# Mandat Triage Bau Architektenrecht

> Für Ersteinordnung neuer Mandate im Bau- und Architektenrecht: Mangeltyp, Vertragsgrundlage: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

- Skill: `klotzkette/mandat-triage-bau-architektenrecht` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds add klotzkette/mandat-triage-bau-architektenrecht`
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- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/mandat-triage-bau-architektenrecht

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# Ersteinordnung neuer Mandate im Bau- und Architektenrecht: Mangeltyp, Vertragsgrundlage


## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Ersteinordnung neuer Mandate im Bau- und Architektenrecht: Mangeltyp, Vertragsgrundlage. Normen: §§ 631 ff. 650a ff. BGB, VOB/B. Prüfraster: Vertragstyp, Beteiligte, Schadenstyp, Fristen, Dringlichkeit. Output: Mandat-Triage-Protokoll Bau-Architektenrecht. Abgrenzung: nicht Erstgespraeches-Aufnahme.

### Mandat-Triage Bau- und Architektenrecht

## Ablauf — acht Fragen

### Frage 1 — Mandantenrolle?

- Privater Bauherr (Verbraucherbauvertrag — § 650i BGB)
- Gewerblicher Bauherr / Investor
- Bauunternehmer / Generalunternehmer
- Subunternehmer / Nachunternehmer
- Architekt / Ingenieur (Planung Bauüberwachung)
- Bauträger
- Sachverständiger

### Frage 2 — Vertragstyp?

- BGB-Werkvertrag §§ 631 ff.
- VOB/B-Werkvertrag (Einbeziehung wirksam?)
- Verbraucherbauvertrag § 650i ff. BGB
- Bauträgervertrag § 650u BGB plus MaBV
- Architektenvertrag § 650p ff. BGB
- HOAI-Honorarstreit
- Public-Vergaberecht (an `fachanwalt-vergaberecht` weiter)

### Frage 3 — Phase?

- Vor Vertragsschluss (Beratung Vertragsentwurf)
- Während Bauphase (Ausführung Nachträge Behinderungen)
- Abnahme (anstehend strittig)
- Nach Abnahme — Mängel
- Schlussrechnung — Streit über Vergütung
- Insolvenz Auftragnehmer
- Insolvenz Bauherr

### Frage 4 — Akute Eilbedürftigkeit?

- Bauunterbrechung droht
- Sicherheitsleistung-Anspruch § 650f BGB
- Bauhandwerker-Sicherungshypothek § 650e BGB
- Insolvenz des Auftragnehmers
- Witterungsbedingt fristkritische Arbeiten
- Vertragsstrafe verwirkt vor Abnahme

### Frage 5 — Streitgegenstand?

- Mangel
- Nachtrag (Anordnung § 650b BGB nicht erfüllt)
- Vergütung Schlussrechnung
- Verzug
- Mehrkostenforderung
- Vertragsbeendigung Kündigung § 648a BGB außerordentlich aus wichtigem Grund
- Architekten-Planungs-/Überwachungsfehler

### Frage 6 — Abnahme erfolgt?

- Ja förmlich (Datum Protokoll)
- Ja konkludent (Ingebrauchnahme)
- Ja fiktiv § 640 Abs. 2 BGB
- Nein — strittig
- Verweigerungsrecht? Wesentlicher Mangel?

### Frage 7 — Frist?

- Verjährung Bauwerk-Mangel fünf Jahre § 634a BGB
- VOB/B vier Jahre § 13 Abs. 4
- Vertragsstrafe-Anspruch — Vorbehalt bei Abnahme § 341 Abs. 3 BGB

### Frage 8 — Wirtschaftliche Verhältnisse?

- Berufshaftpflichtversicherung Architekt
- Bauherrenhaftpflicht
- Bauwesensversicherung
- Insolvenz droht?

## Routing-Matrix

| Streitgegenstand | Folge-Skill |
|---|---|
| Mangel-Auseinandersetzung | `werkmangel-vob-bgb-pruefen` |
| Schlussrechnung | (Skill schlussrechnung-prüfen — perspektivisch) |
| Nachtrag § 650b BGB | (Skill nachtragsmanagement — perspektivisch) |
| Bauhandwerkersicherungshypothek | (Skill sicherungs-hypothek — perspektivisch) |
| Architekten-Haftung Planungs/Überwachung | `werkmangel-vob-bgb-pruefen` plus Architekten-Spezifikum |
| Insolvenz Auftragnehmer | weiter an `mandat-triage-insolvenzrecht` |
| Vergabe öffentliche Hand | weiter an `mandat-triage-vergaberecht` |

## Mandatsannahme

- **Konflikt-Check** — keine doppelte Vertretung Bauherr/Unternehmer/Architekt selbe Sache
- **Streitwert** bei Mängeln Mangelbeseitigungskosten; bei Vergütung restl. Vergütung; bei Architektenhonorar Differenz nach HOAI
- **Sachverständigen-Bedarf** Bauschäden oft SV nötig
- **Versicherungsdeckung** klären

## Eskalation

- **Telefon-Sofort** Bauunterbrechung Sicherheitsleistung Insolvenz-Eröffnung
- **Binnen einer Stunde** Mangelbeseitigungsfrist droht Fristablauf
- **Heute** Mangelrüge Vorbehalt bei Abnahme
- **Diese Woche** Klage-Erstentwurf Sachverständigenauftrag

## Ausgabe

- `triage-protokoll-baurecht.md`
- Aktenanlage
- Frist im Fristenbuch
- Mandatsvereinbarung mit Streitwertabschätzung
- Empfehlung Folge-Skill plus eventuell Sachverständigenauftrag

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Fristen-Sofort-Check bei Triage

| Frist | Norm | Zeitfenster |
|-------|------|-------------|
| Vertragsstrafenvorbehalt | § 341 Abs. 3 BGB | Bei Abnahme — einmalig |
| Mängelvorbehalt bekannte Mängel | § 640 Abs. 3 BGB | Bei Abnahme — einmalig |
| Verjährung Bauwerk | § 634a BGB | 5 Jahre ab Abnahme |
| Behinderungsanzeige | § 6 Abs. 1 VOB/B | Unverzueglich nach Erkennen |
| Schlussrechnung VOB/B | § 16 Abs. 3 VOB/B | Binnen 2 Monaten nach Abnahme |
| Sicherheitsleistung | § 650f BGB | Anspruch waehrend Bauphase |

## Quellen

- BGB §§ 631 ff. 650 ff. 650e 650f 650i 650p 650u
- VOB/B
- HOAI
- BGH VII. Zivilsenat
- Werner/Pastor Bauprozess

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

