# Mandatsabbruch Empfehlung An Fachanwalt Insolvenz

> Für Mandatsabbruch und Empfehlung an Fachanwalt: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer. Route: mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz.

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- Updated: 2026-09-08
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# Mandatsabbruch und Empfehlung an Fachanwalt

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: §§ 812 ff. BGB, AnfG und Insolvenzanfechtung; §§ 129-147 InsO. Mit KI-Screening von Schuldnerakten; § 135 Gesellschafterdarlehen, Bargeschäft; § 142 und Verteidigung des Anfechtungsgegners. Keine Rechtsberatung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Triage — kläre vor dem Hinweis

1. Betrifft der Sachverhalt Konzern- oder grenzüberschreitende Insolvenzanfechtung?
2. Liegt Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor?
3. Sind mehr als 50.000 EUR betroffen, oder handelt es sich um Grundstücksübertragungen?
4. Ist regulatorische Überlagerung (KWG, MaRisk) oder Kapitalmarktrecht einschlägig?
5. Besteht paralleler Bedarf an einstweiligem Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung)?

## Zentrale Normen

§ 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) — § 19 InsO (Überschuldung) — § 138 InsO (nahestehende Personen) — Art. 3 ff. EuInsVO (internationale Zuständigkeit) — § 14a FAO (Fachanwalt für Insolvenzrecht) — § 14g FAO (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) — § 208 InsO (Masseunzulänglichkeit)

## Komplexitätsindikatoren

### Kategorie 1: Insolvenzrechtliche Sonderfragen

- Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO).
- Anfechtung nach § 133 InsO bei Unternehmensgruppen (konzerninterne Transfers).
- Grenzüberschreitende Sachverhalte (EuInsVO).
- Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO): Rangfragen bei Masseverbindlichkeiten.
- Anfechtung gegenüber nahestehenden Personen (§ 138 InsO).

### Kategorie 2: Bereicherungsrechtliche Sonderfragen

- Mehrpersonenverhältnisse mit mehr als drei Beteiligten und doppeltem Mangel.
- Kapitalmarktrecht (Emissionserlös, prospektpflichtiger Vertrieb).
- Rückforderungsansprüche aus nichtigen Dauerschuldverhältnissen (ex-nunc-Abwicklung).
- Internationale Sachverhalte (IPR: Recht am Erfüllungsort).

### Kategorie 3: Verfahrensrechtliche Komplexität

- Vollstreckungserinnerung und sofortige Beschwerde neben Anfechtungsklage.
- Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung).

### Kategorie 4: Betragsgrößen und wirtschaftliche Bedeutung

- Betroffene Vermögenswerte oberhalb von 50.000 EUR.
- Grundstücksübertragungen und dingliche Sicherheiten.
- Ansprüche gegen Kreditinstitute (KWG, MaRisk).

## Empfehlung

Bei einem oder mehreren dieser Indikatoren ist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht (§ 14a FAO) oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (§ 14g FAO) hinzuzuziehen.

## Output-Template

**Prüfung: Mandatsabbruch erforderlich?**

Sachverhalt (kurz): [...]

| Indikator | Vorhanden? |
|---|---|
| Zahlungsunfähigkeitszeitpunkt streitig | ja / nein |
| Konzerninterne Transaktion | ja / nein |
| Grenzüberschreitender Sachverhalt | ja / nein |
| Betroffener Wert > 50.000 EUR | ja / nein |
| Grundstücksübertragung | ja / nein |
| Einstweiliger Rechtsschutz nötig | ja / nein |
| Kapitalmarktrechtliche Überlagerung | ja / nein |

**Empfehlung:** Fachanwalt für Insolvenzrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Dieses Tool reicht für diesen Fall nicht aus.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

