# Historische Fundstellen Belegen

> Erstellt zitierfähige PrALR-Nachweise und eine Quellenmatrix. Unterscheidet historische Norm, Textzeuge, spätere Edition und Anwendungspraxis bei konkreten Belegfragen.

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- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
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# Historische Fundstellen belegen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erstellt zitierfähige PrALR-Nachweise und eine Quellenmatrix. Unterscheidet historische Norm, Textzeuge, spätere Edition und Anwendungspraxis bei konkreten Belegfragen.

## 2. Eingaben

Zu belegende Aussagen, verwendete Ausgaben, Seitenbilder, Transkriptionen und erreichbare Fundstellen. Vorhandenes Material zuerst lesen. Nur eine entscheidende Lücke gebündelt nachfragen; ungesicherte Angaben sichtbar offenlassen.

## 3. Ablauf

### 3.1. Fachprüfung

Je Aussage die kleinste tragende Stelle zuordnen. Teil, Titel und Paragraf mit Ausgabe und Druckseite verbinden; Scanseite zusätzlich nennen. Ein Suchtreffer belegt keine historische Anwendung. Fehlende Entscheidungsdaten nicht ergänzen und Literatur ohne zugänglichen Text nicht als geprüft behandeln.

### 3.2. Zeit- und Geltungsgrenze

Maßstab sind Ort, Zeit und konkrete Fassung des historischen Falls. Heutiges Recht nur bei ausdrücklich verlangtem Vergleich oder einer tatsächlichen Anschlussfrage gesondert prüfen. Kein festes Gegenwartsjahr und kein allgemeiner BGB-Normenradar. Normtext, damalige Anwendungspraxis und spätere Rezeption getrennt ausweisen.

### 3.3. Vertiefung bei Bedarf

Die folgenden Materialien sind bewahrte frühere Arbeitsentwürfe, keine zusätzlichen auswählbaren Skills und keine geprüften Primärquellen. Nur die zur konkreten Teilfrage passende Datei laden, nicht alle Fassungen vorsorglich. Fachfremde Normenradare wurden entfernt; verbliebene Altzitate, Fristen und Falllösungen müssen vor Verwendung verifiziert werden.

- Bei Fragen zu „Zitierweise“: [Fachmaterial](references/pralr-004-zitierweise-und-fundstellen.md).
- Bei Fragen zu „Zitierweise“: [ergänzende Fassung 2](references/zitierweise-fundstellen-historische-anwendung.md).
- Bei Fragen zu „Quellenmatrix“: [Fachmaterial](references/pralr-036-quellenmatrix-erstellen.md).
- Bei Fragen zu „Quellenmatrix“: [ergänzende Fassung 2](references/quellenmatrix-erstellen.md).

## 4. Quellenpflicht

[Zitierweise](../../../references/zitierweise.md) und [historischer Quellenprüfvermerk](../../references/historische-quellenpruefung.md) beachten. Ausgabe, Teil, Titel, Paragraf und konkrete Fundstelle nennen. Für tragende Wörter Seitenbild und Transkription abgleichen; ohne verfügbares Seitenbild den begrenzten Textzeugenstatus offenlegen. Nur neu oder entscheidend verwendete historische Primärstellen gezielt prüfen, keine sachfremde Aktualitätsrecherche erzwingen. Literatur nur aus bereitgestelltem oder tatsächlich verifiziertem Text verwenden.

## 5. Ausgabeformat

Das verlangte Arbeitsprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen liefern; keine Skelette, Halbsätze oder reine Stichwortausgabe. Gesicherten Textbefund, historische Bewertung, Gegenbefund und offene Quelle erkennbar trennen. Tabellen nur für echte Vergleiche oder Belege verwenden. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown als Exporthinweis nennen.

## 6. Beispiel

Eine Normbehauptung und eine Behauptung über Gerichtspraxis erhalten unterschiedliche Belege und getrennte Sicherheitsbewertungen.

