# Vertragspruefung

> Für Vertragsanalyse und Klauselkontrolle: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.

- Skill: `klotzkette/vertragspruefung` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/vertragspruefung`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/vertragspruefung/raw
- Safety review: pending (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-08
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/vertragspruefung

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# Vertragsanalyse und Klauselkontrolle

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Zweck

Diese Skill prüft einen eingereichten Vertrag systematisch gegen das
Kanzlei-Playbook aus dem Kanzleiprofil. Sie ist das zentrale Werkzeug für
die Vertragsanalyse im täglichen Kanzleibetrieb:

- AGB-Kontrolle: Einbeziehungsprüfung (§ 305 BGB), Überraschungsklauseln
 (§ 305c BGB), Inhaltskontrolle (§ 307 BGB), Klauselverbote (§§ 308, 309 BGB)
- Gewährleistungs- und Schadensersatzklauseln (§§ 437 ff., 634 ff., 280 ff. BGB)
- Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
- Datenschutz und AVV (Art. 28 DSGVO)
- Laufzeit, Kündigung und automatische Verlängerung
- Verbraucherrechtliche Besonderheiten (§§ 312 ff. BGB, Widerrufsrecht)

Lädt, wenn der Nutzer einen Vertrag zur Prüfung einreicht.

## Eingaben

- Den zu prüfenden Vertrag: Dateipfad, SharePoint-Link, Datenbankkennung
 oder direkt eingefügter Text
- Optional: Hinweis auf die Mandatsseite (Verwender/Vertragspartner-Seite),
 wenn nicht aus dem Vertrag erkennbar
- Optional: Aktives Mandat (Kürzel), wenn Mandatsarbeitsbereiche aktiviert sind

## Rechtlicher Rahmen

### AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB)

**Stufe 1 — Einbeziehung (§ 305 BGB):**
- Ausdrücklicher Hinweis auf AGB vor Vertragsschluss?
- Zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme?
- Einverständnis des Vertragspartners?
- Sonderfall: § 305 Abs. 2 BGB gilt nicht im unternehmerischen Verkehr
 (§ 310 Abs. 1 BGB); dort genügt kaufmännische Üblichkeit

**Stufe 2 — Überraschende und mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB):**
- Ist die Klausel nach den Gesamtumständen so ungewöhnlich, dass der
 Vertragspartner nicht mit ihr rechnet?
- Mehrdeutige Klauseln gehen zulasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB)

**Stufe 3 — Inhaltskontrolle (§ 307 BGB):**
- Unangemessene Benachteiligung durch Abweichung von wesentlichen Grundgedanken
 der gesetzlichen Regelung (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)?
- Transparenzgebot: Ist die Klausel klar und verständlich formuliert?
 (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
- Im B2B-Bereich gilt § 307 BGB vollumfänglich, §§ 308, 309 BGB nur als
 Indizien (§ 310 Abs. 1 S. 2 BGB)

**Stufe 4 — Klauselverbote (§§ 308, 309 BGB):**
- § 308 Nr. 1 BGB: Angemessene Fristen
- § 308 Nr. 4 BGB: Änderungsvorbehalte
- § 309 Nr. 7 BGB: Haftungsausschluss für Körperverletzung und grobe
 Fahrlässigkeit (absolutes Verbot)
- § 309 Nr. 8 BGB: Gewährleistungsverkürzung

### Schadensersatz (§§ 280 ff. BGB)

- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Grundnorm)
- § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB — Schadensersatz statt der Leistung
- § 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB — Verzugsschadensersatz
- § 276 BGB — Vertretenmüssen; § 276 Abs. 3: Vorsatzausschluss unzulässig
- § 278 BGB — Haftung für Erfüllungsgehilfen

### Gewährleistung (§§ 437 ff., 634 ff. BGB)

- § 437 BGB — Rechte des Käufers bei Sachmangel
- § 439 BGB — Nacherfüllung als primärer Rechtsbehelf
- § 438 BGB — Verjährung der Mängelrechte (2 Jahre Regelfall, 5 Jahre bei
 Bauwerken)
- § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB — Verkürzungsverbot: Mindestgewährleistung
 bei neu hergestellten Sachen
- § 634 BGB — Rechte des Bestellers beim Werkvertrag
- § 634a BGB — Verjährung beim Werkvertrag

### Verbraucherrecht (§§ 312 ff. BGB)

- §§ 312, 312b BGB — Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge
- § 312g BGB — Widerrufsrecht; § 355 BGB — Ausübung; § 356 BGB — Fristen
- § 312j BGB — Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 475 BGB — Verbrauchsgüterkauf: Abweichungen von Gewährleistungsrecht
 zu Lasten des Verbrauchers unzulässig

