# Hgb Informationsrecht Kommanditist Paragraf 166

> Prüft Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte des Kommanditisten nach dem seit 2024 geltenden Paragraf 166 HGB, ordnet Altgesellschaften und Vertragsklauseln ein und erstellt ein bestimmtes Informationsverlangen samt Erforderlichkeits- und Geheimnisschutzmatrix.

- Skill: `klotzkette/hgb-informationsrecht-kommanditist-paragraf-166` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds add klotzkette/hgb-informationsrecht-kommanditist-paragraf-166`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/hgb-informationsrecht-kommanditist-paragraf-166/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/hgb-informationsrecht-kommanditist-paragraf-166

---


# Informationsrecht des Kommanditisten prüfen

## 1. Aktueller Normenanker

Paragraf 166 HGB gewährt dem Kommanditisten eine Abschrift des Jahresabschlusses und Einsicht in die zugehörigen Geschäftsunterlagen. Ergänzend kann er Auskunft über Gesellschaftsangelegenheiten verlangen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte erforderlich ist, insbesondere bei Anhaltspunkten für unredliche Geschäftsführung. Diese Rechte können gesellschaftsvertraglich nicht ausgeschlossen werden.

## 2. Zeitliche Einordnung der Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - II ZB 10/15, betraf Paragraf 166 HGB in der bis Ende 2023 geltenden Fassung. Danach war das außerordentliche Informationsrecht an einen wichtigen Grund gebunden und nach Eignung, Erforderlichkeit sowie den Interessen der Gesellschaft zu begrenzen. Die Entscheidung darf nicht dazu verwendet werden, den seit 1. Januar 2024 erweiterten gesetzlichen Anspruch wieder auf das alte Regelungsmodell zu verkürzen; ihre Abwägungserwägungen können bei Umfang und Missbrauchskontrolle weiterhin Orientierung geben.

## 3. Prüfprogramm

1. Gesellschaft, Beteiligungsart, Beitrittsdatum und aktuellen Gesellschaftsvertrag erfassen.
2. Verlangen in Jahresabschlussprüfung und ergänzende mitgliedschaftsbezogene Auskunft aufteilen.
3. Für jede Information das Mitgliedschaftsrecht, den Anlass und die Erforderlichkeit bezeichnen.
4. Geheimhaltungsinteressen, personenbezogene Daten und Wettbewerbsbezug durch mildere Mittel absichern, nicht pauschal zur Ablehnung verwenden.
5. Vertragsklauseln am zwingenden Paragraf 166 Absatz 2 HGB messen.
6. Adressat, Frist, Einsichtsort, Datenformat und zulässige sachverständige Begleitung festlegen.
7. Bei Verweigerung Anspruch, Zuständigkeit, Antrag und Beweisangebote ausformulieren.

## 4. Ausgabe

Liefere eine Informationsmatrix und ein bestimmtes Auskunfts- oder Einsichtsverlangen, das jede Unterlage, den Zeitraum, den Rechtsgrund und den mitgliedschaftlichen Zweck nennt.

