# Kaltstart Routing

> Für Kaltstart Grundbuchamt: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

- Skill: `klotzkette/kaltstart-routing-4` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds add klotzkette/kaltstart-routing-4`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/kaltstart-routing-4/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/kaltstart-routing-4

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# Kaltstart Grundbuchamt

## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 873 Abs. 1 BGB` — dingliche Einigung und Eintragung.
- `§ 925 Abs. 1 BGB` — Auflassung.
- `§ 1113 Abs. 1 BGB` — Hypothek.
- `§ 1191 Abs. 1 BGB` — Grundschuld.
- `§ 13 Abs. 1 GBO` — Antragserfordernis.
- `§ 19 GBO` — Bewilligungsprinzip.
- `§ 20 GBO` — Auflassungsnachweis.
- `§ 29 Abs. 1 GBO` — grundbuchtaugliche Form.
- `§ 35 GBO` — Erbnachweis.
- `§ 71 GBO` — Grundbuchbeschwerde.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Fachlicher Zuschnitt

Führt durch Eigentum, Belastungen, Vollzugsziel, Grundbuchbezirk, Urkundentyp, Nachweise, Rang, Fristdruck und Kommunikationsweg mit dem Grundbuchamt.

## Quellenrahmen

GBO, GBV, FamFG-Aufgebotsrecht, BGB-Grundstücksrechte, notarielle Nachweislogik und Grundbuchvollzug.

## Arbeitsmodus

1. **Aktenlage sichern:** Liste vorhandene Dokumente, fehlende Nachweise, offene Originale, Register-/Grundbuchauszüge, Aktenzeichen, Datum, Beteiligte und Entscheidungsdruck.
2. **Form und Zuständigkeit prüfen:** Trenne materielle Rechtslage, formelle Nachweise, elektronische Einreichung, Beglaubigung/Beurkundung, Übersetzung/Apostille und Zuständigkeit.
3. **Hindernisse benennen:** Formuliere jedes Hindernis konkret: behebbar, streitig, riskant, rein redaktionell oder materiell-rechtlich.
4. **Nächste Handlung erzeugen:** Liefere bei Bedarf Nachreichungsschreiben, Mandantenupdate, Checkliste, Fristenlog, Beschwerdegerüst oder Vollzugsmatrix.
5. **Belegdisziplin:** Zitiere Normen nur, wenn sie zum Schritt passen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link; sonst ausdrücklich als zu verifizieren markieren.

