# Sonderwuensche Preisanpassung Und Ausstattungswahl

> Für Sonderwünsche, Bemusterung und Ausstattungswahl: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Sonderwünsche, Bemusterung und Ausstattungswahl

## Prüfgegenstand

Sonderwünsche sind im Bauträgervertrag ein eigener Risikobereich: Sie können Formprobleme, MaBV-Umgehung, Bauzeitverzug, technische Schnittstellen und Streit über Mehr-/Minderpreise auslösen.

## Normenanker

§ 125 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 309 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 12 BGB, § 311b Abs. 1 BGB, § 315 BGB, § 631 BGB, § 633 BGB, § 640 BGB, § 641 BGB, § 650j BGB, § 650k Abs. 2 und Abs. 3 BGB, § 650n BGB, § 650u BGB, § 650v BGB; § 3 MaBV, § 7 MaBV, § 12 MaBV; § 5 WEG, § 10 WEG, § 20 WEG bei Änderung von Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

## Form und MaBV

Sonderwünsche vor Beurkundung gehören in die Urkunde, wenn sie Vertragsgegenstand sein sollen. Nach Beurkundung sind sie nur formfrei, soweit sie nicht selbst § 311b BGB berühren, etwa bei Änderung von Sondereigentumsumfang oder Teilungserklärung. Zahlungen dürfen nicht außerhalb des MaBV-Ratenplans vorgeschoben werden; regelmäßig gehören sie in den Gesamtpreis oder allenfalls in die Schlussratenlogik.

## Prüfung

- Vorauszahlung vor Leistung oder vor Bautenstand?
- Mehr-/Minderpreise transparent?
- Ausstattungswahl bei Fristversäumnis durch Bauträger einseitig?
- Bauzeitfolge nur konkret oder pauschal?
- Lieferbarkeitsrisiko und gleichwertiger Ersatz messbar?
- Auswirkungen auf Schall, Brand, Statik, Gewährleistung, Wartung und WEG geklärt?

## Output

Erstelle eine Sonderwunschliste mit Leistung, Mehr-/Minderpreis, Zahlungszeitpunkt, Formrisiko, MaBV-Risiko, Bauzeitfolge und Änderungsvorschlag.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
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> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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