# Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Paragraf 74 Hgb

> Prüft nachvertragliche Wettbewerbsverbote von Arbeitnehmern auf Schriftform, berechtigtes Interesse, Reichweite, Karenzentschädigung und Anrechnung und erstellt eine klare Bindungs- oder Freigabeposition.

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- Updated: 2026-09-08
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# Nachvertragliches Wettbewerbsverbot prüfen

## 1. Einsatz und Ziel

Trenne Nichtigkeit von Unverbindlichkeit. Fehlt jede Zusage einer Karenzentschädigung, entsteht nicht dadurch ein Zahlungsanspruch, dass der Arbeitnehmer freiwillig Wettbewerb unterlässt.

## 2. Normenanker

- Paragrafen 74 und 74a HGB: Schriftform, Urkundenaushändigung, Mindestentschädigung und zulässige Reichweite.
- Paragrafen 74b und 74c HGB: Fälligkeit und Anrechnung anderweitigen Erwerbs.
- Paragraf 75 HGB: Unverbindlichkeit bei Beendigung aus bestimmten Gründen.
- Paragraf 75a HGB: Verzicht des Arbeitgebers.

## 3. Verifizierter Rechtsprechungsanker

- BAG, Urteil vom 22.03.2017, 10 AZR 448/15: Ein Wettbewerbsverbot ohne Zusage einer Karenzentschädigung ist nichtig; eine salvatorische Klausel heilt den Mangel nicht. Ist eine Entschädigung zugesagt, unterschreitet sie aber die gesetzlichen Anforderungen oder ist das Verbot zu weit, kann das Verbot unverbindlich sein.

## 4. Prüfprogramm

1. Arbeitnehmerstatus, Originalurkunde und Aushändigung prüfen.
2. verbotene Tätigkeiten, Gebiet, Kundenkreis und Dauer bestimmen.
3. berechtigtes geschäftliches Interesse und berufliches Fortkommen abwägen.
4. Entschädigungszusage auf mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen berechnen.
5. Nichtigkeit, Unverbindlichkeit und wirksame Bindung mit ihren unterschiedlichen Wahl- und Zahlungsfolgen einordnen.
6. Anderweitigen Erwerb, böswilliges Unterlassen und Auskunftspflichten berechnen.

## 5. Arbeitsergebnis

Liefere Wirksamkeitsampel, Karenzberechnung und ein Freigabe-, Zahlungs- oder Unterlassungsschreiben.

