# Streitwert Igr Berechnen

> Für Streitwert im Gewerblichen Rechtsschutz berechnen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Streitwert im Gewerblichen Rechtsschutz berechnen

## Arbeitsbereich

Anwalt muss Streitwert für IP-Verletzungsklage oder einstweilige Verfuegung im gewerblichen Rechtsschutz festlegen. Streitwertbemessung MarkenG PatG UWG UrhG. Prüfraster: Senatspraxis OLG Hamburg LG Frankfurt LG Muenchen I LG Duesseldorf wirtschaftlicher Wert des Schutzrechts Marktstaerke Eilverfuegungs-Reduktion Streitgegenstand Streitwertherabsetzung § 51 GKG § 12 UWG. Output: Streitwertbegründung und Kostenberechnung. Abgrenzung zu mandat-triage-gewerblicher-rechtsschutz (Ersteinschaetzung) und verletzungs-triage. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Eingaben

- Schutzrecht (Marke Patent Design Geschmacksmuster Urheber Sortenschutz)
- Wirtschaftliche Bedeutung (Umsatz Marktanteil Branchenstellung)
- Verletzungs-Charakter (Umfang Dauer schuldhaft Eile)
- Klage-Anträge (Unterlassung Auskunft Schadensersatz Vernichtung Rückruf)
- Eilverfahren oder Hauptsache
- Sitz der Parteien
- Bisherige Korrespondenz

## Schritt 1 — Wert des Schutzrechts

### Marke § 51 GKG

- **Aufbau-Investitionen** und Marketing-Aufwendungen
- **Marktstellung** der Marke
- **Lizenz-Einkünfte** wenn vorhanden
- **Wettbewerbsschutz** Bedeutung in der Branche
- Typische Spannweite EUR 50000 bis EUR 1000000

### Patent

- **Branchenüblicher Lizenzsatz** mal jährlicher Umsatz mal verbleibende Laufzeit
- **Forschungs- und Entwicklungs-Kosten**
- **Marktbedeutung** in der Branche
- Typisch hoher Wert — sechs- bis siebenstellig

### Design / Gebrauchsmuster

- Geringerer Wert typisch — EUR 25000 bis EUR 500000
- Hängt von Umsatz mit dem geschützten Design ab

### Urheber

- **Wert des Werks** und seines Umsatz-Potenzials
- Bei Filesharing EUR 1000 nach § 97a Abs. 3 UrhG bei Verbrauchern Standard
- Bei gewerblicher Verwendung deutlich höher

### UWG-Unterlassungsklage

- **Wirtschaftliches Interesse** des Verletzten
- Typischer Streitwert EUR 30000 bis EUR 200000 je nach Schwere

## Schritt 2 — Eilverfahren-Reduktion

- Allgemein: **etwa ein Drittel bis Halb** des Hauptsachewerts
- Begründung: vorläufige Sicherung
- Bei Klage in der Hauptsache Streitwert hoch — nach Vergleich auch hoch
- Bei Reduktion Wert der Begründungs-Schritte einkalkulieren

## Schritt 3 — Streitwertherabsetzung § 51 Abs. 5 GKG / § 12 UWG

### Bei UWG-Verfahren § 12 UWG

- Auf Antrag bei wirtschaftlich-existenzbedrohlicher Belastung
- **Streitwertbegünstigung** auf Antrag — Anwalt muss Antrag stellen
- Anwendung bei kleinem / mittelständischem Verletzer

### Bei GRUR § 51 Abs. 5 GKG

- Vergleichbare Norm

## Schritt 4 — Kumulation verschiedener Klage-Anträge

- **Unterlassung** Hauptantrag — höchster Wert
- **Auskunft** typisch 10 Prozent des Unterlassungs-Werts
- **Vernichtung** vergleichbar oder geringer
- **Rückruf** vergleichbar
- **Schadensersatz** konkrete Forderung
- Kumulative Wertfestsetzung bei mehreren Anträgen mit § 39 GKG
- Senatspraxis kann unterschiedlich sein — typisch nicht alle einzelnen Werte addiert

