# Mabv Sicherheit Paragraf 7 Pruefen

> Für MaBV-Sicherheit Paragraf 7 prüfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

- Skill: `klotzkette/mabv-sicherheit-paragraf-7-pruefen` (Agent Skill)
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- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/mabv-sicherheit-paragraf-7-pruefen

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# MaBV-Sicherheit Paragraf 7 prüfen

## Wann dieser Skill greift

Wenn der Vertrag statt eines Paragraf-3-Ratenplans mit Vormerkung und Freistellung eine Paragraf-7-Bürgschaft als Sicherungsalternative vorsieht, oder wenn beide Modelle scheinbar kombiniert werden. Auch wenn eine Bürgschaft nur als dekorativer Zusatz zum Ratenplan erscheint.

## Pflichtnormen

- Paragraf 7 Absatz 1 MaBV: Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung der ihm entgegengenommenen Vermögenswerte.
- Paragraf 7 Absatz 1 Satz 4 MaBV: Bei Eigentums- oder Erbbaurechtsübertragung muss die Sicherheit aufrechterhalten werden, bis Paragraf 3 Absatz 1 MaBV erfüllt ist und das Vertragsobjekt vollständig fertiggestellt ist.
- Paragraf 12 MaBV: Abweichungen zulasten des Auftraggebers unzulässig.
- Paragraf 650v BGB: MaBV ist die einzig zulässige Grundlage für Abschlagszahlungen beim Bautraegervertrag.

## Pruefraster

1. **Sicherungszweck**: Deckt die Bürgschaft alle Rückgewähr- und Auszahlungsansprüche ab, nicht nur den Kaufpreis oder einen Teilbetrag?
2. **Dauer**: Bürgschaft muss aufrechterhalten werden, bis Paragraf 3 Absatz 1 MaBV erfüllt und das Objekt vollständig fertiggestellt ist; keine Befristung, die früher endet.
3. **Kündbarkeit**: Ordentlich kündbare Bürgschaft mit Kündigungsfrist vor Fertigstellung ist rot, weil der Schutz entfällt.
4. **Bürge**: Im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes befugtes Kreditinstitut oder zugelassener Kreditversicherer; Konzern- oder Auslandsbürge ist kritisch.
5. **Original**: Bürgschaftsoriginal muss vor Zahlung beim Erwerber oder in einem sicheren Zugriff liegen.
6. **Vermischungsverbot**: Kein Mischmodell — entweder vollständiges Paragraf-3-Modell mit Vormerkung, Freistellung und Ratenplan oder vollständige Paragraf-7-Sicherheit; keine halbierte Mischlösung akzeptieren.
7. **Austausch-Mechanismus**: Wenn der Vertrag sowohl Paragraf-3-Elemente als auch eine Bürgschaft nennt, muss der Austausch-Mechanismus eindeutig geregelt sein; Paragraf 7 Absatz 1 Satz 4 MaBV als Warnpunkt mitdenken.

## Leitentscheidungen

BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - VII ZB 28/20 (amtliches PDF: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2020/VII_ZB__28-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1): Notaranderkonto ist kein einfacher Ersatz für MaBV-Schutz; Verwahrungsanweisung, MaBV-Fälligkeit und Empfangsberechtigung sind getrennt zu prüfen.

## Arbeitsprodukt

Bürgschaftsmatrix mit Bewertung jedes Prüfpunkts und Ampel. Bei Mängeln: konkrete Streichungs- oder Korrekturforderung für den Bürgschaftstext und die Vertragsklausel.

## Musterbaustein

```text
Paragraf-7-MaBV-Prüfung

Sicherungszweck laut Bürgschaftstext:     [alle Rückgewähr-/Auszahlungsansprüche? oder nur Kaufpreisteil?]
Dauer:                                    [bis vollständige Fertigstellung und Paragraf-3-Abs.-1-Erfüllung?]
Kündbarkeit:                              [ordentlich kündbar? Kündigungsfrist vor Fertigstellung möglich?]
Bürge:                                    [KWG-befugtes Institut? Inländisch?]
Bürgschaftsoriginal:                      [vor Zahlung beim Erwerber?]
Mischmodell-Risiko:                       [Ratenplan und Bürgschaft kombiniert? Paragraf-7-Absatz-1-Satz-4-MaBV beachtet?]

Befund: [Mängel konkret benennen; gewünschte Fassung des Bürgschaftstexts]

Gewünschte Vertragsklausel:
"Der Bauträger stellt dem Erwerber vor der ersten Entgegennahme von Vermögenswerten eine Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts. Die Bürgschaft sichert alle Ansprüche des Erwerbers auf Rückgewähr oder Auszahlung der entgegengenommenen Vermögenswerte. Sie ist aufrechtzuerhalten, bis die Voraussetzungen des Paragraf 3 Absatz 1 MaBV erfüllt sind und das Vertragsobjekt vollständig fertiggestellt ist."
```

