# Schriftliche Beschlussfassung

> Entwirft Beschlüsse im schriftlichen Verfahren (§ 48 Abs. 2 GmbHG) oder Umlaufbeschlüsse im Hausstil mit Präzedenzsuche im Beschlussarchiv. Bei der AG: Hinweis, dass HV-Beschlüsse Präsenz oder virtuelle HV (§ 118a AktG) erfordern und notariell beurkundet werden (§ 130 AktG); Umlaufverfahren bei AG nur für Aufsichtsrat (§ 108 Abs. 4 AktG) und Vorstand (§ 77 AktG). Behandelt Stimmverbote (§ 47 Abs. 4 GmbHG), Mehrheitserfordernisse und Unterzeichner-Tracking. Lädt bei "Umlaufbeschluss", "schriftlicher Beschluss", "Gesellschafterbeschluss" oder Beschreibung einer zustimmungspflichtigen Maßnahme ohne Versammlung.

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- Author: majiayu000 (https://skillmd.com/u/majiayu000)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/majiayu000/schriftliche-beschlussfassung

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# Beschluss im schriftlichen Verfahren / Umlaufbeschluss

## Triage zu Beginn

Vor dem Beschlussentwurf klaeren:

1. **Rechtsform:** GmbH / UG (schriftliches Verfahren § 48 Abs. 2 GmbHG) oder AG (Umlaufbeschluss nur fuer AR § 108 Abs. 4 AktG und Vorstand)? Bei AG-HV: Praesenz-HV oder virtuelle HV (§ 118a AktG) erforderlich.
2. **Einverstaendnis aller Gesellschafter?** § 48 Abs. 2 GmbHG setzt nach h.M. voraus, dass alle Gesellschafter dem schriftlichen Verfahren zustimmen (oder der Gesellschaftsvertrag das Verfahren explizit zulaesst). Ist das sichergestellt?
3. **Massnahme-Typ:** Routine (Geschaeftsfuehrer, Prokura, Jahresabschluss) oder wesentlich (M&A, Satzungsaenderung, Liquidation)? → Bei wesentlichen Massnahmen: Anwaltliche Pruefung vor Unterzeichnung.
4. **Stimmverbot?** Ist ein Gesellschafter von der Abstimmung ausgeschlossen (§ 47 Abs. 4 GmbHG)? Insbesondere bei Eigenbestellung zum Geschaeftsfuehrer (str.)
5. **Beurkundungspflicht?** Satzungsaenderung (§ 53 GmbHG), Kapitalerhoehung, Abtretung von Anteilen (§ 15 Abs. 3 GmbHG) — Notar erforderlich?
6. **Handelsregisteranmeldung?** Geschaeftsfuehrerwechsel (§ 39 GmbHG), Satzungsaenderung, Kapitalerhoehung erforderlich?

## Zweck

Routinemäßige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH erfordern keine Versammlung. Geschäftsführerbestellung, Jahresabschluss-Feststellung, Gewinnverwendung, Prokuraerteilung können im schriftlichen Verfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG gefasst werden. Dieser Skill entwirft sie im Hausstil, sucht den nächstliegenden Präzedenzfall und flaggt Maßnahmen, bei denen anwaltliche Prüfung geboten ist.

**Rechtsformhinweis:** Bei der AG sind Hauptversammlungsbeschlüsse in Präsenz-HV (§ 118 AktG), virtueller HV (§ 118a AktG) oder hybrider HV zu fassen; ein schriftliches Aktionärs-Umlaufverfahren ist nicht vorgesehen. Das schriftliche Verfahren ist bei der AG auf Aufsichtsratsbeschlüsse (§ 108 Abs. 4 AktG) und Vorstandsbeschlüsse (Geschäftsordnung) beschränkt.

