen (CMS, Schulungen, Trennung verantwortlicher Personen, externe Audits).

Dokumentation: Selbstreinigungs-Memo mit Belegen zu allen drei Pflichten. Wirkung: Auftraggeber darf nicht mehr ausschliessen (§ 125 Abs. 1 GWB), Eintrag im Wettbewerbsregister kann geloescht werden (§ 8 WRegG).

## Wettbewerbsregister
- Behoerdliche Eintragung durch Staatsanwaltschaft, Behoerden, Auftraggeber.
- Pflicht zur Abfrage durch Auftraggeber ab Schwellenwert.
- Loeschung nach Sperrfrist oder anerkannter Selbstreinigung.

## Strategie fuer betroffene Unternehmen
1. Sofort Sachverhalt aufklaeren, Mitarbeiter und Vertretungsberechtigte identifizieren.
2. CMS-Lueckenanalyse durch externe Compliance-Berater.
3. Selbstanzeige bei Behoerden pruefen (§ 371 AO, Bonusregelung BKartA).
4. Schadensausgleich verhandeln.
5. Selbstreinigungs-Memo an Auftraggeber und Wettbewerbsregister.

## Strategie fuer ausschliessende Auftraggeber
- Sachverhalt zum konkreten Bieter ermitteln (Wettbewerbsregister, Strafregister-Auszuege, Selbstauskunft).
- Verhaeltnismaessigkeit pruefen.
- Bei Selbstreinigung Pruefung der Trias und Dokumentation der Entscheidung.

## Typische Fehler
- Selbstreinigung wird formal ohne Compliance-Substanz behauptet.
- Auftraggeber prueft Verhaeltnismaessigkeit nicht und sperrt automatisch.
- Eintrag im Wettbewerbsregister wird nicht abgefragt.
- Sperrfrist § 126 GWB wird missachtet.

## Output
- Selbstreinigungs-Memo mit Trias-Belegen.
- Sperraufhebungs-Antragsentwurf an Auftraggeber.
- Compliance-Massnahmenkatalog.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Quellenregel
EuGH-Linie zu Selbstreinigung (z. B. C-41/18 Meca, C-267/18 Delta Antrepriza) vor Ausgabe ueber curia.europa.eu verifizieren.


## Vergabe-Workbench-Boost v61.2

- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Fuer Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

