# Mandatsabbruch Empfehlung Komplexe Faelle

> Für Mandatsabbruch-Empfehlung bei komplexen europäischer Technikregulierungsrahmen-Fällen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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# Mandatsabbruch-Empfehlung bei komplexen KI-VO-Fällen

## Grundprinzip

Der vorliegende ist ein mechanisches Prüfinstrument. Er kann prüfen, ob bestimmte Tatbestandsmerkmale nach Maßgabe der vom Nutzer geschilderten Tatsachen erfüllt sind. Er kann nicht:
- Sachverhalte würdigen, die rechtlich komplex oder widersprüchlich sind
- Ermessen ausüben, das Rechtsanwendung erfordert
- Strategische Compliance-Beratung leisten
- Haftungsrisiken quantifizieren
- Behördliche Verfahren begleiten
- Verhandlungen mit Aufsichtsbehörden führen

## Indikatoren für zwingenden Fachanwalt-Bedarf

### Indikator 1 — Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)

Wenn das System Anzeichen aufweist, dass eine verbotene Praktik nach Art. 5 KI-VO vorliegen könnte, ist sofortiger Rechtsrat erforderlich. Das Inverkehrbringen oder der Betrieb eines verbotenen KI-Systems ist mit Bußgeldern bis zu 35 Mio EUR oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bedroht.

**Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Öffentliches Recht

### Indikator 2 — Hochrisiko-KI in sensiblen Bereichen

Wenn das System für biometrische Identifizierung, Strafverfolgung, Justiz, kritische Infrastruktur, Bildung oder Beschäftigung eingesetzt wird, reicht eine mechanische Selbsteinschätzung nicht aus. Die Konformitätsbewertung nach Art. 43 bis 49 KI-VO erfordert in vielen Fällen eine benannte Stelle.

**Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht, ggf. Fachanwalt Öffentliches Recht

### Indikator 3 — GPAI-Modelle mit systemischem Risiko

Wenn das System ein General-Purpose-KI-Modell mit einer Trainingsrechenleistung von mehr als 10e25 FLOP ist oder sein könnte, gelten besondere Pflichten nach Art. 55 KI-VO, deren Ausgestaltung noch durch Leitlinien und Codes of Practice konkretisiert wird.

**Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Urheberrecht (Trainingsdaten)

### Indikator 4 — Grenzüberschreitende Lieferketten

Wenn das System in einer Lieferkette eingesetzt wird, bei der Anbieter, Einführer, Händler und Betreiber in verschiedenen Rechtsordnungen sitzen, ist die Rollenabgrenzung nach Art. 3 KI-VO und die Pflichtenzuweisung komplex.

**Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht

### Indikator 5 — Behördliche Anfragen oder Inspektionen

Wenn die Marktüberwachungsbehörde bereits Anfragen gestellt hat, Informationen angefordert hat oder eine Inspektion ankündigt, ist sofortiger Rechtsrat erforderlich.

**Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Verwaltungsrecht

### Indikator 6 — Zweifelhafte Ausnahmen (Art. 2 Abs. 3 bis 12 KI-VO)

Wenn Ausnahmen wie militärische Nutzung, nationale Sicherheit oder Open-Source in Anspruch genommen werden sollen, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich — diese Ausnahmen haben enge Voraussetzungen und können schnell nicht mehr greifen.

**Fachrichtung:** Fachanwalt IT-Recht / Öffentliches Recht

### Indikator 7 — Grundrechte-Folgenabschätzung für öffentliche Stellen

Wenn der Nutzer eine öffentliche Stelle oder ein im öffentlichen Auftrag handelnder Betreiber ist und Hochrisiko-KI einsetzt, ist die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO ein komplexer Prozess, der juristische und technische Expertise erfordert.

**Fachrichtung:** Fachanwalt Öffentliches Recht / Datenschutzrecht

## Empfehlung

Wenn ein oder mehrere dieser Indikatoren vorliegen, empfiehlt dieses System:

1. Den Mechanik-für orientierende Selbsteinschätzung weiter nutzen — aber keine abschließenden Compliance-Entscheidungen darauf stützen.
2. Einen auf IT-Recht, Datenschutz oder Produktsicherheit spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
3. Die Fachkenntnisse einer benannten Stelle oder akkreditierten Prüfeinrichtung in Betracht ziehen.

## Keine Einschränkung des Workflows

Die Empfehlung eines Fachanwalts schließt die weitere Nutzung dieses Workflows nicht aus. Der kann als strukturierte Vorbereitung für ein Beratungsgespräch dienen.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Maßnahme nach aktuellem Art. 113- und Digital-Omnibus-Zeitstrahl fristgerecht umgesetzt?

## Output-Template — Prüfergebnis
**Adressat:** Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
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PRUEFERGEBNIS — MANDATSABBRUCH EMPFEHLUNG KOMPLEXE FAELLE
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 9 Rn. 1]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
```

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