## Eingaben

- Beschreibung der zu beschließenden Maßnahme
- Angaben zu Gesellschaft (Firma, Rechtsform, Sitz, HRB-Nummer)
- Gesellschafterliste / Unterzeichnerkreis
- Optional: Präzedenz-Beschluss oder Pfad zum Beschlussarchiv aus CLAUDE.md

## Rechtlicher Rahmen

**GmbH-Beschlussfassung:**
§ 48 GmbHG (Gesellschafterversammlung; Abs. 2: schriftliche Abstimmung); § 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot bei Interessenkonflikt); § 53 GmbHG (Satzungsänderungen — notarielle Beurkundung); § 46 GmbHG (Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung).

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**AG/SE:** § 108 Abs. 4 AktG (Aufsichtsratumlaufbeschluss); § 118a AktG (virtuelle HV); § 130 AktG (notarielle Niederschrift HV-Beschlüsse).

**Personengesellschaften (MoPeG ab 01.01.2024):** § 714 BGB n.F. (GbR-Beschlussfassung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__714.html ; §§ 105, 110 HGB (OHG); § 163 HGB (KG-Stimmrechte). Neues Beschlussmaengelrecht §§ 110-115 HGB n.F. (Anfechtungsmodell, Klage gegen die Gesellschaft, Frist drei Monate, Cram-down moeglich) — gilt fuer OHG/KG, auf GbR analog soweit Gesellschaftsvertrag dies vorsieht (vgl. BGH "Schiedsfaehigkeit IV", Beschl. v. 23.09.2021 — I ZB 13/21, fuer Schiedsklauseln-Anpassungsbedarf): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.09.2021&Aktenzeichen=I+ZB+13/21

- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

## Ablauf

### Sicherheits-Stopp: Wesentliche Maßnahme + Sofortunterzeichnung

Bei Maßnahmen aus der Überprüfungsliste (M&A, Kapitalmaßnahme, Satzungsänderung, Auflösung) und gleichzeitigem Sofortunterzeichnungssignal ("heute DocuSign", "vor Closing"):

> ⛔ **Wesentliche Maßnahme + Sofortunterzeichnung — nur Entwurf zur Prüfung.** Ich erstelle den Entwurf, aber nicht in unterschriftsreifer Form ohne anwaltliche Prüfung. Bitte einen der zwei Wege wählen: (1) externer Anwalt prüft zuerst, oder (2) bestätigen, dass externer Anwalt das Vorgehen bereits freigegeben hat.

### Kein-Präzedenz-Stopp

Falls kein Beschlussarchiv konfiguriert und kein Seed-Beschluss bereitgestellt:

> **Kein Präzedenzfall — Stopp.** Entweder (1) einen früheren Beschluss dieser Gesellschaft einfügen/hochladen, oder (2) explizit angeben, dass ein Standardvorlagen-Entwurf akzeptiert wird und die Formalien selbst angepasst werden.

### Schritt 1: Maßnahme identifizieren

- Was soll beschlossen werden? (Ein Satz, ggf. Detailangaben)
- Wirksam ab welchem Datum?
- Unterzeichnerkreis (alle Gesellschafter / Aufsichtsrat / Vorstand)?
- Interessenkonflikt bei einem Gesellschafter? (→ § 47 Abs. 4 GmbHG prüfen)

**Klassifizierung:**

*Routine (direkter Präzedenzfall wahrscheinlich):* Geschäftsführerbestellung/-abberufung; Prokura; Jahresabschluss-Feststellung; Gewinnverwendung; Vertragsfreigabe unterhalb Wesentlichkeitsschwelle; konzerninterneliche Darlehen.

*Überprüfungs-Flag (anwaltliche Prüfung geboten):* M&A; Kapitalerhöhung/-herabsetzung; Satzungsänderung (§ 53 GmbHG); Auflösung (§§ 60 ff. GmbHG); Ergebnisabführungsvertrag; Maßnahmen, die in späterem Datenraum erscheinen.

### Schritt 2: Präzedenzsuche

Beschlussarchiv nach Maßnahmentyp durchsuchen. Nächstliegenden Beschluss auswählen, Beschlussformulierung, Präambelstruktur und Vollmachtstext extrahieren.

### Schritt 3: Beschluss entwerfen

Gesetzliche Grundlage je Rechtsform angeben (§ 48 Abs. 2 GmbHG / § 108 Abs. 4 AktG / § 714 BGB n.F.). Hausstil verwenden:

```
BESCHLUSS DER GESELLSCHAFTER
der [Firma]
im schriftlichen Verfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG

[Datum]

Die unterzeichnenden Gesellschafter der [Firma], einer GmbH mit Sitz in [Ort],
eingetragen im Handelsregister des AG [Ort] unter HRB [Nummer], fassen folgenden
Beschluss ohne Einberufung einer Gesellschafterversammlung:

VORBEMERKUNG
[Hintergrund — ein bis zwei Sätze]

BESCHLUSS
Die Gesellschafter beschließen:
[Präzise Formulierung — Personen namentlich, Beträge, Dokumente mit Datum angeben]

[Folgebeschluss: Bevollmächtigung der Geschäftsführer zur Umsetzung]
[Folgebeschluss: Genehmigung bereits getroffener Vormaßnahmen, falls erforderlich]

Dieser Beschluss wird wirksam mit Eingang der Zustimmungserklärungen aller
Gesellschafter [oder der satzungsmäßig erforderlichen Mehrheit].

_______________________________
[Gesellschaftername]  |  [Anteil %]  |  Datum: _______________
[Für jeden weiteren Gesellschafter wiederholen]
```

Formhinweise: Präzise formulieren (keine Vagen Formulierungen); bevollmächtigte Personen namentlich benennen; genehmigte Dokumente als Anlage beifügen; Hausstil-Formulierungsweise durchgängig einhalten.

### Schritt 4: Gesellschaftsvertragliche Anforderungen prüfen

- Erfordert § 48 Abs. 2 GmbHG Zustimmung aller Gesellschafter zum Verfahren (h.M.)?
- Erhöhtes Mehrheitserfordernis für die Maßnahme (Dreiviertelmehrheit bei Satzungsänderung § 53 Abs. 2 GmbHG)?
- Notarielle Beurkundung erforderlich (§ 53 GmbHG, § 15 Abs. 3 GmbHG)?
- Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG zu prüfen?
- Handelsregisteranmeldung nach Beschluss erforderlich (§ 39 GmbHG bei GF-Wechsel)?

### Schritt 5: Ausgabe

1. **Beschlussentwurf** — vollständig, zur Prüfung und Zirkulation bereit.
2. **Unterzeichner-Checkliste** mit Stimmverbot-Flag, Mehrheitserfordernis, Notarerfordernis.
3. **Prüf-Checkliste** (Präzision der Formulierung, Anlagen, Gesellschaftsvertrag, § 47 Abs. 4, Handelsregister).
4. **Entwurfs-Hinweis** (vor Unterzeichnung zu entfernen): "Dies ist ein Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Die Unterzeichnung begründet rechtswirksame Gesellschafterbeschlüsse — ein zugelassener Rechtsanwalt prüft, bevor der Beschluss zirkuliert wird."

## Ausgabeformat

Beschlussentwurf + Unterzeichner-Checkliste + Pruef-Checkliste + Entwurfs-Hinweis. Arbeitsergebnis-Kopfzeile auf Pruef-Unterlagen.

## Output-Template

**Adressat:** Gesellschafter / Unterzeichnerkreis — Tonfall: praezise-rechtlich, handlungsanleitend

```
BESCHLUSS DER GESELLSCHAFTER
der [FIRMA]
im schriftlichen Verfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG

Datum: [TT.MM.JJJJ]

Die unterzeichnenden Gesellschafter der [FIRMA], einer GmbH mit Sitz in [ORT],
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [ORT] unter HRB [NUMMER],
fassen folgenden Beschluss ohne Einberufung einer Gesellschafterversammlung:

VORBEMERKUNG
[Ein bis zwei Saetze: Hintergrund des Beschlusses]

BESCHLUSS
Die Gesellschafter beschliessen:

[PRAZISE FORMULIERUNG DES BESCHLUSSEGENSTANDS]

Folgebeschluss 1: Die Geschaeftsfuehrer werden beauftragt und ermaaechtigt, alle zur Durchfuehrung
dieser Massnahme erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

[Folgebeschluss 2: Genehmigung bereits getroffener Vormaßnahmen, falls erforderlich]

Dieser Beschluss wird wirksam mit Eingang der Zustimmungserklaerungen aller Gesellschafter
[oder: der satzungsmaessig erforderlichen [QUOTE]-Mehrheit].

--- UNTERZEICHNER ---
[GESELLSCHAFTERNAME] — Geschaeftsanteil: [N EUR / N %]
Unterschrift: ________________________ Datum: _______________

[Fuer jeden weiteren Gesellschafter wiederholen]

--- STIMMVERBOT (§ 47 Abs. 4 GmbHG) ---
[NAME] ist von der Abstimmung ausgeschlossen (Begruendung: [INTERESSENKONFLIKT]).
Stimmen ohne [NAME]: [N] Stimmen; erforderliche Mehrheit: [N] Stimmen.
Ergebnis: ANGENOMMEN / ABGELEHNT

--- HANDELSREGISTER ---
Handelsregisteranmeldung erforderlich: [JA — § 39 GmbHG / NEIN]
Notar: [NAME] beauftragt: [JA / NEIN]

--- ENTWURFS-VERMERK ---
Dies ist ein Entwurf zur anwaltlichen Pruefung. Die Unterzeichnung begruendet
rechtswirksame Gesellschafterbeschluesse. Vor Zirkulation mit Rechtsanwalt pruefen.
```

## Rote Schwellen

- **§ 48 Abs. 2 GmbHG: Nicht alle Gesellschafter stimmen dem schriftlichen Verfahren zu** — Beschluss im Umlaufverfahren ist nach h.M. unwirksam; stattdessen Gesellschafterversammlung einberufen.
- **Satzungsaenderung ohne Notar** — § 53 GmbHG: Beurkundungspflicht; ohne Notar ist der Beschluss formnichtig (§ 125 BGB).
- **Stimmverbot § 47 Abs. 4 GmbHG uebersehen** — Beschluss anfechtbar; befangenen Gesellschafter ausdrücklich ausschliessen und dokumentieren.
- **Beschlussformulierung vage** — In spaeterer DD oder bei Anfechtung muss der Beschluss den Gegenstand eindeutig benennen; Namen, Betraege, Dokumentdaten prazise eintragen.

## Beispiel

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Risiken und typische Fehler

- **§ 48 Abs. 2 GmbHG-Verfahrensvoraussetzung übersehen.** Einverständnis aller Gesellschafter zum schriftlichen Verfahren nach h.M. erforderlich — Satzung prüfen.
- **Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG ignorieren.** Befangene Gesellschafter in Unterzeichner-Checkliste flaggen.
- **AG-Hauptversammlungsbeschlüsse im Umlaufverfahren.** Unzulässig — HV in Präsenz, virtuell (§ 118a AktG) oder notarielle Niederschrift (§ 130 AktG) erforderlich.
- **Satzungsändernde Beschlüsse ohne Notarhinweis.** § 53 GmbHG: notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung zwingend.
- **Vage Beschlussformulierungen.** In späteren Due-Diligence-Prüfungen müssen Beschlüsse die genehmigten Maßnahmen präzise benennen.

## Quellenpflicht

- `§ 48 Abs. 2 GmbHG` (schriftliches Verfahren), `§ 47 Abs. 4 GmbHG` (Stimmverbot)
- `§ 53 GmbHG` (Satzungsänderung), `§ 108 Abs. 4 AktG` (AR-Umlaufbeschluss), `§ 118a AktG` (virtuelle HV)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

