# Tenor Bauen Zivil

> Für Tenor bauen Zivilurteil: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Updated: 2026-09-08
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# Tenor bauen Zivilurteil

Der Tenor ist das Herzstück des Urteils. Er muss vollstreckbar sein.

## Triage zu Beginn

1. Welche Anträge wurden gestellt — Hauptantrag, Hilfsantrag, Widerklage?
2. Ist der Kläger voll, teilweise oder gar nicht erfolgreich?
3. Welcher Zinssatz gilt — 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) oder 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB, B2B)?
4. Ist vorläufige Vollstreckbarkeit mit oder ohne Sicherheitsleistung anzuordnen (§ 708 Nr. 11 oder § 709 ZPO)?

## Zentrale Normen

- § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO — Bestimmtheitsgebot für den Antrag (gilt spiegelbildlich für Tenor)
- § 288 Abs. 1 BGB — Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- § 288 Abs. 2 BGB — Verzugszinssatz im B2B-Bereich (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- § 291 BGB — Rechtshängigkeitszinsen (ab Klageerhebung)
- § 708 Nr. 11 ZPO — Vollstreckbarkeit ohne Sicherheit bis 1.500 EUR
- § 709 ZPO — Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent
- § 713 ZPO — Vollstreckbarkeit ohne Sicherheit bei fehlendem Rechtsmittel

## Schritt-für-Schritt-Workflow

1. **Hauptsacheantrag prüfen:** Zahlungsbetrag, Zinssatz, Zinsbeginn — konkret und vollstreckbar formulieren.
2. **Hilfsanträge/Widerklage:** Reihenfolge wie im Klageantrag; Hilfsantrag mit "hilfsweise:" kennzeichnen.
3. **Kostenentscheidung:** § 91 ZPO (voller Sieg) oder § 92 ZPO (Quotelung).
4. **Vorläufige Vollstreckbarkeit:** Passende Norm wählen (§ 708, 709 oder 713 ZPO).
5. **Streitwertbeschluss:** Im Tenor oder separat (§ 63 GKG).

## Output-Template

**Adressat:** Urteil → Tenor — Tonfall: formal-amtlich

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

```
## Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [BETRAG] EUR nebst Zinsen in Höhe von
 fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem [DATUM] zu zahlen.
 [Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.]

2. Die [Beklagte / Kosten werden gequotelt: Kläger X von Hundert, Beklagte Y von Hundert]
 trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar [gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
 einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages].

4. Der Streitwert wird auf [BETRAG] EUR festgesetzt.
```

## Aufbau

1. **Hauptsache** (Verurteilung / Klageabweisung)
 - bezifferter Zahlungsantrag mit Zinsen "ab" Datum / "seit" Datum
 - bei Mehrforderungen: Reihenfolge wie im Antrag, mit Hilfsanträgen kenntlich machen
2. **Kosten** (Paragraf 91 ff ZPO)
 - bei vollem Obsiegen: "Der Beklagte traegt die Kosten des Rechtsstreits."
 - bei teilweisem Obsiegen: Quote nach Paragraf 92 ZPO
 - bei mehreren Beklagten: Paragraf 100 ZPO
3. **Vorläufige Vollstreckbarkeit** (Paragraf 708 ff ZPO)
 - Standardformel: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
 - Bei Beschwer unter 600 EUR: Paragraf 713 ZPO - ohne Sicherheit
 - Bei Versäumnisurteil: Paragraf 708 Nr. 2 ZPO
4. **Streitwert** (gesonderter Beschluss oder im Tenor)
5. **Berufungszulassung** (Paragraf 511 Abs. 4 ZPO bei AG-Urteilen mit Beschwer unter 600 EUR)

## Bestimmtheitsgebot

Der Tenor muss aus sich heraus vollstreckbar sein. Keine Bezugnahmen auf den Tatbestand.

## Beispiele

- "Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Komma fünffünfsiebenzig Euro (genauer: 1577 EUR oder 1577.00 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Januar 2026 zu zahlen."
- "Die Klage wird abgewiesen."
- "Die Kosten des Rechtsstreits traegt die Beklagte."
- "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
- "Der Streitwert wird auf 1577 Euro festgesetzt."

Im Repository werden Geldbetraege im Fliesstext mit Punkt geschrieben (Repo-Konvention).

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> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