## Schritt 5 — Senatspraxis-Tabelle (typisch)

### LG Hamburg / OLG Hamburg

- Marke: gerne hoher Streitwert bei bekannten Marken EUR 100000+
- UWG: typisch EUR 30000 bis 100000
- Lizenz-Streit: nach Lizenz-Wert

### LG Frankfurt / OLG Frankfurt

- Marke: konservativer als Hamburg
- Wettbewerb: typisch EUR 25000 bis 100000

### LG München I / OLG München

- Patent-Streit häufig EUR 250000 bis Millionen
- Design: konservativ

### LG Düsseldorf / OLG Düsseldorf

- **Patent-Senat-Praxis** zentral
- Patent typisch sechs- bis siebenstellig
- Wettbewerb mittlere Spannweite

## Schritt 6 — Berufungs- und Revisions-Streitwert

- **Berufung** Streitwert des Berufungs-Antrags § 47 GKG
- **Revision** nur bei Streitwert über EUR 20000 zugelassen (§ 26 EGZPO) oder bei rechtlich relevanter Frage
- **Nichtzulassungsbeschwerde** OLG-Streitwert plus EUR 20000

## Schritt 7 — Sicherheitsleistung

### § 709 ZPO (Hauptsache)

- Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
- Höhe typisch 110 oder 120 Prozent des Vollstreckungs-Volumens

### § 940 ZPO (Einstweilige Verfügung)

- Sicherheitsleistung zur Schadensabsicherung
- Höhe ermessen — meist Bruchteil des Hauptsache-Volumens

## Schritt 8 — Strategische Aspekte

| Konstellation | Strategie |
|---|---|
| Verletzer klein — Streitwert begünstigt | § 12 UWG Antrag stellen |
| Hauptsache nach EV | Wertabgleich — keine Bevorzugung wegen frühere EV |
| Mehrere Verletzungs-Akte | Einheitlicher Streitwert oder einzeln? |
| Streit über Anwaltskosten | Streitwert beeinflusst Gebühren |
| EuGVVO Vollstreckung im Ausland | Streitwert im Heimatstaat klar machen |

## Schritt 9 — Praktische Schritte

1. Schutzrecht-Wert kalkulieren (Lizenz-Analogie Marketing-Aufwand Marktstellung)
2. Verletzungs-Umfang dokumentieren
3. Verfahrensart wählen Eile vs. Hauptsache
4. Senat-Wahl bei Konkurrenzzuständigkeit (Gerichtsstands-Auswahl strategisch)
5. § 12 UWG Antrag prüfen wenn Verletzer-Existenz gefährdet

## Ausgabe

- `streitwert-bewertung.md` mit Berechnungsschritten
- Tabelle für die einzelnen Anträge
- Begründung gegenüber Gericht für gewählten Streitwert
- Vergleichs-Werte aus aktuellen Senatsentscheidungen
- Bei § 12 UWG-Antrag: Begründung mit Bilanzen Umsatz

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Quellen

- GKG §§ 39 47 48 51
- UWG § 12
- ZPO §§ 709 940
- EGZPO § 26
- BGH I. Zivilsenat (GRUR-Sachen)
- GRUR / GRUR-RR Senatsentscheidungen
- Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG
- Köhler/Feddersen UWG
- Ingerl/Rohnke MarkenG
- Benkard PatG

## Triage-Fragen bei Streitwert-Berechnung

Bevor der Streitwert festgesetzt wird, klaere:
1. Handelt es sich um ein UWG-Verfahren (§ 12 II UWG — Antragsgebundenheit), Markenrecht oder Patentrecht?
2. Wird einstweiliger Rechtsschutz (Gegenstandswert = 50-100 % des Hauptsachewerts) oder Hauptsacheklage beantragt?
3. Welchen wirtschaftlichen Wert hat das Unterlassungsbegehren — Umsatz des Verletzers, Bedeutung der Marke/des Patents?
4. Gibt es Vergleichswerte aus OLG-Beschluessen für aehnliche Faelle (GRUR-RR, WRP)?

## Aktuelle Rechtsprechung

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

