# Referentenentwurf Bauen

> Für Referentenentwurf bauen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

- Skill: `klotzkette/referentenentwurf-bauen` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds add klotzkette/referentenentwurf-bauen`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/referentenentwurf-bauen/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/referentenentwurf-bauen

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# Referentenentwurf bauen

## Normenanker

Arbeitsfokus: **Referentenentwurf bauen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

- `Art. 14 Abs. 1 GG` — Eigentum.
- `Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG` — Bodenrecht/raumbezogene Kompetenz.
- `§ 1 Abs. 3 BauGB` — Erforderlichkeit der Bauleitplanung.
- `§ 1 Abs. 7 BauGB` — Abwägungsgebot.
- `§ 9 BauGB` — Festsetzungen.
- `§ 535 Abs. 1 BGB` — Mietvertrag.
- `§ 556 Abs. 1 BGB` — Betriebskosten.
- `Art. 20 Abs. 3 GG` — Normklarheit.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Aufbau eines Referentenentwurfs

### Profilwahl: Bund oder Land?

Vor dem Aufbau immer festlegen:

| Profil | Pflichtangaben | Maßstab |
|---|---|---|
| Bundesreferentenentwurf | Bundesministerium, Referat, Federführung, Mitzeichner, Bearbeitungsstand, Ressortabstimmung, NKR-Beteiligung | GGO, HdR, Kabinetts- und Bundesratsweg |
| Landesreferentenentwurf | Bundesland, Landesministerium, Federführung, Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung, Landtags- und Verkündungsweg | Landesrechtlicher Stil; HdR nur als Orientierung, soweit landesrechtlich passend |

Wenn das Vorhaben nicht von einem Ministerium kommt, sondern aus Bundestag, Fraktion, Landtag oder Opposition, nicht diesen Skill erzwingen. Dann zu `formulierungshilfe-bauen` routen.

### Vorblatt

Das Vorblatt vor dem eigentlichen Entwurfstext. Sieben bis acht Abschnitte (alphabetisch in der GGO geregelt):

- **A. Problem und Ziel** - was ist das Problem, was soll erreicht werden
- **B. Lösung** - die im Entwurf gewählte Lösung in drei Sätzen
- **C. Alternativen** - welche Alternativen wurden erwogen, warum verworfen
- **D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand** - was kostet es den Haushalt
- **E. Erfüllungsaufwand** - Bürger, Wirtschaft, Verwaltung (Bund / Land / Gemeinde)
- **F. Weitere Kosten** - z.B. Preiseffekte
- **G. Weitere Folgen** - oekologisch, sozial, demografisch, gleichstellungspolitisch
- **H. Befristung** und Evaluierung

### Eingangsformel

"Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:" (bei Bundesgesetz, regulaer)
Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen: "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:"

### Artikel und Paragrafen

Bei Änderungsgesetzen: Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 ...
Pro Artikel je ein Stammgesetz, das geändert wird.
Innerhalb des Artikels:
- "Paragraf X wird wie folgt geändert:"
- "1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ..."
- "2. Folgender Absatz wird angefügt: ..."

Bei Stammgesetzen (neuen Vollgesetzen): Paragraf 1, Paragraf 2 etc.

### Änderungsbefehle - Standardformulierungen

- "wird wie folgt geändert"
- "wird durch folgenden Satz ersetzt"
- "wird folgender Satz angefügt"
- "wird folgender Paragraf eingefügt"
- "wird aufgehoben"
- "wird gestrichen"
- "wird die Angabe ... durch die Angabe ... ersetzt"

### Inkrafttretensregel

Letzter Artikel. Standardformel:
"Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft."
Oder gestaffeltes Inkrafttreten:
"Artikel 1 tritt am ... in Kraft. Artikel 2 tritt am ... in Kraft."

### Schlussformel

"Berlin, den ... Der Bundespräsident ... Die Bundeskanzlerin ... Der Bundesminister ..."

Bei Landesgesetzen und Landesverordnungen die landesspezifische Eingangs- und Schlussformel verwenden. Wenn sie nicht bekannt ist, als offenen Prüfpunkt ausweisen statt eine Bundesformel zu übertragen.

## Inhaltliche Standardstruktur eines Paragrafen

1. **Anwendungsbereich / Definition**
2. **Grundregel** (Pflicht, Erlaubnis, Verbot)
3. **Ausnahmen**
4. **Sanktionen / Rechtsfolgen** bei Verstoß (oder Verweis ins Bußgeldrecht)
5. **Verfahren** (Antrag, Bescheid, Rechtsmittel)
6. **Übergangsregelung** in eigenem Paragrafen am Ende des Stammgesetzes

## Prüfliste

- [ ] Vorblatt vollständig (alle Abschnitte A bis H)
- [ ] Eingangsformel passt zum Gesetz (Zustimmungserfordernis korrekt)
- [ ] Bund/Land-Profil und zuständiges Ressort sauber dokumentiert
- [ ] Bei Landesentwurf: Bundesland, Landesverfassung, Landes-Geschäftsordnung, Landtagsweg und Verkündungsblatt geprüft
- [ ] Änderungsbefehle in Standardform
- [ ] Inkrafttreten klar geregelt
- [ ] Schlussformel passend
- [ ] HdR-Sprach- und Rechtsförmlichkeitsregeln eingehalten; bei Begriffen zusätzlich `terminologie-konsistenz` nutzen
- [ ] Keine Verweisschleife (siehe `zirkelschluss-pruefen`)
- [ ] Terminologie konsistent (siehe `terminologie-konsistenz`)

## Arbeitsgrundlagen

- GGO: Vorarbeiten, Beteiligungen, Rechtsprüfung, Ressortabstimmung, Kabinett und Bundesratsweg für Bundesentwürfe.
- Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: Form, Sprache, Änderungsbefehle, Aufbau von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
- Art. 76 GG: Einbringungsweg von Regierungsvorlagen im Bund.
- Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung und Landtags-Geschäftsordnung: maßgeblich für Landesentwürfe.
- Art. 20 Abs. 3 GG und Bestimmtheitsgebot: Normtext muss klar, vollziehbar und widerspruchsfrei sein.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)

GGO (Bundesreferentenentwurf, Ressortabstimmung, Beteiligung, Kabinett) — Art. 76 Abs. 1 GG (Einbringungsrecht Bundesregierung) — HdR (Rechtsförmlichkeit, Änderungsbefehle) — Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (Zitiergebot in Rechtsverordnungen) — Landesverfassung und Landes-Geschäftsordnung bei Landesentwürfen

## Ausgabe

Markdown-Datei mit dem kompletten Entwurfstext, bereit für Bundes- oder Landes-Ressortabstimmung, einschließlich Profilvermerk und offenen landesspezifischen Prüfpunkten.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Anschluss

- `begruendung-allgemein-und-besonders`
- `synopse-erstellen`
- `xml-paralleldarstellung`
- `dokumente-rendern-docx-pdf` (am Ende, erzeugt lieferfertiges DOCX und PDF im offiziellen HdR-Layout)

