# Fahrtkosten Zeugen Pkh Erstattung

> Für Fahrtkosten und Zeugen-Auslagen erstatten: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.

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- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/fahrtkosten-zeugen-pkh-erstattung

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# Fahrtkosten und Zeugen-Auslagen erstatten

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Worum geht es?

Wer zum Gericht faehrt oder Zeuge ist, hat Auslagen. Hier lernen Sie, wer was bekommt.

## In einfacher Sprache

Wer ans Gericht muss, hat Fahrtkosten. Auch Zeugen. Diese Kosten kann der Staat oder die Behörde zahlen. Wir zeigen, wie.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie waren Zeuge im SG-Verfahren.
- Sie sind als Kläger zum Termin gefahren.
- Bei PKH Erstattungs-Fragen.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **JVEG**: Justizverguetungs- und -entschaedigungsgesetz.
- **Reisekosten**: Fahrtkosten + Tagegeld + Uebernachtung.
- **Verdienstausfall**: Lohnersatz für abwesende Stunden.

## Rechtsgrundlagen

- **§ 5 JVEG** — Fahrtkosten Zeugen.
- **§ 6 JVEG** — Tagegeld, Uebernachtung.
- **§§ 19 ff. JVEG** — Verdienstausfall.
- **§ 191 SGG** — Auslagen.

## Schritt-für-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Wer ist Anspruchsberechtigt

- **Zeugen** geladen vom Gericht (JVEG)
- **Sachverstaendige** (JVEG)
- **Sie selbst als Kläger** unter bestimmten Voraussetzungen

### Schritt 2 — Zeugen-Auslagen

JVEG-Saetze (aktuell prüfen):

- Fahrtkosten OePNV: tatsaechlich
- PKW: 0,42 EUR / km nach § 5 JVEG (aktueller Stand prüfen)
- Tagegeld bei langer Abwesenheit
- Verdienstausfall (bis zu festgesetzte Höhe)

Antrag direkt nach Termin bei der Geschäftsstelle stellen. Formular vorhanden.

### Schritt 3 — Eigene Fahrt-Kosten als Kläger

Bei Erfolg: über § 193 SGG erstattungsfaehig:

- Fahrt zum Termin (PKW oder OePNV)
- Fahrt zur Untersuchung beim Sachverstaendigen

Beleg: Tankquittung, OePNV-Ticket, km-Aufstellung mit Routenplaner.

### Schritt 4 — Mit PKH

Bei PKH können eigene Fahrtkosten ebenfalls erstattet werden, wenn das im PKH-Beschluss vorgesehen ist. Prüfen Sie den Beschluss.

### Schritt 5 — Antrag

Beim SG die Erstattung formlos beantragen mit Belegen:

```
Sozialgericht [Ort] [Ort, Datum]

Az: [...]

Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten

Im Verfahren wegen [Stichwort] beantrage ich die Erstattung folgender Fahrtkosten:

- Termin am [Datum]: PKW 100 km hin und zurueck zum km-Satz nach JVEG
- Untersuchung am [Datum]: PKW 80 km zum km-Satz nach JVEG

Anlagen: Tankquittung, Routenplaner

[Unterschrift]
```

Hinweis: Der km-Satz nach JVEG kann sich ändern; prüfen Sie den aktuellen Wert bei der Geschäftsstelle des SG oder im JVEG.

### Schritt 6 — Bei langem Termin / weiter Anreise

- Tagegeld prüfen
- Uebernachtungskosten bei sehr weiter Anreise

## Worauf Sie besonders achten müssen

- **Zeugen-Anspruch verfaellt** bei nicht-Antragstellung — innerhalb von 3 Monaten beantragen.
- **JVEG-Saetze aktualisieren** sich.
- **Bei Erfolg im Hauptverfahren**: auch Kläger-Auslagen erstattbar.

## Typische Fehler

- Zeugen-Auslagen vergessen → 3 Monate Frist
- Eigene Auslagen ohne Beleg → schwer beweisbar
- Bei Niederlage trotzdem Erstattung erwartet → nur bei Erfolg

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. JVEG aktuell. Konkrete Saetze prüfen.

