# Workflow Kaltstart Und Routing

> Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Anlagen zu Schriftsätzen.

- Skill: `klotzkette/workflow-kaltstart-und-routing-42` (Agent Skill)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add klotzkette/workflow-kaltstart-und-routing-42`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/klotzkette/workflow-kaltstart-und-routing-42/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Productivity
- Author: Klotzkette (https://skillmd.com/u/klotzkette)
- Updated: 2026-09-21
- Page: https://skillmd.com/skills/klotzkette/workflow-kaltstart-und-routing-42

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# Kaltstart und Routing

## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Routing-Heuristik Anlagen
- Beweisanlage Urkunde → § 415 ff. ZPO öffentliche Urkunde vs. § 416 ZPO Privaturkunde; Beweiskraft unterschiedlich.
- Augenscheinsobjekt → §§ 371 ff. ZPO; ggf. Anlage als digitale Reproduktion plus Beweisantritt mit Vorlage.
- Zeugenbeweis → §§ 373 ff. ZPO; in Anlagen Schriftstücke nur ergänzend zum Beweisthema.
- Sachverständigenbeweis → §§ 402 ff. ZPO; Privatgutachten als Anlage zur Substantiierung, ersetzt aber keinen Gerichtssachverständigen.
- Parteivernehmung → §§ 445 ff. ZPO; selten Anlagen tragend.
- Elektronische Anlagen → ERVV: PDF/A, OCR-Texterkennung, max. Größe pro beA-Nachricht beachten.
- DSGVO bei Drittinteressen → Schwärzung notwendig nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Interessenabwägung.

## Praxis-Hinweis
- Anlagen-Bezeichnung im Schriftsatz mit eindeutigem Stichwort (z. B. "Anlage K3: Kaufvertrag vom 15.3.2024"); Anlagenverzeichnis am Ende des Schriftsatzes.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.

