# Vertraulichkeit Beweis Anlagen

> Steuert vertrauliche Fassungen, Anlagenverzeichnis, Geschäftsgeheimnisse, Beweisangebote, Aktenauszüge und Schwärzungen in Verfahren vor Gerichtshof, Gericht und Beschwerdekammern.

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- Updated: 2026-09-08
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# Vertraulichkeit, Beweis und Anlagen

## 1. Sofortstart

Beginne mit einer Anlagen- und Vertraulichkeitsmatrix, nicht mit einer allgemeinen Prozessübersicht. Lege zuerst fest: Gericht oder Beschwerdekammer, Verfahrensart, Einreichungsfrist, Parteirolle, Sprache, e-Curia-Status und ob eine vertrauliche Fassung, nicht vertrauliche Fassung oder Schwärzung benötigt wird.

## 2. Prüfraster

1. Verfahren und Aktenlage trennen: Vorabentscheidung, direkte Klage, Rechtsmittel, einstweiliger Rechtsschutz, Intervention oder EUIPO-Folgeweg.
2. Jede Anlage klassifizieren: öffentlich einreichbar, vertraulich gegenüber der Öffentlichkeit, vertraulich gegenüber Streithelfern, vertraulich gegenüber einer Hauptpartei oder sicherheitsbezogen.
3. Für jede Schwärzung den Schutzgrund notieren: Geschäftsgeheimnis, personenbezogenes Datum, Ermittlungs- oder Sicherheitsbezug, internes Entscheidungsdokument oder nicht entscheidungserheblicher Randinhalt.
4. Zu jeder geschwärzten Passage eine nicht vertrauliche Ersatzfassung formulieren, damit der kontradiktorische Kern gewahrt bleibt.
5. Beweisangebote und Aktenauszüge nur so weit in den Schriftsatz ziehen, wie sie für Zulässigkeit, Klagegrund, Dringlichkeit oder Schaden wirklich tragen.
6. Anlagenverzeichnis, Dateinamen, Seitenverweise und e-Curia-Uploadfolge so aufbauen, dass Gericht, Kanzlei und Gegenseite dieselbe Fundstelle finden.

## 3. Normanker

1. Verfahrensordnung des Gerichts Artikel 76: Klageschrift, Bezeichnung der Parteien, Streitgegenstand, Klagegründe, Anträge und Anlagenlogik.
2. Verfahrensordnung des Gerichts Artikel 103: Behandlung vertraulicher Informationen oder Unterlagen im Rahmen von Beweisaufnahme und kontradiktorischem Verfahren.
3. Satzung des Gerichtshofs Artikel 23: Vorlageverfahren, Beteiligte und schriftliche Erklärungen.
4. Satzung des Gerichtshofs Artikel 40: Streitbeitritt und Schutz sensibler Akteninhalte gegenüber Streithelfern.
5. Praktische Durchführungsbestimmungen und e-Curia-Regeln: elektronische Einreichung, Zustellung, Anlagenbezeichnung und Empfangskontrolle.

## 4. Ausgabeformat

| Abschnitt | Inhalt | Qualitätsgriff |
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| Anlagenmatrix | Anlage, Fundstelle, Zweck, Vertraulichkeitsstufe | jede Schwärzung bekommt Schutzgrund |
| Nicht vertrauliche Fassung | Ersatztext, Zusammenfassung, Seitenverweis | Verteidigungsrechte nicht leerlaufen lassen |
| Beweislinie | Tatsache, Beleg, Klagegrund, Gegenargument | nur entscheidungserhebliche Anlagen verwenden |
| e-Curia-Check | Dateiname, Format, Reihenfolge, Empfang | Upload und Zustellung getrennt prüfen |
| Nächster Schritt | Antrag, Nachforderung, Schwärzung oder Einreichung | konkretes Datum und Verantwortlicher |

## 5. Schlusskontrolle

1. Frist, Gericht, Verfahrenssprache und Uploadweg stehen oben.
2. Vertrauliche und nicht vertrauliche Fassung sind eindeutig getrennt.
3. Jede Schwärzung ist begründet und auf das Nötige begrenzt.
4. Jede Anlage hat Aktenzeichen, Datum, Seitenverweis und Beweiszweck.
5. Streithelfer-, Öffentlichkeits- und Gegenparteizugriff sind getrennt geprüft.
6. Der Output ist als Anlagenverzeichnis, Antrag oder Kanzlei-Checkliste sofort weiterverwendbar.