### Datenschutz (DSGVO / BDSG)

- Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); zwingend bei
 Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 28 Abs. 3 DSGVO — Mindestinhalt des AVV
- Art. 46 DSGVO — Drittlandübertragungen; Standardvertragsklauseln

### Leitentscheidungen

 (Inhaltskontrolle Haftungsbeschränkungsklausel; § 307 BGB; Grenze
 der Freizeichnung)
 (§ 305c BGB; Überraschungsklausel; Leitnorm zur AGB-Kontrolle)
 (Transparenzgebot; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; Klauselkontrolle
 Zinsanpassungsklausel)
 (§ 309 Nr. 8 BGB; unzulässige Einschränkung der Gewährleistungsrechte
 in AGB)
 (§ 309 Nr. 7 lit. b BGB; Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit
 in AGB unwirksam)
 (§ 305 Abs. 2 BGB; AGB-Einbeziehung; Anforderungen im Verbraucher- und
 B2B-Bereich)
 Drittlandübertragungen; Standardvertragsklauseln)
- **EuGH, Urteil vom 7. April 2022, C-249/21, Fuhrmann-2** — Bei digitalen B2C-Vertragsschlüssen die Beschriftung der auslösenden Schaltfläche isoliert prüfen; nur deren Worte entscheiden, ob die Zahlungspflicht eindeutig erkennbar ist. Rechtsfolge anhand BGB Paragraf 312j Absatz 3 und 4 sowie der konkreten Bestellstrecke prüfen. Presseberichte ohne veröffentlichten Entscheidungstext werden nicht als Rechtsprechungsanker verwendet.

### Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

## Ablauf

### Schritt 1 — Kanzleiprofil laden

Lies `~/.claude/plugins/config/klotzkette/vertragsrecht/CLAUDE.md`.
Enthält es `[PLATZHALTER]`:

> Führen Sie zuerst `/vertragsrecht:kaltstart-interview` aus — ich
> benötige Ihr Playbook, bevor ich dagegen prüfen kann.

Lies auch `## Prüfungseinstellungen` → `routing_bestätigen`. Fehlt das
Feld: als `true` behandeln.

### Schritt 2 — Vertrag einlesen

Vom Dateipfad, SharePoint-Link, Datenbank-ID oder eingefügtem Text.
Falls kein Vertrag vorliegt: danach fragen.

### Schritt 3 — Dokumentstruktur erkennen (Titel zuerst)

Vor dem Lesen des Textkörpers extrahieren:
- Haupttitel (z. B. "Dienstleistungsrahmenvertrag", "Geheimhaltungsvereinbarung")
- Alle Anlage-, Anhang-, Nachtragstitel (z. B. "Anlage 1 — AVV", "Anhang B —
 Service-Level-Vereinbarung")

Das ist das Routing-Signal. Nicht auf Body-Keywords allein verlassen.

### Schritt 4 — Prüfpfad auswählen

| Dokumenttitel enthält | Prüfpfad |
|---|---|
| Geheimhaltungsvereinbarung, NDA, Vertraulichkeitsvereinbarung (als Hauptvertrag) | **nda-prüfung** |
| Dienstleistungsrahmenvertrag, Werkvertrag, Beratungsvertrag, Servicevertrag | **lieferanten-vertrag-prüfung** |
| SaaS-Vertrag, Softwarelizenz mit Laufzeit, Cloud-Dienste-Vertrag | **saas-vertrag-prüfung** (Overlay auf lieferanten-vertrag-prüfung) |
| Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV (als Anlage oder eigenständig) | Hinweis für **lieferanten-vertrag-prüfung** → Datenschutz-Abschnitt |
| Service-Level-Vereinbarung, SLA (als Anlage) | Hinweis für **saas-vertrag-prüfung** → SLA-Abschnitt |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | AGB-Kontrolle nach §§ 305–310 BGB; Routing je nach Hauptvertrag |

Mehrere Prüfpfade möglich. Häufige Kombinationen:
- Rahmenvertrag + AVV-Anlage → lieferanten-vertrag-prüfung, mit AVV-Hinweis
- SaaS-Vertrag + Bestellformular mit automatischer Verlängerung + SLA-Anlage →
 saas-vertrag-prüfung (deckt alle drei ab)
- AGB + Individualvertrag → AGB-Kontrolle + vertragsspezifische Prüfung

Bei echter Ambiguität nach Titellektüre: die ersten zwei Seiten des Textkörpers
lesen, dann routen.

