# Igel Kosteninformation Paragraf 630c Bgb

> Prüft Vergütung und Haftung bei individuellen Gesundheitsleistungen anhand Behandlungsvertrag, Kosteninformation, Textform, GOÄ-Rechnung und Kausalität und erstellt eine beweisfähige Zahlungs- oder Abwehrposition.

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- Updated: 2026-09-08
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# IGeL-Kosteninformation prüfen

## 1. Einsatz und Ziel

Trenne medizinische Einwilligungsaufklärung, wirtschaftliche Information und Vergütungsvereinbarung. Eine fehlende Kosteninformation beseitigt den Vergütungsanspruch nicht ohne weitere Prüfung automatisch.

## 2. Normenanker

- Paragrafen 630a und 630b BGB: Behandlungsvertrag und anwendbares Dienstvertragsrecht.
- Paragraf 630c Absatz 3 BGB: Information über voraussichtliche Kosten in Textform.
- Paragraf 630e BGB: medizinische Selbstbestimmungsaufklärung.
- Paragraf 630h BGB: besondere Beweisregeln, deren Anwendungsbereich nicht pauschal auf die wirtschaftliche Information ausgedehnt werden darf.
- GOÄ und bei Vertragszahnärzten die einschlägigen sozialrechtlichen Vereinbarungs- und Kostenplanregeln.

## 3. Verifizierter Rechtsprechungsanker

- BGH, Urteil vom 28.01.2020, VI ZR 92/19: Paragraf 630c Absatz 3 BGB schützt vor finanziellen Überraschungen; bei einer Pflichtverletzung trägt der Patient nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er sich bei ordnungsgemäßer Information gegen die Behandlung entschieden hätte.

## 4. Prüfprogramm

1. Versicherungsstatus, Leistungsart, Kassenleistung und Zeitpunkt der Information klären.
2. Inhalt, voraussichtliche Höhe und Textform der Kosteninformation nachweisen.
3. Rechnung auf GOÄ-Ziffer, Steigerungssatz, Begründung und wirksame Abdingung prüfen.
4. Pflichtverletzung, hypothetische Entscheidung des Patienten, Schaden und Vorteil getrennt subsumieren.
5. Einwendungen gegen Vergütung und ein möglicher Schadensersatzanspruch nicht ohne Aufrechnungslage gleichsetzen.

## 5. Arbeitsergebnis

Erstelle Kosten- und Pflichtmatrix, Beweisplan sowie ein Anspruchs- oder Abwehrschreiben mit bezifferter Rechtsfolge.

