# Spezial Vermoegensauskunft Zahlen Schwellen Und Berechnung

> Für Vermögensauskunft: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung: rechnet Beträge, Schwellen und Varianten; Ergebnis: Berechnungstabelle mit Annahmen und Kontrollfragen.

- Skill: `klotzkette/spezial-vermoegensauskunft-zahlen-schwellen-und-berechnung` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/spezial-vermoegensauskunft-zahlen-schwellen-und-berechnung`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/spezial-vermoegensauskunft-zahlen-schwellen-und-berechnung/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/spezial-vermoegensauskunft-zahlen-schwellen-und-berechnung

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# Vermoegensauskunft: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `zwangsvollstreckung`. Ausgangspunkt ist: Plugin Zwangsvollstreckung §§ 704 ff. ZPO: Mahn-/Vollstreckungsbescheid, PfÜB Bank/Arbeit, § 802l Kontensuche, Vermögensauskunft, Räumung, § 800 ZPO Notar, § 201 InsO, ZVG, EU-Kontenpfändung VO 655/2014, § 765a Härtefall, Schuldnerschutz.

Er führt durch **Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung** im Themenfeld **Vermoegensauskunft**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.


## Fachlicher Zuschnitt

- **Thema:** Vermoegensauskunft.
- **Arbeitsfokus:** Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung.
- **Plugin-Rahmen:** Plugin Zwangsvollstreckung §§ 704 ff. ZPO: Mahn-/Vollstreckungsbescheid, PfÜB Bank/Arbeit, § 802l Kontensuche, Vermögensauskunft, Räumung, § 800 ZPO Not....
- **Qualitätsanspruch:** Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- **Eloquenz und Nutzen:** Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Vermoegensauskunft** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Materielle Weichen Vermögensauskunft (§ 802c ZPO)
- **Rechtsgrundlage:** § 802c ZPO i.V.m. §§ 802a, 802d ZPO. Pflicht des Schuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft im Vermögensverzeichnis vor dem Gerichtsvollzieher (früher: eidesstattliche Versicherung).
- **Voraussetzung:** Gläubiger benötigt vollstreckbaren Titel; keine eigenständige Schwelle (anders als früher 500-Euro-Grenze).
- **Verfahren:** Gerichtsvollzieher fordert Schuldner zur Abgabe; Schuldner muss persönlich erscheinen, alle Vermögensgegenstände, Forderungen, Beschäftigungsverhältnisse und Zahlungen der letzten zwei Jahre offenlegen.
- **Verzeichnis-Inhalt (§ 802c Abs. 2 ZPO):** Forderungen aus Lohn, Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Grundstücke, Sicherungseigentum, GmbH-Anteile, Fahrzeuge, Wertsachen, Schenkungen letzte 4 Jahre (an nahestehende Personen), übertragenes Vermögen.
- **Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO):** Bei Nichtabgabe oder erfolgloser Vollstreckung Eintragung von Amts wegen ins Schuldnerverzeichnis - online abrufbar (für Gläubiger gegen Gebühr). Dauer: drei Jahre nach Eintragung.
- **Haftbefehl (§ 802g ZPO):** Bei unentschuldigter Nichtabgabe Erzwingungshaft bis sechs Monate. Beantragung beim Gerichtsvollzieher; Haftbefehl wird durch Amtsgericht erlassen.
- **Wiederholung (§ 802d Abs. 1 ZPO):** Erneute Vermögensauskunft erst nach Ablauf von 2 Jahren erforderlich; Ausnahme bei plausibler Begründung erheblicher Änderungen (§ 802d Abs. 1 S. 2 ZPO).
- **Schutzschriften / Korrekturen:** Schuldner kann unrichtige Angaben durch Berichtigung korrigieren (§ 802c Abs. 3 ZPO); falsche Angaben sind als Straftat (§ 156 StGB - falsche Versicherung an Eides statt) strafbar.
- **Praktiker-Tipp:** Vor Antrag: § 802l ZPO Kontensuche bei Bundeszentralamt für Steuern parallel beauftragen. Vermögensauskunft schafft die Voraussetzung für gezielte PfÜBs.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

