# Strafbefehl Pflichtverteidiger

> Pflichtverteidigerbestellung im Strafbefehlsverfahren nach § 140 StPO. Notwendige Verteidigung. Antrag auf Beiordnung § 141 StPO. Bestellung durch Gericht. Auswechslung des Pflichtverteidigers § 143a StPO. Gebühren Nr. 4100 ff. VV-RVG.

- Skill: `majiayu000/strafbefehl-pflichtverteidiger` (Agent Skill, multi-file: 2 files)
- Install (CLI): `npx skillmds add majiayu000/strafbefehl-pflichtverteidiger`
- Raw SKILL.md: https://api.skillmd.com/api/skills/majiayu000/strafbefehl-pflichtverteidiger/raw
- Safety review: pending
- Works with: Claude Code, Claude.ai, OpenAI Codex
- Category: Coding & Dev Tools
- Author: majiayu000 (https://skillmd.com/u/majiayu000)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/majiayu000/strafbefehl-pflichtverteidiger

---


# Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren

## Triage zu Beginn

1. **Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor?** — § 140 Abs. 1 StPO: Hauptverhandlung vor LG oder Schwurgericht; Freiheitsstrafe > 1 Jahr droht; § 140 Abs. 2 StPO: erhebliche Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage; Unfaehigkeit zur Selbstverteidigung.
2. **Ist der Mandant mittellos?** — Beiordnung ist unabhaengig von Mittellosigkeit (§ 140 StPO), aber bei Eigenantrag nach § 140 Abs. 2 StPO sollte Beduerfftigkeit ergaenzend dargelegt werden.
3. **Hat der Mandant einen Wunschverteidiger?** — Mandant hat Recht auf Wahlverteidiger; wenn dieser nicht erschwinglich, Beiordnung des Wunschverteidigers als Pflichtverteidiger nach § 142 Abs. 5 StPO moeglich.
4. **Ist die Beiordnung bereits beantragt?** — Antrag kann von Staatsanwalt, Gericht oder Beschuldigtem gestellt werden (§ 141 Abs. 1 StPO).
5. **Bestellung im laufenden Strafbefehlsverfahren?** — Nach Einspruch gilt ab Hauptverhandlung die Pflichtverteidiger-Pflicht wenn Freiheitsstrafe mit Bewaehrung im Raum steht.

## Zentrale Normen

- **§ 140 Abs. 1 StPO** — Faelle notwendiger Verteidigung: u.a. Hauptverhandlung vor LG/OLG, Verbrechensanklage, U-Haft, Unterbringung
- **§ 140 Abs. 2 StPO** — Faelle notwendiger Verteidigung: erhebliche Schwierigkeit, Unfaehigkeit zur Selbstverteidigung, Schwere des Vorwurfs
- **§ 141 StPO** — Zeitpunkt der Bestellung; auch auf Antrag des Beschuldigten
- **§ 142 StPO** — Verfahren der Bestellung; Wunschverteidiger zu beruecksichtigen
- **§ 143a StPO** — Ruecknahme der Bestellung; Auswechslung nur in Ausnahmefaellen
- **Nr. 4100 ff. VV-RVG** — Gebuehren in Strafsachen; Verguerverguetungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse

## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)

- Geltungsgrundlagen: § 140 StPO i. d. F. nach RL (EU) 2016/1919 (PKH-Richtlinie Strafverfahren), umgesetzt seit Dezember 2019, weiterhin maßgeblich; Aktualisierungen vor Ausgabe in dejure.org / openjur.de pruefen.
- Hinweis: Eine BGH-Leitentscheidung 2025/2026 speziell zur notwendigen Verteidigung im Strafbefehlsverfahren ist Stand Mai 2026 nicht im Volltext zugänglich; vor Ausgabe Aktenzeichen-Recherche in dejure.org / openjur.de unter "§ 140 StPO Strafbefehl" durchführen.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Entscheidungsbaum Pflichtverteidiger-Bestellung

```
Pflichtverteidiger notwendig?
├─ § 140 Abs. 1 StPO (kraft Gesetzes):
│   ├─ Hauptverhandlung vor LG/OLG? → automatisch
│   ├─ Verbrechensanklage? → automatisch
│   ├─ U-Haft oder Unterbringung? → automatisch
│   └─ Freiheitsstrafe > 1 Jahr zu erwarten? → automatisch
└─ § 140 Abs. 2 StPO (auf Antrag bei Ermessen):
    ├─ Schwierige Sach- oder Rechtslage? → Antrag stellen
    ├─ Mandant nicht in der Lage sich selbst zu verteidigen? → Antrag stellen
    └─ Schwere des zu erwartenden Urteils? → Antrag mit Begruendung

Wunschverteidiger moeglich?
├─ Ja → § 142 Abs. 5 StPO-Antrag
└─ Nein → Gerichtsliste; Recht auf qualifizierten Anwalt
```

## Antrag auf Pflichtverteidiger-Bestellung — Template

**Adressat:** Amtsgericht / Staatsanwaltschaft — Tonfall: sachlich-foermlich

```
In der Strafsache gegen [NAME]
Az.: [AKTENZEICHEN]

Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger nach § 141 StPO

Ich beantrage meine Beiordnung als Pflichtverteidiger fuer [NAME].

Begruendung: [Einer der § 140-Gruende, z.B.: "Die Sach- und
Rechtslage ist komplex, da [Beschreibung]. Der Angeklagte ist
nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen."]

Ich bin bereit, das Mandat zu den Pflichtverteidiger-Gebuehren
nach Nr. 4100 ff. VV-RVG zu uebernehmen.

Mit freundlichen Gruessen [KANZLEI]
```

## Harte Leitplanken

- Pflichtverteidiger-Beiordnung nie verzoegern — bei notwendiger Verteidigung ohne Beiordnung = absoluter Revisionsgrund.
- Wunschverteidiger des Mandanten beachten und § 142 Abs. 5 StPO beantragen.
- Auswechslung nach § 143a StPO nur bei ernsthaftem Zerruettnis.
- Gebuehrenanspruch gegen Staatskasse entsteht mit Beiordnung.

