# Nachpruefungsverfahren Vk

> Für Vergabekammerverfahren operativ führen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.

- Skill: `klotzkette/nachpruefungsverfahren-vk` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds add klotzkette/nachpruefungsverfahren-vk`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/nachpruefungsverfahren-vk/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/nachpruefungsverfahren-vk

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# Vergabekammerverfahren operativ führen

## Zweck

Dieser Skill ist der praktische Arbeitsmodus für laufende Vergabenachprüfungen. Er hilft, aus Rüge, Nachprüfungsantrag, Vergabeakte, Kammerfragen und Verhandlungsstand einen belastbaren Arbeitsplan zu machen.

## Normenanker

- `§ 106 GWB`: EU-Schwellenwert als Eintrittskarte zum Nachprüfungsverfahren; Beträge tagesaktuell prüfen.
- `§ 134 GWB`: Vorabinformation und Stillhaltefrist.
- `§ 160 Abs. 1 bis 3 GWB`: Nachprüfungsantrag, Antragsbefugnis, Rügeobliegenheit; 10 Kalendertage nach Kenntnis bei erkannten Verstößen und 15 Kalendertage nach Nichtabhilfe.
- `§ 162 GWB`: Beteiligte und Beiladung.
- `§ 163 GWB`: Untersuchungsgrundsatz.
- `§ 165 GWB`: Akteneinsicht.
- `§ 166 GWB`: mündliche Verhandlung.
- `§ 167 GWB`: Entscheidungsfrist.
- `§ 168 GWB`: Entscheidung der Vergabekammer und Abstellungsmaßnahmen.
- `§ 169 GWB`: Zuschlagsverbot.
- `§§ 171 bis 173 GWB`: sofortige Beschwerde, Frist/Form/Inhalt und Wirkung.
- `§ 182 GWB`: Kosten.

## Arbeitsweg

1. **Frist zuerst:** Zustellung der Nichtabhilfe, Eingang des Nachprüfungsantrags, Verhandlungstermin, Ablauf der Kammerfrist und mögliche OLG-Frist erfassen.
2. **Rollen klären:** Antragsteller, Auftraggeber, Beigeladener und Vergabekammer getrennt behandeln.
3. **Streitkern bündeln:** Eignung, Ausschluss, Wertung, Leistungsbeschreibung, Losbildung, Dokumentation, Angebotsaufklärung, ungewöhnlich niedriger Preis oder De-facto-Vergabe.
4. **Belege zuordnen:** Bekanntmachung, Vergabeunterlagen, Bieterfrage, Angebot, Rüge, Nichtabhilfe, Vergabevermerk, Wertungsmatrix und Akteneinsicht.
5. **Abstellungsziel bestimmen:** nicht nur "Aufhebung", sondern den passenden Reparaturschritt nach `§ 168 GWB` formulieren.
6. **Kammertermin vorbereiten:** drei beste Argumente, drei schwächste Punkte, gewünschter Tenor, Kostenantrag und Beschwerdereserve.

## Ausgabeformat

Erzeuge ein ausformuliertes Ergebnis mit:

1. Kurzstand des Verfahrens.
2. Fristen- und Risikoampel.
3. Zulässigkeitscheck nach `§ 160 GWB`.
4. Sachverhalts- und Belegmatrix.
5. Antrag oder Stellungnahme an die Vergabekammer.
6. Abstellungsziel nach `§ 168 GWB`.
7. Kosten- und OLG-Reserve.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Fehlerbremse

Keine Werktagsfrist bei `§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB`; maßgeblich sind 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Keine alten Schwellenwerte ohne Live-Check. Keine Akteneinsicht ohne Geheimnisschutz. Keine OLG-Strategie ohne `§ 171`, `§ 172` und `§ 173 GWB` sauber zu trennen.

