# Haftungsweg Bestimmen

> Prüft die Verantwortlichkeit des in Anspruch genommenen Unternehmens aus Vertrag, Delikt und einschlägiger Gefährdungshaftung. Unterscheidet U-Bahn und Straßenverkehr, Betreiber und Hersteller sowie Haftung, Mitverschulden und Beweislast; keine bloße Normensammlung und keine Deckungsprüfung.

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- Updated: 2026-09-08
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# Haftungsweg bestimmen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Klärung, ob und weshalb das Unternehmen für den konkreten Schaden einstehen muss. Beginne mit dem geltend gemachten Vorgang und der stärksten tragfähigen Anspruchsgrundlage, nicht mit sämtlichen denkbaren Haftungsarten.

## 2. Eingaben

Nutze Ereignisbericht, Vertrag oder Fahrschein, beteiligte Rechtsträger, Betriebsunterlagen und Gegenposition. Fehlt die eigene Rolle, kläre sie vor einer Empfehlung. Fehlende Deckungsunterlagen hindern die Haftungsprüfung nicht.

## 3. Ablauf

1. Ordne Vertrag und Anspruchsteller zu. Bei vertraglichen Schutzpflichten BGB Paragraf 280 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 241 Absatz 2 prüfen, einschließlich Vertretenmüssen und Erfüllungsgehilfen nach Paragraf 278. Die Entlastung zum Vertretenmüssen ersetzt nicht den Nachweis aller übrigen Voraussetzungen.
2. Bei Körper-, Gesundheits- oder Eigentumsverletzung BGB Paragraf 823 Absatz 1 prüfen. Mitarbeiterzurechnung nicht pauschal mit der vertraglichen Haftung vermengen; Paragraf 831 und gegebenenfalls Organ- und Organisationshaftung unterscheiden.
3. Bei Schienenbetrieb HaftPflG Paragraf 1: Betriebsunternehmer, Betriebszusammenhang, Rechtsgutsverletzung, Kausalität, höhere Gewalt; mitgeführte Kleidung ist nicht pauschal vom Sachschutz ausgeschlossen. Paragraf 4, Paragraf 6 sowie Haftungshöchstbeträge und Anspruchskonkurrenz getrennt prüfen.
4. Bei Kraftfahrzeugen erst den Anwendungsbereich des StVG feststellen, dann insbesondere Paragraf 7, Paragraf 18 und gegebenenfalls Paragraf 17 prüfen. Eine U-Bahn ist nicht aufgrund der Unternehmensbranche ein Kraftfahrzeug. PBefG und BOStrab bestimmen unter anderem betriebliche Anforderungen, aber keinen universellen Auszahlungsanspruch.
5. Bei Produktfehlern Hersteller und Betreiber auseinanderhalten. Nach ProdHaftG Paragraf 1 trägt grundsätzlich der Geschädigte Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang vor und beweist sie. Sachschäden erfordern eine andere, privat bestimmte und überwiegend privat verwendete Sache; Paragraf 11 regelt die Selbstbeteiligung. Diese Einschränkungen nicht auf andere Anspruchsgrundlagen übertragen. Ereignis- und Inverkehrbringensdatum wegen gesetzlicher Übergänge prüfen.
6. Formuliere jede Einwendung mit Tatbestandsmerkmal und Beleg. Mitverschulden nach BGB Paragraf 254 beziehungsweise HaftPflG Paragraf 4 nicht allein aus der Unfallbeteiligung ableiten. Eine Abfahrtswarnung beweist weder verspäteten Ausstieg noch die Ursächlichkeit eines Fehlverhaltens.
7. Bei Abschleppschäden zuerst Auftraggeber und hoheitliche oder private Ausführung klären. BGB Paragraf 839 mit Artikel 34 GG und öffentlich-rechtliche Verwahrung können den Anspruch gegen den Verwaltungsträger lenken; BGH, Urteil vom 18.02.2014, VI ZR 383/12, nicht als generelle Haftung des Abschleppunternehmers missverstehen. Für diese Rollenprüfung `abschleppschaden-pruefen` nutzen. Rechtmäßigkeit, Kosten und Ausführungsschaden bleiben getrennt.
8. Ergebnis in unstreitige Voraussetzungen, streitige Voraussetzungen, verfügbare Beweise und verbleibendes Risiko trennen. Keine Haftungsquote aus unbelegten Prozentannahmen erzeugen.

## 4. Quellenpflicht

[Fachquellen](../../references/haftung-und-regulierung.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Normfassung zum Ereignisdatum, danach aktuelle Fortentwicklung prüfen. BGH, Urteil vom 06.12.2022, VI ZR 168/21, betrifft die eigene psychische Gesundheitsverletzung bei mittelbar ausgelöstem Schockschaden; das ist kein Urteil über Berliner U-Bahn-Türen und keine feststehende Haftungsquote.

## 5. Ausgabeformat

Begründeter Haftungsvermerk mit einer Tabelle „Anspruch / Voraussetzung / Beleg / Beweislast / Einwendung / Folge“. Der entscheidende Begründungstext steht in vollständigen Sätzen, nicht in einem Stichwortgerüst. Format soweit möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimal. Eine offene Quellenprüfung sperrt die rechtliche Freigabe des betroffenen Punkts, nicht den gesamten Tatsachenentwurf.

## 6. Beispiel

Beim Einklemmen einer Jacke während des Aussteigens untersuche zunächst Betreiber und Betriebsvorgang. Eine mögliche Fehlfunktion kann für einen Rückgriff gegen einen Hersteller relevant sein, ist aber nicht automatisch Voraussetzung jeder Betreiberhaftung.