### Schritt 5 — Routing bestätigen (wenn aktiviert)

Falls `routing_bestätigen: true` im Kanzleiprofil:

```
Ich prüfe dieses Dokument als: [Vertragstyp(en)].

Erkannte Dokumente:
- [Haupttitel] → [Prüfpfad]
- [Anlage A Titel] → [Behandlung]
- [Anlage B Titel] → [Behandlung]

Ist das korrekt? (ja / nein — oder korrigieren Sie mich)
```

Auf Bestätigung warten. Bei Korrektur: Anweisung übernehmen und fortfahren.

Falls `routing_bestätigen: false`: stillschweigend fortfahren. Routing-Entscheidung
oben im Prüfungsmemo protokollieren.

### Schritt 6 — Prüfung durchführen

Den jeweiligen Prüfpfad vollständig abarbeiten. Bei mehreren Prüfpfaden:
sequenziell abarbeiten und Ausgabe in einem einzigen Memo zusammenführen.

**Struktur der Klauselprüfung (für jede prüfungsrelevante Klausel):**

1. **Klausel** — Volltext (kein Trunkieren)
2. **Bewertung** — GRÜN / GELB / ROT (nach Playbook-Kriterien)
3. **Begründung** — konkrete Abweichung vom Playbook oder zwingendes Recht;
 mit §§ und BGH-Belegen
4. **Gegenentwurf** — vorgeschlagene Formulierung mit Begründung
5. **Eskalation** — wenn die Entscheidung die Zeichnungsbefugnis übersteigt

| Bewertung | Kriterium | Maßnahme |
|---|---|---|
| **GRÜN** | Entspricht Playbook-Standard oder ist vorteilhafter | Nur zum Bewusstsein vermerken |
| **GELB** | Außerhalb Standard, aber im verhandelbaren Marktbereich | Gegenentwurf mit Fallback-Position; geschäftliche Auswirkung benennen |
| **ROT** | Außerhalb akzeptabler Grenzen; wesentliches Risiko; zwingendes Recht verletzt | Konkretes Risiko; marktübliche Alternative; Eskalationsweg empfehlen |

**Prüf-Schwerpunkte:**

**AGB-Einbeziehung (§ 305 BGB):**
Wurde auf AGB hingewiesen? War Kenntnisnahme zumutbar möglich?
Im B2B-Bereich nach § 310 Abs. 1 BGB weniger strenge Anforderungen,
aber trotzdem Hinweiserfordernis prüfen.

**Überraschungsklauseln (§ 305c BGB):**
Versteckte Haftungsausschlüsse in ungewohnten Stellen? Ungewöhnlich
weitgehende Rechte des Verwenders? Scharf auf Klauseln prüfen, die
der Vertragspartner nach dem äußeren Erscheinungsbild nicht erwarten würde.

**Inhaltskontrolle / Transparenzgebot (§ 307 BGB):**
Klare, verständliche Formulierung? Abweichung von gesetzlichem Leitbild?
Unangemessene Benachteiligung? Im B2B: ist die Benachteiligung so erheblich,
dass sie für einen redlich und verständig denkenden Kaufmann inakzeptabel wäre?

**Haftungsbeschränkung:**
- Carve-outs zwingend nach § 309 Nr. 7 lit. a BGB (Körperverletzung) und
 § 276 Abs. 3 BGB (Vorsatz) vorhanden?
- Cap-Betrag: welches Vielfaches der Vergütung?
- Symmetrie: unterschiedliche Caps für beide Seiten?
- Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB): welche Schwelle?

**Gewährleistung (§§ 437 ff., 634 ff. BGB):**
- Verjährungsfrist: kürzer als § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB (2 Jahre)?
 Grenze nach § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB beachten
- Mängelrechte eingeschränkt? Nacherfüllungspflicht ausgeschlossen?
- Bei Werkvertrag: Abnahme (§ 640 BGB) und Verjährung (§ 634a BGB)

**Freistellung / Freistellungsklauseln (§ 257 BGB):**
- Einseitig zulasten einer Partei?
- Ausgelöst durch "jeglichen Verstoß" — das macht die Haftungsbegrenzung
 faktisch wirkungslos?
- Verfahren: Benachrichtigung, Verteidigungsrecht, Vergleichszustimmung?

**Datenschutz (Art. 28 DSGVO):**
- AVV vorhanden bei Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten?
- Unterauftragnehmer: Genehmigungsvorbehalt oder nur Benachrichtigung?
- Löschfristen nach Vertragsende?
- Drittlandübertragung: Standardvertragsklauseln oder anderer Mechanismus?

