# Fachanwalt Vergaberecht Zuschlagskriterien Wertungsschema

> Für Zuschlagskriterien und Wertungsschema: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Zuschlagskriterien und Wertungsschema

## Aufgabe
Erstelle oder pruefe ein vergaberechtsfestes Wertungsschema oder bereite eine Wertungsruege vor. Output je nach Rolle: Wertungsmatrix mit Begruendungstext fuer Auftraggeber, Pruefvermerk und Ruegeschriftsatz-Modul fuer Bieter.

## Kaltstart
1. Auftraggeber oder Bieter?
2. Lieferung, Dienstleistung, Bau, Konzession?
3. Schwellenwert ueberschritten? (Oberschwelle = GWB/VgV/SektVO/KonzVgV; Unterschwelle = UVgO/VOB-A Abschn. 1)
4. Welche Kriterien liegen bereits in der Bekanntmachung/Auftragsunterlagen?
5. Wertungsmethode bekannt (einfache Punktvergabe, gewichtete Nutzwertanalyse, Preis-Leistungs-Quotient, UFAB)?
6. Ist Zuschlag bereits erteilt? (Dann nur noch Schadensersatzpfad)

## Pruefraster Wertungskriterien
### 1. Auftragsbezug § 127 Abs. 3 GWB
Kriterium muss mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Soziale, oekologische, innovative Aspekte sind zulaessig, wenn auftragsbezogen.

### 2. Diskriminierungsverbot § 97 Abs. 2 GWB
Keine versteckte Bieterauswahl ueber technische Spezifikationen oder Referenzen, die nur ein bestimmter Bieter erfuellen kann.

### 3. Transparenz § 127 Abs. 5 GWB
Kriterien und Gewichtung in Bekanntmachung oder Auftragsunterlagen. Unterkriterien und Gewichtung muessen spaetestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe offengelegt sein (EuGH C-532/06 Lianakis; OLG Duesseldorf VII-Verg 39/15).

### 4. Gewichtung
Prozentuale Gewichtung oder Bandbreite zulaessig. Reine Verbalbewertung ohne Gewichtung ist regelmaessig vergaberechtswidrig (BGH X ZR 80/16).

### 5. Preis-Leistungs-Relation
Reine Preisvergabe nur in Ausnahmefaellen (§ 58 Abs. 2 VgV: bei standardisierten Leistungen). Sonst wirtschaftlichstes Angebot ueber Nutzwertanalyse oder einfache Richtwertmethode (UFAB).

### 6. Lebenszykluskosten § 59 VgV
Anschaffung, Nutzung, Wartung, Entsorgung. Methodische Anforderungen: Daten transparent, Berechnung nachvollziehbar.

## Pruefraster Wertungsdurchfuehrung
- Wertungsmatrix vor Angebotsoeffnung festlegen und dokumentieren.
- Bewertungspersonen benennen (Vier-Augen-Prinzip).
- Einzelbegruendung je Kriterium und Bieter, nicht nur Gesamtnote.
- Punktevergabe nachvollziehbar (z. B. Notenskala mit Beschreibung pro Stufe).
- Dokumentation Vergabevermerk § 8 VgV.

## Typische Fehler
- Schulnotenbewertung ohne Beschreibung der Notenstufen (OLG Duesseldorf VII-Verg 36/17).
- Unterkriterien erst nach Angebotsoeffnung definiert.
- Preis-Leistungs-Formel mit unrealistischen Spreizungen (Preis wird wertungsneutral).
- Referenzanforderungen, die nur Altanbieter erfuellen.
- Nachhaltigkeit ohne Auftragsbezug.

## Output-Module
### Wertungsmatrix-Entwurf (Auftraggeber)
Tabelle: Kriterium | Gewicht (%) | Unterkriterien | Bewertungsmassstab | Maximalpunktzahl | Begruendung Auftragsbezug.

### Pruefvermerk Wertungsruege (Bieter)
1. Wertungskriterium und Begruendung des Auftraggebers
2. Vergaberechtlicher Massstab
3. Konkreter Fehler
4. Auswirkung auf Wertungsergebnis
5. Antrag im VK-Verfahren

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Quellenregel
Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarer Quelle ausgeben (dejure.org, openjur.de). EuGH-Entscheidungen ueber curia.europa.eu verifizieren.


## Vergabe-Workbench-Boost v61.2

- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Fuer Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.

