# Workflow Kaltstart Und Routing

> Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: E-Mail-Umformulierer.

- Skill: `klotzkette/workflow-kaltstart-und-routing-14` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/workflow-kaltstart-und-routing-14`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/workflow-kaltstart-und-routing-14/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Productivity
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/workflow-kaltstart-und-routing-14

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# Kaltstart und Routing

## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Routing-Heuristik berufsrechtskonforme E-Mail
- Mandantenkommunikation → § 43a Abs. 2 BRAO Verschwiegenheit; § 2 BORA Konkretisierung; sichere Übermittlung.
- Gegnerkorrespondenz → Sachlichkeit § 43a Abs. 3 BRAO; keine Drohungen ohne legitimen Bezug.
- Behörden/Gerichtskommunikation → beA verpflichtend für RA (§ 31a Abs. 6 BRAO, § 130d ZPO).
- Werbung → § 43b BRAO, §§ 6-7a BORA; sachlich, informativ, kein reklamehafter Charakter.
- Anbahnung Mandat → keine berufswidrige Anbahnung (§ 43b BRAO); kein Mandat ohne Mandatsannahme-/Vergütungsvereinbarung.
- Cross-Border → CCBE-Berufsregeln; EU-RL Anwaltsdienstleistung; insb. Disclosure-Pflichten auch im Ausland respektieren.
- Geldwäsche → §§ 2, 4 GwG; bei "Katalogtätigkeiten" Identifizierungspflicht und Anzeige bei Verdachtsmoment.

## Praxis-Hinweis
- BGH/Anwaltsgericht ständige Rspr. zur Verschwiegenheitspflicht; bei Mandantengeheimnis-Verstoß droht auch Strafverfahren nach § 203 StGB.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
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> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.

