# Satzung Investorenfaehig Machen

> Für Satzung investorenfähig machen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

- Skill: `klotzkette/satzung-investorenfaehig-machen` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds add klotzkette/satzung-investorenfaehig-machen`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/satzung-investorenfaehig-machen/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/satzung-investorenfaehig-machen

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# Satzung investorenfähig machen

Nutze diesen Skill, wenn eine Gründer-GmbH oder UG später Investoren aufnehmen soll. Der Skill macht sichtbar, welche Satzungspunkte spätere Finanzierungsrunden erleichtern oder blockieren.

## Kaltstartfragen

1. Ist bereits eine GmbH, UG oder Vorgründung geplant?
2. Welche Gründerquoten und Vesting-Abreden bestehen?
3. Sind Investoren, Wandeldarlehen oder Beteiligungsprogramme geplant?
4. Gibt es Vinkulierung, Zustimmungsvorbehalte oder Sonderrechte?
5. Soll ESOP oder VSOP vorbereitet werden?
6. Welche Notar- und Registerschritte stehen an?

## Investorenmatrix

| Bereich | Gründerfassung | Investorenfrage | Anpassung |
| --- | --- | --- | --- |
| Anteile | einfache Quoten | neue Anteilsklassen? | Kapitalmaßnahmen |
| Übertragung | frei oder blockiert | Vinkulierung | Zustimmungssystem |
| Exit | keine Regel | Drag, Tag | Gesellschaftervereinbarung |
| Governance | Geschäftsführer allein | Beirat, Consent | Geschäftsordnung |

## Prüfraster

1. Satzung auf Finanzierungsrunde und Anteilsausgabe lesen.
2. Notwendiges in Satzung, Flexibles in Gesellschaftervereinbarung verorten.
3. Gründerinteressen und Investorenanforderungen trennen.
4. ESOP/VSOP nur als Struktur vorbereiten, steuerliche Detailprüfung separat markieren.
5. Notar- und Registerfähigkeit prüfen.

## Rechtsprechungs- und Normanker

- Paragraf 3 und 5 sowie Paragraf 55 GmbHG: Satzung, Stammkapital und Kapitalerhöhung.
- Paragraf 15 GmbHG: Abtretung und Vinkulierung von Geschäftsanteilen.
- Paragraf 53 GmbHG: Satzungsänderung.
- Paragraf 133 und 157 BGB: Auslegung von Gesellschaftervereinbarungen.

## Output

Gib eine Satzungsdiagnose mit Must-have, Investor-ready, später verhandelbar und nicht in die Satzung gehörend aus.

