# Impressum Pflicht

> Für Impressumspflicht (Paragrafen 5. 6 DDG, Paragraf 18 MStV): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

- Skill: `klotzkette/impressum-pflicht` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds add klotzkette/impressum-pflicht`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/impressum-pflicht/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/impressum-pflicht

---


# Impressumspflicht (§§ 5, 6 DDG, § 18 MStV)

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GPSR Geltungsbeginn 13.12.2024, MaschinenVO 20.01.2027, ProdHaftRL-Umsetzung 09.12.2026, Rückruf unverzüglich, Meldung schwerer Unfall innerhalb 2 Tagen.
- Tragende Normen verifizieren: ProdSG, ProdHaftG, EU-Marktüberwachungs-VO 2019/1020, EU-Produktsicherheits-VO 2023/988 (GPSR ab 13.12.2024), Produkthaftungs-RL 2024/2853, MaschinenVO 2023/1230, GPSGV — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Hersteller, Importeur, Händler, Fulfillment-Dienstleister, Marktüberwachungsbehörde (BAuA, Länder), benannte Stelle, Endverbraucher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Risikoanalyse, CE-Kennzeichnung, Rückrufkonzept, Sicherheitsbericht, Online-Marktplatz-AGB — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Eingaben

Das Modell benötigt:

- **Art des Dienstes**: Website, App, Social-Media-Profil, Newsletter?
- **Anbieter**: Natürliche Person (privat/gewerblich), GmbH, AG, Einzelunternehmen, Verein, öffentliche Stelle?
- **Geschäftsmäßigkeit**: Wird der Dienst geschäftsmäßig betrieben (also dauerhaft und mit Einnahmeabsicht) oder rein privat?
- **Redaktionell-journalistischer Inhalt**: Werden regelmäßig Inhalte mit gesellschaftlicher Relevanz veröffentlicht (Meinungsäußerungen, Nachrichten) → § 18 MStV relevant?
- **Bereits vorhandenes Impressum**: Vollständiger Text zur Prüfung?
- **Rechtsform und Sitz**: Handelsregisternummer, USt-IdNr., zuständige Aufsichtsbehörde, Kammerzugehörigkeit (bei Freiberuflern)?

## Rechtlicher Rahmen

### Primärnormen

- **§ 5 Abs. 1 DDG** (vormals § 5 TMG): Pflichtangaben für Anbieter von Telemedien, die geschäftsmäßig betrieben werden (auch unentgeltlich, wenn mit wirtschaftlichem Hintergrund): Name, Anschrift, E-Mail, Telefon/Fax oder anderes schnelles elektronisches Kommunikationsmittel, ggf. Umsatzsteuer-ID, ggf. Handelsregisternummer, ggf. zuständige Aufsichtsbehörde, ggf. Berufsbezeichnung und Kammer (Freiberufler), ggf. berufsrechtliche Regelungen.
- **§ 5 Abs. 2 DDG**: Für juristische Personen: Vertretungsberechtigte(r) namentlich.
- **§ 6 DDG** (vormals § 6 TMG): Besondere Kennzeichnungspflichten für kommerzielle Kommunikation (Werbung).
- **§ 18 Abs. 2 MStV** (vormals § 55 Abs. 2 RStV): Für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote: Verantwortlicher i.S.d. Presserechts (v.i.S.d.P.) mit vollständigem Namen, Anschrift; muss natürliche Person sein, die unbeschränkt geschäftsfähig und in Deutschland ansässig ist.
- **§ 16 Abs. 1 Nr. 1 DDG**: Bußgeld bis 50.000 EUR bei fehlenden oder unvollständigen Pflichtangaben.
- **§ 5a Abs. 4 UWG**: Vorenthalten wesentlicher Informationen (einschließlich Impressumsangaben) als unlautere Geschäftspraxis; Grundlage für Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.

### Leitentscheidungen

1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

### Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

## Ablauf

**Schritt 1 – Impressumspflicht dem Grunde nach**
- Geschäftsmäßiger Telemediendienst? → § 5 DDG anwendbar.
- Rein private Nutzung ohne kommerziellen Bezug → keine Impressumspflicht (Achtung: schon ein Affiliate-Link oder gesponserte Post begründet Gewerblichkeit).
- Redaktionell-journalistisches Angebot? → zusätzlich § 18 MStV prüfen.

