# Strafprozess Modus

> Aktenauszug für StPO-Verfahren erstellen: Anklage Hauptverhandlung Revision §§ 333 ff. StPO Wiederaufnahme. Anklageschrift Eroeffnungsbeschluss Beweisantragsrecht Rechtsmittelfristen. Normen StPO §§ 200 203 333 359 BGH-Leitsaetze StPO. Prüfraster StPO-spezifische Besonderheiten Verfahrenschronologie Rechtsmittel. Output StPO-spezifischer Aktenauszug. Abgrenzung zu zivilprozess-modus (ZPO) und verwaltungsprozess-modus (VwGO).

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- Author: majiayu000 (https://skillmd.com/u/majiayu000)
- Updated: 2026-09-09
- Page: https://skillmd.com/skills/majiayu000/strafprozess-modus

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# Strafprozess-Modus (StPO)

## Zweck

Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für Strafverfahren nach der Strafprozessordnung (StPO). Strafakten haben eine andere Struktur als Zivilakten — Ermittlungsakte, Anklageschrift, Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil sind die zentralen Dokumente.

## Triage — kläre vor Aktivierung des Modus

1. Stadium: Ermittlungsverfahren / Zwischenverfahren / Hauptverhandlung / Rechtsmittelverfahren?
2. Ist der Mandant Beschuldigter / Angeklagter / Nebenkläger / Zeuge?
3. Besteht Untersuchungshaft? (Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben!)
4. Welche Revisionsrügen sind geplant oder bereits erhoben?
5. Liegt ein Beweisantrag nach § 244 StPO vor oder ist einer geplant?

## Zentrale Normen (StPO)

- §§ 160-170 StPO — Ermittlungsverfahren (Ermittlungsauftrag der StA, Einstellung, Anklage)
- § 200 StPO — Inhalt der Anklageschrift (wesentliches Ergebnis der Ermittlungen)
- §§ 226-275 StPO — Hauptverhandlung (Eröffnung, Vernehmung, Beweisaufnahme, Schluss)
- § 244 Abs. 2 StPO — Aufklärungspflicht des Gerichts; § 244 Abs. 3-6 StPO — Beweisantragsrecht
- §§ 333-358 StPO — Revision; § 341 StPO — Revisionsfrist 1 Woche; § 345 — Begründungsfrist 1 Monat
- §§ 314-332 StPO — Berufung (Landgericht als Berufungsgericht)
- §§ 112-130 StPO — Untersuchungshaft (Haftgründe, Haftprüfung, Haftverschonung)

## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze Strafprozessrecht)

- BGH, Beschl. v. 08.09.2021 - 1 StR 188/21, BGHSt 66, 185 — Zu den Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 StPO: Verfahrensrüge muss den Mangel so klar beschreiben dass das Revisionsgericht ohne Aktenkenntnis prüfen kann.
- BGH, Urt. v. 03.03.2022 - 4 StR 410/21, NStZ 2022, 440 — Zur Ablehnung von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 3 StPO: gerichtliche Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit setzt voraus dass die unter Beweis gestellte Tatsache selbst dann den Schuldspruch nicht berührt wenn sie wahr ist.
- BGH, Beschl. v. 11.11.2020 - 1 StR 328/20, NJW 2021, 411 — Zur Untersuchungshaft und dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz: bei langer Verfahrensdauer steigen die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
- BGH, Urt. v. 21.07.2021 - 5 StR 420/20, BGHSt 66, 118 — Verwertungsverbote bei rechtswidrig erlangten Beweismitteln: Abwägung nach dem Schweregrad des Strafvorwurfs und der Intensität des Verfahrensverstosses.

## Kommentarliteratur

- Löwe/Rosenberg StPO, § 244 Rn. 1 ff. (Beweisantragsrecht und Aufklärungspflicht)
- MüKo StPO/Peters § 200 Rn. 1 ff. (Anklageschrift)
- KK-StPO/Fischer § 341 Rn. 1 ff. (Revisionsfrist)
- Schönke/Schröder StGB — allgemein bei materiell-rechtlichen Fragen

## Typischer Verfahrensablauf

1. Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft / Polizei)
2. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
3. Zwischenverfahren — Eröffnungsbeschluss (§ 207 StPO)
4. Terminsladung zur Hauptverhandlung
5. Hauptverhandlung (§§ 226 ff. StPO)
6. Urteilsverkündung
7. Rechtsmittel (Berufung oder Revision)

## Besonderheiten der Strafakte

### Ermittlungsakte

Die Ermittlungsakte umfasst Vernehmungsprotokolle, Observationsberichte, Beschlagnahmeverzeichnisse, Gutachten der Ermittlungsbehörden und sonstige Beweismittel. Sie bildet die Grundlage der Anklage.

**Im Aktenauszug:**

- Umfang der Ermittlungsakte (Bände und Blätter)
- Wesentliche Ermittlungsschritte (Durchsuchungen, Festnahmen, TKÜ)
- Sachverständigengutachten der Ermittlungsbehörden

### Anklageschrift

**Zu erfassen:**

- Anklagebehörde und Datum
- Angeklagte mit vollständigen Personalien
- Vorgeworfene Taten mit Tatzeit Tatort und Norm
- Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 StPO)

### Hauptverhandlung

- Termine mit Verhandlungsdauer und wesentlichem Inhalt
- Beweisanträge der Verteidigung (§ 244 StPO)
- Ablehnungsbeschlüsse des Gerichts
- Zeugenaussagen (kurze Zusammenfassung)
- Sachverständige in der Hauptverhandlung

## Kritische Fristen (StPO)

| Frist | Norm | Dauer |
|---|---|---|
| Revisionsfrist | § 341 StPO | 1 Woche ab Urteilsverkündung |
| Revisionsbegründungsfrist | § 345 StPO | 1 Monat ab Zustellung Urteil |
| Berufungsfrist | § 314 StPO | 1 Woche ab Urteilsverkündung |
| Haftprüfungsantrag | § 117 StPO | jederzeit |

**Besondere Hervorhebung:** Die Revisionsfrist von einer Woche ab Urteilsverkündung ist eine der kürzesten Fristen im deutschen Prozessrecht und wird im Aktenauszug besonders prominent hervorgehoben.

## Wiederaufnahme (§§ 359 ff. StPO)

Gesondert darzustellen:
- Wiederaufnahmegrund (§ 359 Nrn. 1 bis 6 StPO)
- Neue Tatsachen oder Beweismittel
- Vorheriger Verfahrensverlauf

## Besonderheiten im Aktenauszug

- Parteibezeichnungen: „Angeklagter", „Staatsanwaltschaft", „Nebenkläger"
- Keine Schuldvermutung im Aktenauszug
- Freispruch und Verurteilung neutral darstellen
- Bei laufender Untersuchungshaft: Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben

