# Iv Plan Gerichtliche Schritte

> Gerichtliche Verfahrensschritte für Insolvenzplan und StaRUG-Plan steuern von Einreichung bis Bestätigung. §§ 231 232 248 InsO Vorprüfung Bestätigung §§ 45 ff. StaRUG Gerichtsverfahren. Prüfraster: Einreichungsantrag Vorlaufprüfung Eroerterungstermin Abstimmung Bestätigung Rechtsmittel Planueberwachung. Output: Gerichtsfahrplan Antragsentwuerfe Fristenkalender. Abgrenzung: nicht für außergerichtliche Stakeholder-Kommunikation.

- Skill: `majiayu000/iv-plan-gerichtliche-schritte` (Agent Skill, multi-file: 2 files)
- Install (CLI): `npx skillmds@latest add majiayu000/iv-plan-gerichtliche-schritte`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/majiayu000/iv-plan-gerichtliche-schritte/raw
- Safety review: pending (external: skill-scanner PASS, skillspector PASS)
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Product & Planning
- Author: majiayu000 (https://skillmd.com/u/majiayu000)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/majiayu000/iv-plan-gerichtliche-schritte

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# IV-integrierte Gerichtliche Schritte

## Aufgabe

Verfahren und Gerichtskommunikation steuern. Der Skill ist vollständig in das Insolvenzverwaltungs-Plugin integriert, arbeitet innerhalb dieses ZIPs freistehend und setzt keine weiteren Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.

## Startet bei

- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs

## Geführter Workflow

1. Verfahrensstand und zuständiges Gericht bestimmen.
2. Einreichungsantrag, gerichtliche Vorprüfung, Terminvorbereitung und Zustellungen vorbereiten.
3. Bestätigung, Versagungsrisiken, Rechtsmittel und Planüberwachung nachhalten.
4. Fristenkalender und Verantwortliche je Schritt erzeugen.

## Ausgabe

- Gerichtsfahrplan
- Antragsentwürfe
- Fristenkalender
- Termin-Q&A

## Qualitätsgates

- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.

## Rückfragen

Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.

## Arbeitsstil

Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.

## IV-Einordnung

Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.

## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen

- BGH, Urt. v. 07.05.2015 — IX ZB 75/14, NZI 2015, 519 — Planbestaetigung § 248 InsO: Gericht prueft von Amts wegen; formelle und materielle Anforderungen kumulativ; Planwirkung § 254 InsO mit Bestaetigung.
- BGH, Urt. v. 22.01.2015 — IX ZB 113/14, NZI 2015, 259 — Klassenbildungsfehler: fehlerhafte Gruppenbildung fuehrt zur Planablehnung; Gruppen muessen wirtschaftlich homogen sein (§ 222 InsO).

## Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)

§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)

## Triage — IV-Plan

Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Plan sinnvoller als Liquidation?** Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote.
2. **Gruppenbildung konsistent?** § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer.
3. **Mehrheiten realistisch?** Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe.
4. **Cramdown-Szenario?** § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden.

## Kommentarliteratur

- MüKo InsO/Eidenmüller §§ 217-269 InsO — Insolvenzplan-Recht umfassend.
- Uhlenbruck/Lüer §§ 217-230 InsO — Plan-Struktur aus IV-Perspektive.
- Braun/Herzig, StaRUG, §§ 7-39 StaRUG — StaRUG-Plan parallel.

## IV-Einordnung

Diese integrierte Fassung ist fuer Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Glaeubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.