**Schritt 2 – Pflichtangaben nach § 5 Abs. 1 DDG zusammenstellen**
- Vollständiger Name (Firmenname wie im Handelsregister) und Rechtsform.
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach).
- E-Mail-Adresse.
- Telefonnummer oder anderes schnelles elektronisches Kommunikationsmittel.
- Bei GmbH, AG, KGaA: Handelsregisternummer, Registergericht, alle vertretungsberechtigten Geschäftsführer/Vorstände (§ 5 Abs. 2 DDG).
- USt-IdNr. (§ 27a UStG) oder Wirtschafts-IdNr., sofern vorhanden.
- Bei Freiberuflern: Berufsbezeichnung, verleihender Staat, Kammerzugehörigkeit, berufsrechtliche Vorschriften.
- Zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigem Gewerbe (z.B. Finanzdienstleistung, Gastronomie).

**Schritt 3 – v.i.S.d.P. nach § 18 Abs. 2 MStV**
- Gilt für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote (Meinungsblogs, Online-Zeitungen, Podcasts mit politischem/gesellschaftlichem Inhalt, YouTube-Kanäle mit regelmäßigem redaktionellem Programm).
- Verantwortliche Person: natürliche Person, volljährig, nicht vorbestraft (§ 18 Abs. 2 Satz 3 MStV), in Deutschland ansässig.
- Angabe: vollständiger Name, vollständige Anschrift im Impressum.

**Schritt 4 – Platzierung und Zugänglichkeit**
- Erreichbarkeit: maximal zwei Klicks von jeder Seite aus.
- Ständige Verfügbarkeit: kein Login erforderlich, keine Paywall.
- Bei Social-Media-Profilen: Impressum im Profilbereich (Bio/Info) oder direkt verlinkt.

**Schritt 5 – Bußgeld- und Abmahnrisiko bewerten**
- § 16 DDG: Bußgeld bis 50.000 EUR bei fehlenden Angaben.
- § 5a Abs. 4 UWG: Abmahnfähigkeit durch Mitbewerber oder qualifizierte Einrichtungen (§ 8 Abs. 3 UWG).
- Häufige Abmahnfallen: fehlende Telefonnummer, fehlende Handelsregisternummer, keine v.i.S.d.P.-Angabe bei Blog.

## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze

- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)

## Beispiel

**Sachverhalt**: GmbH G betreibt einen Online-Shop mit integriertem Unternehmensblog, auf dem regelmäßig Meinungsbeiträge zu Branchenthemen erscheinen. Bisheriges Impressum enthält keine Handelsregisternummer und keine v.i.S.d.P.-Angabe.

**Gutachtenstil**:

*Impressumspflicht*: G betreibt einen geschäftsmäßigen Telemediendienst i.S.d. § 5 Abs. 1 DDG (Online-Shop + Blog mit Werbebezug). Impressumspflicht besteht unzweifelhaft.


*v.i.S.d.P.*: Der Blog mit Meinungsbeiträgen ist ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV. Eine verantwortliche Person mit vollständigem Namen und Anschrift ist zu benennen. Fehlt die Angabe, droht Bußgeld nach § 49 MStV bis 500.000 EUR.

*Empfehlung*: Impressum unverzüglich um HRB-Nummer, Registergericht und v.i.S.d.P.-Angabe ergänzen.

## Risiken und typische Fehler

- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- **Social Media vergessen**: Instagram-, LinkedIn-, TikTok-Profile sind eigenständige Telemedien; kein gesondertes Impressum erforderlich, wenn eines eindeutig verlinkt ist.
- **TMG-Altlinks**: Nach DDG-Inkrafttreten (14.05.2024) sind Verweise auf "§ 5 TMG" veraltet; aktuell § 5 DDG angeben.
- **v.i.S.d.P. durch juristische Person**: Unzulässig nach § 18 Abs. 2 Satz 2 MStV; muss natürliche Person sein.
- **Abmahnmissbrauch-Schranke**: Seit UWG-Reform 2021 begrenzt § 8c UWG missbräuchliche Abmahnungen; qualifizierte Einrichtungen und Mitbewerber mit echtem Wettbewerbsverhältnis bleiben abmahnberechtigt.

## Quellenpflicht

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