**Laufzeit und Kündigung:**
- Ordentliche Kündigung: zulässig oder nur fristgebundene außerordentliche?
- Automatische Verlängerung: Ankündigungsfrist? Bei Verbrauchern
 § 309 Nr. 9 BGB beachten (max. 3 Monate Ankündigungsfrist)
- Vertragsstrafe (§ 339 BGB): angemessen? Herabsetzungsrecht nach
 § 343 BGB anwendbar?

**Verbraucherrechtliche Checks (bei B2C):**
- Widerrufsrecht (§ 312g BGB) ordnungsgemäß belehrt?
- Formvorschriften für Fernabsatz (§§ 312c, 312d BGB)?
- Schutzvorschriften §§ 307 ff. BGB im vollem Umfang anwendbar (§ 310 Abs. 3 BGB)?

### Schritt 7 — Eskalationsprüfung

Falls eine Abweichung die Zeichnungsbefugnis des Prüfers übersteigt
(gemäß Eskalationsmatrix im Kanzleiprofil): **eskalations-hinweis** aufrufen
und Eskalationsanfrage formulieren.

### Schritt 8 — Folgeangebote

- Mandantenzusammenfassung für Geschäftsführung/Vorstand
- Redline-Dokument (.docx mit Änderungsverfolgung)
- Eintrag in Fristen-Tracker (bei automatischer Verlängerung)
- Mandatsakte aktualisieren (wenn Mandatsarbeitsbereich aktiviert)

```markdown
## Zusammenfassung

[3–5 Sätze: Gesamtbewertung, kritischste Abweichung, Handlungsempfehlung]

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## Klauselanalyse

### [Klausel-Überschrift] — [GRÜN / GELB / ROT]

**Vertragstext:** "[vollständiger Klauseltext]"

**Bewertung:** [Begründung mit §§ und BGH-Belegen]

**Gegenentwurf:**
"[vorgeschlagene Formulierung]"

Literatur nur als vom Nutzer bereitgestellte oder lizenziert live geprüfte Quelle mit exakter Fundstelle]*

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## Eskalation

[Sofern erforderlich — mit Adressat und Handlungsempfehlung]
```

## Beispiel

**Szenario:** IT-Dienstleistungsrahmenvertrag, Verwender-Seite, eingereicht
durch Lieferanten. Klausel: "Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen,
soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder kein Vorsatz vorliegt."

**Prüfung:**
- Klausel: Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz
- Bewertung: GELB — entspricht § 309 Nr. 7 lit. b BGB (Grenze im B2C),
 im B2B zulässig (§ 310 Abs. 1 BGB), aber prüfen, ob der vollständige
 Ausschluss für leichte Fahrlässigkeit auch Kardinalpflichten erfasst
 freigezeichnet werden)
- Gegenentwurf: "Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten
 bleibt in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bestehen."

## Risiken und typische Fehler

- **Haftungsbeschränkung und Freistellung isoliert lesen.** Eine faktisch
 unbegrenzte Freistellungsklausel macht den Haftungsdeckel wirkungslos —
 immer beide gemeinsam bewerten.
- **B2B/B2C-Unterscheidung vergessen.** Im B2C gelten §§ 308, 309 BGB
 unmittelbar; im B2B nur § 307 BGB direkt, §§ 308, 309 BGB als Indizien.
 Das Playbook muss die typische Kundensituation ausweisen.
- **Automatische Verlängerung ohne Fristen-Check.** Eine automatische
 Verlängerung mit kurzer Kündigungsfrist kann faktisch zu einem Lock-in
 führen. Bei Verbrauchern § 309 Nr. 9 BGB beachten.
- **AVV vergessen.** Wenn der Vertrag Zugang zu personenbezogenen Daten
 des Mandanten beinhaltet und kein AVV beigefügt ist: ROT-Markierung,
 da Art. 28 DSGVO zwingend ist.
- **Klauseln trunkieren.** Bedingte Sätze immer vollständig zitieren —
 verkürzte Wiedergabe kann den Sinn entstellen.

## Quellenpflicht

Jede Klauselbewertung muss belegen:
- Den einschlägigen Paragraphen (§ 305c, § 307, § 309 Nr. 7 BGB etc.)
- Mindestens eine BGH-Entscheidung in korrekter Zitierweise
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
 Literaturfundstellen nicht beispielhaft erfinden; bei Bedarf Platzhalter "vom Nutzer bereitgestellte/lizenziert live geprüfte Quelle" verwenden.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

