# Verlagsmandat Werk Vertrag Vertrieb

> Für Verl-001 · Kaltstart: Verlagsmandat, Werk, Vertrag, Vertrieb, Preis: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
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# Verl-001 · Kaltstart: Verlagsmandat, Werk, Vertrag, Vertrieb, Preis

## Zweck dieses Skills

Eingangspunkt für alle verlagsrechtlichen Mandate dar. Er klärt in einem strukturierten Aufnahme-Gespräch, welches Werk, welcher Vertragstyp, welcher Vertriebsweg und welche Preisbindungssituation vorliegen – bevor irgendeine inhaltliche Bewertung beginnt. Ohne diese Grundlage laufen spätere Prüfschritte ins Leere oder produzieren fehlerhafte Ergebnisse.

## Rechtsgrundlagen (Normenrahmen)

| Norm | Inhalt | Fundstelle |
|------|--------|-----------|
| VerlG § 1 | Definition Verlagsvertrag: Verlagswerk, Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/BJNR000800901.html |
| VerlG § 2 | Hauptpflicht des Autors: Manuskriptablieferung in vereinbarter Form und Frist | https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/BJNR000800901.html |
| UrhG § 31 | Rechteeinräumung: einfache und ausschließliche Nutzungsrechte | https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html |
| UrhG § 32 | Angemessene Vergütung: gemeinsame Vergütungsregeln, Anpassungsanspruch | https://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html |
| BuchPrG § 3 | Preisbindungspflicht des Verlegers und Importeurs | https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/BJNR344810002.html |
| BuchPrG § 5 | Bindung des Letztabnehmers an den festgesetzten Ladenpreis | https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/__5.html |

## Kaltstart-Fragebogen (7 Dimensionen)

### 1. Werkkategorie
- Ist das Werk ein Sprachwerk (Roman, Sachbuch, Fachbuch), ein Sammelwerk, ein Datenbankwerk oder ein Übersetzungswerk?
- Liegt ein Erst- oder Folgewerk vor (Reihe, Neuauflage, Überarbeitung)?
- Gibt es Drittmaterial (Fotos, Tabellen, Karten, Zitate > § 51 UrhG), das eigenständige Nutzungsrechte erfordert?

### 2. Vertragstyp und Rechtelage
- Liegt ein Verlagsvertrag i.S.v. § 1 VerlG vor, oder handelt es sich um einen Lizenzvertrag, Agenturvertrag, Werkvertrag oder Dienstvertrag?
- Welche Nutzungsarten sind übertragen (§ 31 Abs. 1 UrhG): print, digital, Hörbuch, Film, Übersetzung, Nebenrechte?
- Ist die Übertragung exklusiv (ausschließlich) oder nicht-exklusiv (einfach)?
- Gibt es Rückruf- oder Neuverhandlungsklauseln (VerlG § 17, UrhG § 41)?

### 3. Parteienrolle
- Wer ist Auftraggeber: Autor, Übersetzer, Herausgeber, Verlag, Buchhandlung, Bibliothek, Investor, Anwalt?
- Ist der Verlag Erst- oder Folgeverlag (Lizenzgeber/nehmer)?
- Gibt es eine Literaturagentur und welche Vollmacht hat sie?

### 4. Vertriebswege und Erscheinungsformen
- Print (Hardcover, Paperback, Taschenbuch), E-Book, PDF, Hörbuch, Streaming, Bundle?
- Vertrieb über Buchhandel, Direktvertrieb, Amazon Marketplace, Bibliothekslieferer, Schulbuchhandel?
- Gilt die deutsche Buchpreisbindung (BuchPrG)? Maßgeblich: Ort des Erscheinens oder Importeurs.

### 5. Preisstruktur
- Ist ein Ladenpreis bereits festgesetzt (§ 3 BuchPrG)? Wann? Durch wen?
- Gibt es Sonderaktionen, Mengenrabatte, Bibliothekspreise oder Schulbuchkonditionen?
- E-Book-Preis: eigenständige Festsetzung oder abgeleiteter Printpreis?

### 6. Fristen und Verfahrensstatus
- Läuft eine Abgabefrist für das Manuskript (§ 2 VerlG)?
- Ist eine Abmahnung oder eine Klage wegen Preisbindungsverstoß anhängig (BuchPrG §§ 9–11)?
- Steht ein Vertragsende, eine Rückrufankündigung oder eine Insolvenz bevor?

### 7. Gewünschter Output
- Vertragscheck / Redline
- Preisbindungs-Ampel
- Rechtekettenmatrix
- Fristenplan
- Entwurf: Autorenschreiben, Verlagsschreiben, Abmahnantwort
- Dashboard für laufendes Verlagsprogramm

## Prüfprogramm

1. **Werkqualifikation**: Schriftwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG? Schöpfungshöhe bejaht?
2. **Vertragstyp-Abgrenzung**: VerlG-Verlag vs. Herstellungsvertrag vs. Eigenverlag vs. Self-Publishing-Plattform
3. **Rechtelücken**: Welche Nutzungsarten fehlen? Unbekannte Nutzungsarten (§ 31a UrhG)?
4. **Vergütungsangemessenheit**: Ist die vereinbarte Vergütung im Licht der gemeinsamen Vergütungsregeln (VS/Verleger-Verbände) angemessen (§ 32 UrhG)?
5. **Buchpreisbindungs-Status**: Unterliegt jede Ausgabe der Preisbindung? Ausnahmen (§ 6 BuchPrG) belegt?
6. **Fristenübersicht**: Manuskriptabgabe, Erscheinungstermin, Abrechnungsfristen, Widerruf- und Rückruffristen

## Typische Fallen beim Kaltstart

- **Falsche Vertragstyp-Einordnung**: Ein „Verlagsvertrag" ohne Erscheinungspflicht ist kein VerlG-Vertrag; es gelten andere Regeln.
- **Stille Nutzungsarten-Übertragung**: „Alle Rechte"-Klauseln übertragen nach § 31 Abs. 5 UrhG nur die erkennbar benötigten Nutzungsarten.
- **Preisbindung übersehen**: Self-Publishing-Plattformen (BoD, KDP) unterliegen bei deutschem Erscheinungsort ebenfalls der Preisbindung.
- **Fehlende Agenturvollmacht**: Agenturverträge ohne schriftliche Vollmacht können Verlagsverträge schwebend unwirksam machen.
- **Keine Fristnotiz**: Ohne notierte Abgabe- und Erscheinungsfristen fehlt die Grundlage für Verzugsschreiben.

## Quellenreferenzen

- Gesetze-im-Internet, VerlG: https://www.gesetze-im-internet.de/verlg/
- Gesetze-im-Internet, BuchPrG: https://www.gesetze-im-internet.de/buchprg/
- Dejure, UrhG § 31: https://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html
- Dejure, UrhG § 32: https://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html
- Börsenverein, Buchpreisbindung: https://www.boersenverein.de/themen-positionen/buchmarkt/buchpreisbindung/

## Output-Formate

- **Ampel**: Grün/Gelb/Rot je Dimension (Vertrag, Rechte, Preis, Fristen)
- **Rechtekettenmatrix**: Tabelle aller Nutzungsarten mit Inhaberschaft und Lücken
- **Fristenplan**: Alle laufenden und bevorstehenden Fristen mit Handlungsbedarf
- **Verlagsbrief-Entwurf**: Musteranschreiben für erste Kontaktaufnahme oder Klärung
- **Checkliste für Vollständigkeit der Unterlagen**

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->


