# Klauselentscheidung

> Für Klauselentscheidungen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Klauselentscheidungen

## Arbeitsbereich

Wahlklauseln und Klauselalternativen im Vertrag entscheiden: Anwendungsfall Vertrag enthält optionale Klauseln wie Umsatzsteueroption Indexierung Konkurrenzschutz Rückbau oder Betriebspflicht die aktiv angekreuzt oder formuliert werden müssen. §§ 307-309 BGB AGB-Kontrolle, § 557b BGB Indexmiete, § 9 UStG USt-Option. Prüfraster B2B vs. B2C Kontrollintensität, AGB vs. Individualklausel, branchenspezifische Pflichtklauseln, Haftungsbeschränkungs-Grenzen. Output Klauselentscheidungs-Protokoll mit Optionsauswahl und Begründung. Abgrenzung zu Feldinventar und zu Plausibilitätscheck. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Vertragsspezifisch; § 195 BGB Regelverjährung 3 Jahre, § 14 BGB-InfoV Widerrufsfrist 14 Tage, EuGH-Vorgaben zu Klausel-Transparenz.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 133, 157, 305-310 (AGB-Kontrolle), 311b, 311c, 433, 488, 535, 631, 651a, 765, NachwG, FormularG, AGG (Diskriminierungsverbot) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Vertragspartner, Rechtsabteilung, Notar bei Formerfordernis, Datenschutzbeauftragter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Mustervertrag, Termsheet, Klauselkatalog, Altvertrag, Vertragsentwurf mit Track Changes, AGB-Prüfraster — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Triage zu Beginn

1. Handelt es sich um B2B oder B2C — die Kontrollintensität nach § 307 ff. BGB ist unterschiedlich?
2. Welche Klauseln sind verhandelbar (individualvertraglich) und welche sind AGB des Verwenders?
3. Gibt es branchenspezifische Pflichtklauseln (z.B. Indexklausel § 557b BGB bei Wohnraummiete)?
4. Sind Vertragsstrafen, Haftungsbeschränkungen oder Schiedsklauseln vorgesehen?

## Zentrale Normen

- § 307 BGB — Inhaltskontrolle Generalklausel (unangemessene Benachteiligung)
- § 308 BGB — Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
- § 309 BGB — Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Liste)
- § 310 Abs. 1 BGB — B2B: eingeschränkte Inhaltskontrolle
- § 1031 ZPO — Schiedsvereinbarung (Formerfordernis)

## Startet bei

- hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag
- Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten
- Wunsch nach neuem Vertragsentwurf
- Wunsch nach Redline oder Track Changes

## Workflow

1. Jede Wahlklausel als Entscheidung mit kurzer Konsequenz formulieren.
2. Standardeinstellung, Term-Sheet-Wunsch und rechtliches Risiko nebeneinander stellen.
3. Bei fehlender Entscheidung eine neutrale Platzhalterklausel mit Warnhinweis verwenden.
4. Entscheidungen im Ausfüllprotokoll dokumentieren.

## Ausgabe

- Vertragsdatenmatrix
- Rückfragenliste
- Ausfüllprotokoll
- Entwurfs- oder Prüfvermerk
- klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Leitplanken

- Originaldateien werden nie überschrieben.
- Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung.
- Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden.
- Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert.

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> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

