# Workflow Fristen Und Risikoampel

> Für Fristen- und Risikoampel: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Fristen- und Risikoampel. Fachgebiet: Fachanwalt Bank Kapitalmarktrecht.

- Skill: `klotzkette/workflow-fristen-und-risikoampel-34` (Agent Skill)
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- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/workflow-fristen-und-risikoampel-34/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Productivity
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/workflow-fristen-und-risikoampel-34

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# Fristen- und Risikoampel

## Arbeitsauftrag

Dieser Arbeitsgang macht **Fristen- und Risikoampel** im Bereich **fachanwalt-bank-kapitalmarktrecht** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.

## Aktenstart ohne Leerlauf

1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.

## Fachliche Anker

- KWG, WpHG, WpÜG, MAR, CRR/CRD, ZAG und MaRisk/BAIT/DORA je nach Produkt und Institut.
- BGB/AGB-Recht bei Kundenverträgen; ZPO/OWiG/VwVfG bei Streit, Bußgeld und Aufsichtskontakt.
- Lizenzpflicht, Organisationspflicht, Anleger-/Kundenschutz, Marktmissbrauch, Governance und Dokumentation getrennt prüfen.

## Arbeitsprodukt

- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.

## Ergänzende Hinweise

## Typische Bank-/Kapitalmarktrechts-Fristen
- Ad-hoc-Mitteilung Insider-Information unverzüglich nach Art. 17 Abs. 1 MAR; Aufschub nur unter Art. 17 Abs. 4 MAR.
- Stimmrechtsmeldung § 33 WpHG: unverzüglich, spätestens vier Handelstage ab Schwellenüberschreitung; 3/5/10/15/20/25/30/50/75 %.
- Directors-Dealings-Meldung Art. 19 MAR: drei Geschäftstage.
- Wohnimmobilien-Verbraucherdarlehen: Widerruf 14 Tage ab Vertragsschluss bei ordnungsgemäßer Belehrung (§ 495 BGB iVm § 355 BGB); ohne Belehrung Erlöschen mit § 356b Abs. 2 BGB.
- KapMuG-Anmeldefrist sechs Monate nach Klageregister-Bekanntmachung (§ 10 Abs. 2 KapMuG).
- Verjährung Aufklärungspflichtverletzung: drei Jahre kenntnisabhängig, zehn Jahre maximal (§§ 195, 199 BGB); Sonderregel § 37a WpHG aF beachten (für Altfälle).

## Trade-off
- BaFin-Anzeige (§ 11 KWG, § 18 ZAG) vs. interne Klärung: jede formale Anzeige bindet Kapazität und kann Folge-Prüfung auslösen — aber unterlassene Anzeige ist sanktionsbewehrt.
- MiFID-II-Geeignetheitsprüfung (§ 64 WpHG): umfangreich, aber Fehlen führt zu Schadensersatz und Bußgeld.

