# Kaufvertrag Grundschema Paragraph 433

> Für Kaufvertrag Grundschema Paragraf 433 BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Kaufvertrag Grundschema § 433 BGB

## Fachkern: Kaufvertrag Grundschema § 433 BGB
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

## Normanker

- § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
- § 434 BGB: Sachmangel (subjektive, objektive und Montageanforderungen)
- § 437 BGB: Rechte des Käufers bei Mängeln
- § 439 BGB: Nacherfüllung
- §§ 440 und 441 BGB: Rücktritt und Minderung
- § 442 BGB: Kenntnis des Käufers
- §§ 474 ff. BGB: Verbrauchsgüterkauf
- §§ 305 ff. BGB: AGB-Kontrolle
- § 476 BGB: Abweichende Vereinbarungen

## Intake

- Wer sind die Vertragsparteien (Verbraucher, Unternehmer, Privatperson)?
- Was ist der Kaufgegenstand (bewegliche Sache, Grundstück, digitale Ware)?
- Wurde der Vertrag wirksam geschlossen (Angebot, Annahme, Form)?
- Welche Mängel werden gerügt und zu welchem Zeitpunkt sind sie aufgetreten?
- Welches Arbeitsprodukt wird benötigt (Mängelrüge, Klage, Verhandlung)?

## Prüfraster

1. Vertragsschluss: Angebot und Annahme, Formerfordernis bei Grundstücken (§ 311b BGB), AGB-Einbeziehung
2. Pflichten des Verkäufers: Übergabe und Eigentumsverschaffung (§ 433 Abs. 1 BGB); mangelfreie Sache
3. Pflichten des Käufers: Kaufpreiszahlung und Abnahme (§ 433 Abs. 2 BGB)
4. Gefahrübergang nach § 446 BGB (Übergabe) oder § 447 BGB (Versendungskauf)
5. Sachmangel nach § 434 BGB: subjektive, objektive Anforderungen, Montagemangel
6. Rechtsmangel nach § 435 BGB
7. Käuferrechte nach § 437 BGB: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
8. Verjährung nach §§ 438 und 195 ff. BGB; Ausschluss nach § 442 BGB
9. Verbrauchsgüterkauf-Sonderregeln §§ 474 ff. BGB und Beweislastumkehr § 477 BGB

## Fallstricke

- Gefahrübergang und Mangelentstehungszeitpunkt genau bestimmen; bei Versendungskauf gilt § 447 BGB.
- Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss führt nach § 442 BGB zum Ausschluss der Mängelrechte.
- AGB-Klauseln zu Gewährleistungsausschluss zwischen Unternehmern können wirksam sein; gegenüber Verbrauchern nicht.
- Nacherfüllungsrecht des Verkäufers muss vor Rücktritt gewährt werden (§§ 437 Nr. 2 und 440 BGB).

## Stoppschilder

- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

## Anschluss-Skills

- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
- verbrauchsgueterkauf-digitales

